Unterstützung erhalten die Beschuldigten mit der Hilfe, die ihnen versierte Anwälte für Strafrecht bieten. Diese streben mit einer optimalen Verteidigungsstrategie den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens an.
In dem deutschen Strafrecht werden die Tatbestände für eine Vielzahl von Delikten definiert und die entsprechenden Strafen festgelegt. Das Strafrecht teilt sich in die folgenden Teilgebiete auf: - Betrugsdelikte - Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz - Körperverletzung - Jugendstrafrecht - Umweltstrafrecht - Verkehrsstrafrecht - Sexualdelikte - Steuerstrafrecht - Urkundenfälschung - Internetstrafrecht - Sachbeschädigung/Brandstiftung - Straftaten gegen die Rechtspflege
- Betrugsdelikte
- Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz
- Körperverletzung
- Jugendstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Sexualdelikte
- Steuerstrafrecht
- Urkundenfälschung
- Internetstrafrecht
- Sachbeschädigung/Brandstiftung
- Straftaten gegen die Rechtspflege
Betrugsdelikte sind Vergehen, dessen Tatbestandsmerkmale der Gesetzgeber im § 263 Strafgesetzbuch festgelegt hat. Voraussetzung für die Strafverfolgung ist, dass der Täter eine Täuschungshandlung vorgenommen hat. Dies bedeutet, dass das Opfer offen oder durch ein konkludentes Handeln des Täters über die Wahrheit eines Sachverhalts in die Irre geführt wurde. Als Sonderformen des Betrugs unterscheidet das Strafrecht z. B. den Computerbetrug, den Subventionsbetrug, den Abrechnungsbetrug, den Sonderbetrug oder den Abschreibungsbetrug. Wer eines Betrugsdelikts für schuldig befunden wurde, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verurteilt werden. Werden Sie mit einem Betrugsdelikt konfrontiert, empfiehlt es sich einen auf das Strafrecht versierten Anwalt so früh wie möglich hinzuziehen, um zu verhindern, dass eine voreilige Aussage Eingang in die Polizeiakten findet.
In dem Betäubungsmittelgesetz hat der Gesetzgeber Stoffe wie Opium, Ecstasy und Heroin aufgelistet, die sich mit der Einnahme gesundheitsgefährdend auf den menschlichen Körper auswirken. Das Betäubungsmittelgesetz stellt sowohl den Anbau als auch die Herstellung und den Handel aller Betäubungsmittel unter Strafe. Wer ein Delikt nach dem Betäubungsmittelgesetz begeht, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.
Die Körperverletzungsdelikte unterteilt der Gesetzgeber in drei Kategorien. Die einfache Körperverletzung setzt die Misshandlung einer anderen Person voraus und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Neben der strafrechtlichen Verurteilung kann ein Opfer auch zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen und den Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen. Eine gefährliche Körperverletzung unterstellt der Gesetzgeber dann, wenn bei der Körperverletzung Gift oder andere gesundheitsgefährdende Stoffe verwendet wurden.Trägt das Opfer infolge eines Angriffs durch eine andere Person einen körperlichen Schaden (z. B. den Verlust des Sehvermögens) davon, handelt es sich um eine gefährliche Körperverletzung. Für diese sieht der Gesetzgeber eine Strafe von ein bis zehn Jahren vor. In allen Fällen der Körperverletzung bieten Ihnen die Anwälte für Strafrecht ihre umfassende Unterstützung an. Verzichten Sie nicht auf die anwaltliche Hilfe, wenn Sie den bestmöglichen Ausgang für Ihr Strafverfahren erreichen möchten.
Im Jugendstrafrecht werden Strafen behandelt, die von jugendlichen Tätern begangen wurden. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber die 14- bis 18-jährigen Täter (Jugendliche) von den 18- bis 21-jährigen Tätern (Heranwachsende). Während die jugendlichen Täter sicher nach dem Strafrecht verurteilt werden, prüfen die Ermittlungsbehörden bei den Heranwachsenden, ob hier das Jugendstrafrecht noch anwendbar ist. Beauftragen, Sie einen auf Jugendstrafrecht, versierten Anwalt, setzt dieser sich engagiert ein. Er prüft z. B., inwieweit die persönliche Einstellung eines heranwachsenden Beschuldigten dafür spricht, dass das Jugendstrafrecht noch zur Anwendung kommt.
Das Umweltstrafrecht gehört zu den jüngsten Gebieten, die der Gesetzgeber in den Katalog des Strafrechts aufgenommen hat. Hierunter fallen alle Delikte, die sich gegen die Umwelt richten und unser Klima bedrohen. Welche Aktionen gegen die Umwelt unter Strafe stehen, hat der Gesetzgeber in den §§ 324 bis 327 Strafgesetzbuch geregelt. Hierunter befinden sich z. B. die Straftatbestände der Gewässerverunreinigung, der Bodenverunreinigung oder der Luftverunreinigung. Als Strafrahmen für ein Delikt, das dem Umweltstrafrecht zuzuordnen ist, sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von ein bis drei Jahren vor. In schwerwiegenderen Fällen kann ein Richter auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. Bei leichteren Delikten im Umweltstrafrecht kommt eine Geldstrafe in Betracht.
Nach einem Verkehrsunfall können Sie mit dem Verkehrsstrafrecht in Berührung kommen, wenn Ihnen als Delikt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, ein Vollrausch am Steuer oder das unerlaubte Entfernen vom Urlaubsort nachgewiesen werden kann. Im letzteren Fall kann der Täter im Höchstfall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden. Ein Unfall ist aber nicht die zwingende Voraussetzung dafür, dass die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren wegen eines Delikts im Verkehrsstrafrecht in Gang bringen. Auch das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Drogen oder Alkohol führt dazu, dass Sie verurteilt werden können. Professionelle Hilfe bieten Ihnen die Anwälte für Strafrecht. Sie beantragen umgehend die Akteneinsicht und entwickeln für ihre Mandanten eine optimale Verteidigungsstrategie.
Die Sexualdelikte hat der Gesetzgeber in sechs Gruppen unterteilt. Gegen die sexuelle Freiheit verstößt diejenige Person, die eine andere zu einer sexuellen Handlung nötigt, oder sie vergewaltigt. Wem diese Vergehen nachgewiesen werden können, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Als Sexualdelikt gelten auch der Missbrauch institutioneller Abhängigkeit oder ein Delikt, das sich gegen die sexuelle Entwicklung einer Person richtet. Missbrauch institutioneller Abhängigkeit bedeutet, dass Gefangene oder Kranke gegen ihren Willen sexuell missbraucht werden. Hier hat der Gesetzgeber entschieden, dass bereits der Versuch strafbar ist. Weitere Sexualdelikte, die ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden, sind die Förderung und die Ausnutzung der Prostitution und die Verbreitung pornografischer Schriften.
Im Strafrecht werden alle Straftaten geregelt, die auf eine Nichtentrichtung der Steuer oder einer Verkürzung der Steuerlast ausgerichtet sind. Im Gegensatz zu den meisten anderen Straftaten finden hier nicht die Bestimmungen des StGB Anwendung. Die Tatbestandsmerkmale und Ahndungsmöglichkeiten, die unter das Steuerstrafrecht fallen, sind abschließend in der AO (Abgabenordnung) geregelt. Zu den Tatbestandsmerkmalen, die vom Steuerstrafrecht aufgegriffen werden, gehören die Steuerhinterziehung und die Steuerverkürzung. In beiden Fällen schützt eine steuerbefreiende Selbstanzeige davor, dass die verhängte Strafe tatsächlich abgebüßt werden muss. Diese strafbefreiende Selbstanzeige ist jedoch an einige Voraussetzungen gebunden. Welche Bedingungen der Gesetzgeber fordert und wie Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige aufsetzen, erklären Ihnen die Anwälte für Strafrecht.
Mit § 267 StGB möchte der Gesetzgeber gewährleisten, dass von Urkunden und anderen offiziellen Dokumenten eine Verbindlichkeit ausgeht, die dem Inhaber Rechtssicherheit bietet. Deshalb stellt er die Urkundenfälschung unter Strafe. Dabei steht nicht die inhaltliche Richtigkeit des Dokuments im Vordergrund. Dem Gesetzgeber kommt es insbesondere darauf an, dass von einer ausgestellten Urkunde Authentizität ausgeht. Als Opfer einer Urkundenfälschung steht Ihnen das Recht zu, eine Strafanzeige zu stellen. Dies können Sie selbst tun. Unterstützung finden sie aber auch bei den Anwälten, die sich auf das Strafrecht spezialisiert haben.
Wer die Informations- und Kommunikationstechnik ausnutzt, um eine kriminelle Handlung zu begehen, begeht ein Delikt, das im Internetstrafrecht geregelt ist. Als Straftatbestände werden alle Aktionen ausgeführt, die eine rechtswidrige Datenveränderung oder eine unerlaubte Lösung von Daten herbeiführen. Hierzu zählt z. B. die Computersabotage, wobei ein Angriff auf die Hardware eines Unternehmens dazu führt, dass der innerbetriebliche Ablauf massiv gestört ist. Auch das Ausspähen von Daten, der Computerbetrug und der Identitätsdiebstahl sind Delikte, die diesem Bereich des Strafrechts zuzuordnen sind. Opfer können sich erfolgreich hiergegen wehren, wenn sie die Hilfe in Anspruch nehmen, die ihnen die Anwälte im Strafrecht bieten.
Unter die Beschädigung von Sachen fällt auch die Brandstiftung. Mit den Regelungen im Strafgesetzbuch sollen die Eigentümer vor dem Verlust durch Gewaltanwendung einer anderen Person geschützt werden. Der Gesetzgeber hält bei Erfüllung der Tatbestandsmerkmale eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren für angemessen. Schon der Versuch einer Sachbeschädigung soll nach dem Willen des Gesetzgebers strafbar sein.
Die Rechtspflege übernimmt in unserer Gesellschaft eine wichtige Aufgabe. Denn sie soll helfen, Ansprüche aus einem Rechtsverhältnis festzustellen und durchzusetzen. Wer Delikte begeht, die die Rechtspflege gefährden, begeht nach dem Willen des Gesetzgebers eine strafbare Handlung. Hierzu zählen z. B. das Vortäuschen einer Straftat, eine falsche Verdächtigung gegen eine andere Person, die Strafvereitelung und die uneidliche Falschaussage. Fachlich versierte Anwälte für Strafrecht unterstützen Sie mit Ihrem Rat und Ihrer anwaltlichen Expertise in allen Bereichen des Strafrechts. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf, wenn Sie als Beschuldigter mit dem Verkehrsstrafrecht oder dem Steuerstrafrecht in Konflikt geraten. Auch im Jugendstrafrecht oder bei einem Umweltdelikt kann Ihnen ein Anwalt im Strafrecht eine optimale Verteidigungsstrategie bieten. Um diese rechtzeitig auf den Weg zu bringen, empfiehlt es sich Ihren Strafverteidiger so früh wie möglich zu kontaktieren.
Jedes Strafverfahren unterteilt sich in die folgenden vier Abschnitte: - Ermittlungsverfahren - Zwischenverfahren - Hauptverfahren - Rechtsmittelverfahren
Die Arbeit der Ermittlungsbehörden - dies sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft - beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Dies wird entweder von Amts wegen oder durch eine Strafanzeige auf den Weg gebracht. Während des Ermittlungsverfahrens prüfen die Ermittlungsbehörden, ob gegen eine verdächtige Person ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. Hierzu wird der zugrunde liegende Sachverhalt genau geprüft. Die Ergebnisse der Polizei - hierzu gehört neben der Beweissicherung auch die Befragung von Zeugen - finden Eingang in die Ermittlungsakte. Nachdem die Ermittlungen abgeschlossen sind, ergeben sich zwei Alternativen: Konkretisiert sich der Verdacht gegen eine Person nicht, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt. Anderenfalls wird das Verfahren gegen den beschuldigten eröffnet. Werden Sie als Beschuldigter in ein Ermittlungsverfahren involviert, empfiehlt es sich, so früh wie möglich einen versierten Strafverteidiger hinzuzuziehen.
Haben die Ermittlungsbehörden genügend Beweise für einen hinreichenden Tatverdacht zusammengetragen, beginnt das Zwischenverfahren. Hierbei fällt der Staatsanwaltschaft die Aufgabe zu, eine Anklageschrift zu formulieren und diese bei Gericht einzureichen. Das Gericht entscheidet anschließend, ob die Beweise der Ermittlungsbehörden ausreichen, um eine Hauptverhandlung gegen die beschuldigte Person zu eröffnen. Beauftragen Sie in diesem Stadium des Hauptverfahrens einen Strafverteidiger, übernimmt Ihr Rechtsbeistand die Aufgabe, die gesammelten Beweise zu entkräften und eine Hauptverhandlung abzuwenden.
Kommt das zuständige Gericht zu einem anderen Schluss, eröffnet es das Hauptverfahren. Hier versuchen das Gericht, die Staatsanwaltschaft und Ihr Rechtsbeistand den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Dazu trägt auch bei, dass der Angeklagte sich selbst zu dem Sachverhalt äußert. Dem Strafverteidiger obliegt es, die Anklage mit überzeugenden Argumenten zu entkräften. Als Vorbereitung hierauf entwickelt er gemeinsam mit dem Mandanten eine optimale Verteidigungsstrategie, die im besten Fall dazu führt, dass das Strafverfahren komplett eingestellt wird oder es zum Freispruch kommt. Nachdem das Hauptverfahren durch das Gericht eröffnet wurde, werden Beweise vorgebracht und Zeugen befragt. Nach der Beweisaufnahme folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Anschließend erteilt das Gericht dem Angeklagten das letzte Wort. Die Hauptverhandlung endet mit dem Urteil. Haben Sie sich dazu entschieden, Anwälte für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, können Sie von dem bestmöglichen Ausgang des Strafverfahrens für sich ausgehen.
Mit dem Urteil ist das Strafverfahren noch nicht zwingend abgeschlossen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Ihre Strafverteidigung haben die Möglichkeit, das Urteil anzufechten und sich an die nächste Instanz zu wenden. Hierbei unterscheidet sich das Berufungsverfahren vom Revisionsverfahren. Bei einer Berufung rollt das Gericht nächster Instanz den Fall komplett neu auf. Ihr Rechtsbeistand nutzt die Gelegenheit, weitere Beweise ins Feld zu führen, die zu Ihrer Entlastung beitragen sollen. Im Revisionsverfahren steht den Parteien lediglich die Möglichkeit zu, das Verfahren vor der ersten Instanz auf mögliche Rechtsfehler zu überprüfen. Neue Beweise können hier nicht eingebracht werden. Versierte Anwälte für Strafrecht stehen Ihnen bei allen Abschnitten eines Strafverfahrens mit ihrem anwaltlichen Rat zur Seite. Für eine erfolgreiche Verteidigung ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme empfehlenswert. Dann erhält Ihr Strafverteidiger rechtzeitig die Informationen, die für Ihre Verteidigung notwendig sind.
Mit dem Strafrecht können Sie entweder als Beschuldigter oder als Zeuge konfrontiert werden. Je nachdem, wie die Staatsanwaltschaft oder die Polizei Sie einstufen, ist ein anderes Verhalten empfehlenswert.
Als Zeuge müssen Sie einem Ladungstermin der Staatsanwaltschaft Folge leisten. Ihre Anwälte im Strafrecht raten Ihnen deshalb dazu, den Termin keinesfalls zu ignorieren, weil Sie anderenfalls mit einem Ordnungsgeld belegt oder von der Polizei zwangsweise vorgeführt werden. Ein generelles Aussageverweigerungsrecht - wie dies dem Beschuldigten eines Strafverfahrens zusteht - können Sie als Zeuge nicht für sich in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für sie aber ein Zeugnisverweigerungsrecht, das Sie ausüben können, wenn Sie gegen eine Person aussagen sollen, zu der ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren lautet das oberste Gebot zu schweigen. Ihre Anwälte im Strafrecht erklären Ihnen, dass die Ermittlungsbehörden Sie darauf hinweisen müssen, dass Sie als Beschuldigter gelten und von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen können. Dies bedeutet, dass es Ihnen freisteht, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Ziehen Sie das Schweigegebot nicht in Betracht, kann alles, was Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden erklären, in einem späteren Hauptverfahren gegen Sie verwendet werden. Werden Sie zu einem Ladungstermin vorgeladen, müssen Sie diesem nur Folge leisten, wenn der Ladungstermin vor der Staatsanwaltschaft stattfindet. Den Ladungstermin der Polizei können sie absagen. Alternativ beauftragen Sie Ihren Anwalt im Strafrecht mit dieser Aufgabe. Damit Ihr Anwalt umfassend für sie tätig wird, sollten sie diesen so früh wie möglich in das Strafverfahren involvieren.
Je früher Anwälte für Strafrecht mit einem Mandat betraut werden, desto mehr Zeit bleibt ihnen, eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie aufzubauen. Dabei kommt dem Recht auf Akteneinsicht eine hohe Bedeutung zu. Diese Möglichkeit ist deshalb so wichtig, weil Ihr Strafverteidiger sich schnell und umfassend über den aktuellen Stand der Ermittlungen einen detaillierten Überblick verschaffen kann. Mit dem Recht auf Akteneinsicht stehen Ihrem Verteidiger noch weitere Rechte zu. Hierzu gehören die Einsicht in Computerdateien und in die Auszüge des Bundeszentralregisters. Des Weiteren erhält Ihr Strafverteidiger auch Zugang zu Video- und Tonaufzeichnungen. Mit diesen Informationen hat Ihr Strafverteidiger das notwendige Rüstwerkzeug, um eine optimale Verteidigungsstrategie aufzubauen. Der Aufbau einer optimalen Verteidigungsstrategie ist die eine Seite. Daneben gibt es für einen Beschuldigten in einem Strafverfahren noch einen weiteren Grund, warum er sich um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zu Ihrem Anwalt bemühen sollten. Werden Sie als Beschuldigter mit dem Strafrecht konfrontiert, möchten die Ermittlungsbehörden, dass Sie sich bei der Vernehmung in Widersprüche verwickeln und möglichst schnell die vorgeworfene Tat gestehen. Dabei wenden Staatsanwaltschaft und Polizei Verhörtechniken an, die für Sie nur schwer zu durchschauen sind. Anwälte im Strafrecht erkennen die Absicht schneller und raten Ihren Mandanten, auf entscheidende Fragen nicht zu antworten.
Anwälte für Strafrecht bieten Ihnen alle Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen die Beschuldigungen und Anklagen der Ermittlungsbehörden zu Wehr zu setzen. Dies gilt für alle Abschnitte eines Strafverfahrens. Für eine optimale Unterstützung ist es aber wichtig, dass Sie Ihren Strafverteidiger möglichst früh von den Anschuldigungen in Kenntnis setzen. Im besten Fall machen Sie dies, sobald Sie eine Strafanzeige erhalten oder in anderer Weise mit dem Strafrecht konfrontiert werden. Werden Sie zu einer Vernehmung vorgeladen, steht Ihnen das Recht zu, diesen Termin abzusagen. Beabsichtigen Sie, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, übernimmt dieser die Aufgabe und erklärt gegenüber den Ermittlungsbehörden, dass Sie ihn mit seiner Verteidigung beauftragt haben. Sobald Sie Ihrem Strafverteidiger die Vollmacht erteilt haben, ist er bei Ihren Vernehmungen anwesend und schreitet ein, wenn Sie sich zu einem Punkt äußern sollen, der in einer späteren Hauptverhandlung belastend gegen Sie verwendet werden kann. Mit der Akteneinsicht besorgt Ihr Anwalt sich die Informationen, die er benötigt, um Sie vor den Beschuldigungen und Anklagen der Ermittlungsbehörden zu schützen. Hierzu verschafft er sich seinerseits die Auskünfte, die ihm helfen, die gegenteilige Beweisführung zu entkräften. Im besten Fall führt dies dazu, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, bevor ein Gericht die Hauptverhandlung in Gang setzt. Sind die Beweise der Staatsanwaltschaft so stark, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt, setzen sich Anwälte im Strafrecht mit Kompetenz und Erfahrung dafür ein, dass das Verfahren den bestmöglichen Ausgang für Sie nimmt. Ist das Urteil nicht im Sinne der Verteidigung, strebt Ihr Anwalt an, Rechtsmittel einzulegen.
Mit der Kontaktaufnahme zu Ihrem Strafverteidiger machen Sie den ersten wichtigen Schritt. Der weitere Ablauf der Zusammenarbeit gestaltet sich wie folgt: In dem ersten Gespräch schildern Sie den Sachverhalt und teilen Ihrem Anwalt mit, welche Beschuldigungen Ihnen zur Last gelegt werden. Ihr Anwalt bietet Ihnen darauf eine kostenlose Ersteinschätzung an und eine mögliche Verteidigungsstrategie an. Sind die Beweise der Staatsanwaltschaft eher dürftig, kommt eine Einstellung während des Ermittlungsverfahrens in Betracht. Anderenfalls steht Ihnen der Anwalt auch in einer Hauptverhandlung zur Verfügung. Mit der Mandatsbeauftragung kann Ihr Anwalt sein Recht auf Akteneinsicht ausüben. Diese Grundlage dient dem Aufbau einer optimalen Verteidigungsstrategie.
Ihr Plan zu Ihrem Ermittlungsverfahren!
Tipps zu Ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, oder Ihrem Verkehrsunfall!
Tipps zu Ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, oder Ihrem Verkehrsunfall!
Einige Tatvorwürde, aber auch Tipps und Tricks finden Sie in den folgenden Videos!
Hieraus können Sie ggf. wichtigen Mehrwert für sich und Ihr Verfahren ableiten!
Häufige Fragen?
Der Ablauf
Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung
kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!
Schritt 2: Ggf. Akteneinsicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie
Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren
Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen
Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren
Gerne können Sie mich auch unter 06321 - 6790870 oder in dringenden Fällen 24h unter 0170 - 777 46 24 erreichen!