Man hoffte, damit die abschreckende Wirkung zu erhöhen und das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung zu stärken. Nicht wenige Normen des Umweltstrafrechts verweisen aus verwaltungsrechtliche Bestimmungen oder Ergänzungen. Man spricht deshalb von der Abhängigkeit der Strafrechtsnorm vom Verwaltungsrecht. Die Vorschriften des Umweltstrafrechts stellen das Rechtsgut Umwelt in seinen Medien Bode, Wasser und Luft sowie Tier- und Pflanzenwelt unter Schutz. Das Umweltstrafrecht verfolgt insbesondere das Ziel der Abfallbeseitigung, Immissionsschutz, Reinhaltung der Gewässer, Landschaftspflege und Vermeidung der Freisetzung gefährlicher Stoffe.

Nachdem die Gefahren der Umweltverschmutzung lange Zeit nicht erkannt oder verharmlost worden sind, hat der Gesetzgeber 1980 die wichtigsten Strafvorschriften des Umweltstrafrechts in das Strafgesetzbuch (StGB) übertragen. Man hoffte, damit die abschreckende Wirkung zu erhöhen und das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung zu stärken. Nicht wenige Normen des Umweltstrafrechts verweisen aus verwaltungsrechtliche Bestimmungen oder Ergänzungen. Man spricht deshalb von der Abhängigkeit der Strafrechtsnorm vom Verwaltungsrecht. Die Vorschriften des Umweltstrafrechts stellen das Rechtsgut Umwelt in seinen Medien Bode, Wasser und Luft sowie Tier- und Pflanzenwelt unter Schutz. Das Umweltstrafrecht verfolgt insbesondere das Ziel der Abfallbeseitigung, Immissionsschutz, Reinhaltung der Gewässer, Landschaftspflege und Vermeidung der Freisetzung gefährlicher Stoffe.

Das Umweltstrafrecht verfolgt insbesondere das Ziel der Abfallbeseitigung, Immissionsschutz, Reinhaltung der Gewässer, Landschaftspflege und Vermeidung der Freisetzung gefährlicher Stoffe.

Nachdem die Gefahren der Umweltverschmutzung lange Zeit nicht erkannt oder verharmlost worden sind, hat der Gesetzgeber 1980 die wichtigsten Strafvorschriften des Umweltstrafrechts in das Strafgesetzbuch (StGB) übertragen. Man hoffte, damit die abschreckende Wirkung zu erhöhen und das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung zu stärken. Nicht wenige Normen des Umweltstrafrechts verweisen aus verwaltungsrechtliche Bestimmungen oder Ergänzungen. Man spricht deshalb von der Abhängigkeit der Strafrechtsnorm vom Verwaltungsrecht. Die Vorschriften des Umweltstrafrechts stellen das Rechtsgut Umwelt in seinen Medien Bode, Wasser und Luft sowie Tier- und Pflanzenwelt unter Schutz. Das Umweltstrafrecht verfolgt insbesondere das Ziel der Abfallbeseitigung, Immissionsschutz, Reinhaltung der Gewässer, Landschaftspflege und Vermeidung der Freisetzung gefährlicher Stoffe.

Strafrechtlich erfasst werden u.a. die Gewässerverunreinigung (§324 StGB), die Bodenverunreinigung (§ 324 a StGB), die Luftverunreinigung (§ 325 StGB); das Verursachen vom Lärm (§ 325a StGB), der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), womit besonders die unerlaubte Abfallbeseitigung gemeint ist und das unerlaubte Betreiben bestimmter Anlagen (§ 327 StGB).

Der Strafrahmen beträgt bei Umweltstraftaten in der Regel Freiheitsstrafe bis zu drei bzw. fünf Jahren oder Geldstrafe. Besonders schwere Fälle, bei denen der Täter etwas die öffentliche Versorgung gefährdet, aus Gewinnsucht handelt oder einen Menschen in Lebensgefahr bringt oder gar tötet, werden gemäß § 330 StGB mit mehrjährigen Freiheitsstrafen belegt.

Als Abfall bezeichnet man alle beweglichen Sachen, die der Besitzer endgültig loswerden will (subjektiver Abfallbegriff) oder deren sichere Beseitigung zur Wahrung des Gemeinwohls geboten ist (objektiver Abfallbegriff). Als Gift wird ein Stoff nur dann angesehen, wenn er geeignet ist, die menschliche Gesundheit zu zerstören. Die Eignung zur bloßen Gesundheitsbeeinträchtigung reicht also nicht aus. Ein vieldiskutiertes und noch nicht abschließend geklärtes Sonderproblem des Umweltstrafrechts ist die Strafbarkeit von Amtsträgern.

Wer bin ich?

Zu meiner Person:
Nach dem  Abitur und ihrer Ausbildung zur Rettungssanitäterin studierte sie bis 2011 an der Universität Konstanz  Rechtswissenschaften, mit dem Abschluss des ersten Staatsexamens, Magister Iuris. Bereits während des Studium legte Rechtsanwältin Melzer ihren Schwerpunkt aufs Strafrecht und der Kriminologie. Das sich anschließende Referendariat leistete Rechtsanwältin im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz, u.a. bei der Staatsanwaltschaft Landau und in einer der führenden Fachanwaltskanzleien für Strafrecht in Mannheim, ab. Auch während des Referendariats behielt sie den Schwerpunkt Strafrecht bei.
2013 absolvierte sie in Landau ihr zweites Staatsexamen. 2014 wurde sie durch die Rechtsanwaltskammer Zweibrücken als Rechtsanwältin zugelassen. Anfang 2014 erfolgte die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb des Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht bei der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. Rechtsanwältin Melzer nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil, um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung  und der Gesetzesänderung zu sein.



3 Jahre war Frau Rechtsanwältin Melzer in einer Sozietät in Neustadt an der Weinstraße als angestellte Rechtsanwältin tätig, bevor Sie sich nunmehr selbständig gemacht hat. Frau Rechtsanwältin Melzer ist Mitglied im Neustadter Anwaltsverein sowie im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Rechtsanwältin Melzer übernimmt in der Kanzlei vordringlich Mandate auf den Gebieten des allgemeinen Strafrechts, des Jugendstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Internetstrafrechts, des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, des Insolvenzstrafrechts, des umweltstrafrechts, des Bußgeldrechts, des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie die Verteidigung bei Betrugsdelikten, Körperverletzungsdelikten, Sexualdelikten und des Führerscheinentzug.
Des Weiteren vertritt sie die Beschuldigten in den Berufungs- und Revisionsverfahren. Weil die Strafverteidigung, die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie voraussetzt und die tägliche Arbeit von Rechtsanwältin Melzer ist, kennt sie aus den Strafverfahren auch die Probleme und Empfindungen der Opfer. Vor diesem Hintergrund vertritt sie auch engagiert die Opfervertretung als Nebenklägerin. Denn gerade bei schweren Straftaten wird das Opfer teilweise seitens der Verteidigung in die Mangel genommen. Als Strafverteidigerin kennt Rechtsanwältin Melzer auch die Sichtweise eines Opfers und dessen Empfindungen und Ängste im Strafverfahren. Daher führt sie auch strafrechtliche Mandate, welche den Opfer- und Zeugenbeistand als Gegenstand haben

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

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Schritt 2: Ggf. Akteneinicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

 

 

 

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