Der Betrug ist in § 263 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und grenzt erlaubte von verbotener Geschicklichkeit bei der Erlangung von materiellen Vorteilen ab. Gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspieglung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.
Hierzu muss man wissen, dass alleine der Versuch bereits nach § 263 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist. Auch kann ein Betrug in einem besonders schweren Fall gemäß § 263 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) vorliegen, welcher mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft wird.

Ein besonderes schwerer Fall liegt beispielsweise vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, der Täter einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, eine andere Person in eine wirtschaftliche Not bringt, seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört hat.

Neben dem klassischen Betrugstatbestand existieren mehrere Sonderformen des Betrugs, wie zum Beispiel Eingehungsbetrug, Erfüllungsbetrug, Prozessbetrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Versicherungsbetrug, Kreditbetrug, Abrechnungsbetrug, EC-Karten-Betrug, Darlehensbetrug, Internetbetrug, Abofallenbetrug, Ausschreibungsbetrug, Sozialversicherungsbetrug, Ebay-Betrug, Sportwettenbetrug.

Die Vorschrift des Subventionsbetruges gemäß § 264 Strafgesetzbuch (StGB) dient dem Schutz der staatlichen Wirtschaftsförderung vor missbräuchlicher Inanspruchnahme von Subventionen. Damit wird unmittelbar auch das Vermögen der öffentlichen Hand geschützt. Unter Subventionen versteht man Leistungen aus öffentlichen Mitteln, die wenigstens zum Teil ohne Gegenleistung gewährt werden und der Förderung der Wirtschaft dienen sollen. Wer in Prospekten für Kapitalanlagen oder ähnliches Informationsmaterial, welches an einen größeren Kreis von Personen gerichtet ist, falsche Angaben macht, die Einfluss auf den Wert oder die Chancen der Anlage haben, macht sich wegen Kapitalanlagenbetrugs nach § 264 a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

Der Kreditbetrug nach § 265 b Strafgesetzbuch (StGB) erfasst das Erschwindeln von Krediten durch Falschangaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Eine Besonderheit des Kreditbetruges liegt darin, dass sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer ein Betrieb oder Unternehmen sein müssen. Einen Versicherungsmissbrauch nach § 265 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer eine versicherte Sache beschädigt oder zerstört oder auf andere Weise einen Versicherungsfall vortäuscht, um sich widerrechtlich Leistungen zu verschaffen.

Steht ein Betrugsdelikt im Raum, ist es elementar wichtig frühzeitig einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht zu kontaktieren. Sollte dies nicht geschehen, kann es bereits zu Beginn des Verfahrens zu Aussagen und Aktenvermerken durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft kommen, welche das gesamte Verfahren beeinflussen können. Was einmal ausgesagt wurde, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Da beim Betrug von nicht unerheblichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe auszugehen ist, muss eine dem Betrug angepasste Verfahrensstrategie erstellt werden.

Bereits zu Beginn hat ein Rechtsanwalt evtl. zusammen mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft teilweise auch die Möglichkeit eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Dies ist jedoch meist mit Auflagen seitens des Gerichtes bzw. der Staatsanwaltschaft verbunden. Daher sollten Sie keine Angaben gegen über den Ermittlungsbehörden tätigen und abwarten bis ein Verteidiger Akteneinsicht beantragt hat.

Außerdem gibt es auch durch den technischen Fortschritt ständig neue Betrugsmaschen, mit denen man an Ihr Geld will. Meistens bemerken Sie das jedoch erst, wenn Sie bereits einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen sind. Als Opfer eines Betrügers empfiehlt es sich grundsätzlich Strafanzeige zu stellen. Eine Betrugsanzeige kann auf jeder Polizeidienststelle gestellt werden oder auch direkt durch einen Rechtsanwalt als Betrugsanzeige an die Staatsanwaltschaft gesendet werden.

Wer bin ich?

Zu meiner Person:
Nach dem  Abitur und ihrer Ausbildung zur Rettungssanitäterin studierte sie bis 2011 an der Universität Konstanz  Rechtswissenschaften, mit dem Abschluss des ersten Staatsexamens, Magister Iuris. Bereits während des Studium legte Rechtsanwältin Melzer ihren Schwerpunkt aufs Strafrecht und der Kriminologie. Das sich anschließende Referendariat leistete Rechtsanwältin im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz, u.a. bei der Staatsanwaltschaft Landau und in einer der führenden Fachanwaltskanzleien für Strafrecht in Mannheim, ab. Auch während des Referendariats behielt sie den Schwerpunkt Strafrecht bei.
2013 absolvierte sie in Landau ihr zweites Staatsexamen. 2014 wurde sie durch die Rechtsanwaltskammer Zweibrücken als Rechtsanwältin zugelassen. Anfang 2014 erfolgte die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb des Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht bei der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. Rechtsanwältin Melzer nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil, um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung  und der Gesetzesänderung zu sein.



3 Jahre war Frau Rechtsanwältin Melzer in einer Sozietät in Neustadt an der Weinstraße als angestellte Rechtsanwältin tätig, bevor Sie sich nunmehr selbständig gemacht hat. Frau Rechtsanwältin Melzer ist Mitglied im Neustadter Anwaltsverein sowie im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Rechtsanwältin Melzer übernimmt in der Kanzlei vordringlich Mandate auf den Gebieten des allgemeinen Strafrechts, des Jugendstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Internetstrafrechts, des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, des Insolvenzstrafrechts, des umweltstrafrechts, des Bußgeldrechts, des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie die Verteidigung bei Betrugsdelikten, Körperverletzungsdelikten, Sexualdelikten und des Führerscheinentzug.
Des Weiteren vertritt sie die Beschuldigten in den Berufungs- und Revisionsverfahren. Weil die Strafverteidigung, die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie voraussetzt und die tägliche Arbeit von Rechtsanwältin Melzer ist, kennt sie aus den Strafverfahren auch die Probleme und Empfindungen der Opfer. Vor diesem Hintergrund vertritt sie auch engagiert die Opfervertretung als Nebenklägerin. Denn gerade bei schweren Straftaten wird das Opfer teilweise seitens der Verteidigung in die Mangel genommen. Als Strafverteidigerin kennt Rechtsanwältin Melzer auch die Sichtweise eines Opfers und dessen Empfindungen und Ängste im Strafverfahren. Daher führt sie auch strafrechtliche Mandate, welche den Opfer- und Zeugenbeistand als Gegenstand haben

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