Menschen, die einen Anwalt benötigen, fragen sich zurecht: Was kostet mich die Strafverteidigung? Die Leistungen von Anwälten werden automatisch mit hohen Kosten assoziiert. Dabei ist es enorm wichtig, dass eine effektive Strafverteidigung nicht aufgrund von undurchsichtigen Kostenstrukturen scheitert.

Bei mir erwartet Sie die volle Kostentransparenz. In einem Erstgespräch klären wir gemeinsam die zu erwartenden Kosten und ich beantworte Ihnen sämtliche Fragen, welche rund um dieses sensible Thema aufkommen. Denn das ist meiner Meinung nach die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Damit Sie sich schon jetzt ein Bild machen können, gebe ich Ihnen nachfolgend alle relevanten Informationen zum Leistungsprofil eines Strafverteidigers und dessen Abrechnungsmöglichkeiten an die Hand. Erfahren Sie jetzt, was der Unterschied zwischen einem Pflicht- und einem Wahlverteidiger ist und warum es immer ratsam ist, auf die Hilfe eines Strafverteidigers zu setzen!

Vorweg: Im Ergebnis kostet eine gute Strafverteidigung weniger, als wenn keine oder eine schlechte Verteidigung in Anspruch genommen wird. Insbesondere wenn es darum geht Konsequenzen zu vermeiden, hat sich die Investition in einen Strafverteidiger schnell amortisiert. Das betrifft vor allem die Präventivmaßnahmen welche ergriffen werden, um Vorstrafen, hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen zu vermeiden.


Die Kosten der Erstberatung

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Vertrauensbasis zwischen beiden Vertragspartnern, also dem Anwalt und dem Mandaten von entscheidender Bedeutung ist. Und diese Vertrauensbasis ist vor allem im Strafrecht so wichtig. Sie müssen das Vertrauen genießen können, dass Sie sich den richtigen Partner ins Boot geholt haben und dass Ihr engagierter Strafverteidiger nicht nur im Sinne Ihrer Interessen kämpft, sondern auch das bestmögliche Ergebnis für Sie herausholt. Sobald Sie erkennen, dass Ihr Strafverteidiger nicht über die nötige Kompetenz verfügt oder sich nicht ausreichend Zeit nimmt, um Ihre Angelegenheit bestmöglich zu klären, ist es bereits zu spät. Wenn Sie bereits an diesem Punkt angelangt sind, wurden im Vorfeld die falschen oder gar keine Weichen gestellt, weshalb das bestmögliche Resultat in weite Ferne rückt. Es kann einem guten Ergebnis aber auch im Wege stehen, wenn die Chemie zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt nicht stimmt. Aus diesem Grund biete ich Ihnen im ersten Schritt die Möglichkeit der kostenlosen Kontaktaufnahme, damit Sie Ihr Anliegen ohne anfallende Gebühren einschätzen lassen können, während Sie sich ganz nebenbei von meiner herausragenden Qualität überzeugen.


Die Kosten der Strafverteidigung

Die Höhe der anwaltlichen Kosten berechnet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Aus diesem Gesetz gehen bestimmte Gebührenrahmen hervor, welche für die einzelnen Abschnitte eines Verfahrens vorgegeben sind. Die konkrete Höhe der einzelnen Gebühren richtet sich nach verschiedene Faktoren: - Umfang der Angelegenheit - Bedeutung der Sache für den Mandanten - Schwierigkeit der Sache - Zeitaufwand Handelt es sich um eine durchschnittliche Sache, wird die Mittelgebühr als angemessen erachtet. Diese errechnet sich wie folgt: Die niedrigste Gebühr + Höchstgebühr : 2 Selbstverständlich bin ich gerne bereit, Ihnen noch vor der Mandatierung die wahrscheinlich anfallenden Kosten zu berechnen, damit Sie wissen woran Sie sind. In vielen Fällen ermöglichen die im RVG festgelegten Gebührenrahmen keine professionelle, wirklich effektive und kostendeckende Strafverteidigung. Deshalb ist der Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung üblich. Diese hat den großen Vorteil, dass sie präzise auf Ihren Fall abgestimmt ist. Differenziert wird dabei zwischen dem Stundenhonorar und dem Pauschalhonorar, welches ebenfalls individuell vereinbart werden kann.


Kosten Strafverteidiger: Das Pauschalhonorar im Überblick

Dabei wird anhand der Schwierigkeit, des Umfangs und des voraussichtlichen Zeitaufwands der Sache, ein Pauschalbetrag vorgeschlagen. Damit geht sowohl für Sie als Mandanten und für mich als Strafverteidigerin ein gewisses Kostenrisiko einher. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich beim Pauschalhonorar lediglich um eine Schätzung des Honorars handelt, welches für eine effektive Strafverteidigung angemessen ist. Dies hat den Vorteil, dass Sie als Kosten für die Verteidigung mit einem festen Betrag rechnen können.


Kosten Strafverteidiger: Das Stundenhonorar im Überblick

Alternativ besteht die Möglichkeit, sich für das Stundenhonorar zu entscheiden. Wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, handelt es sich dabei um einen festgelegten Stundensatz. Dabei wird jede Tätigkeit im 15-Minuten-Takt abgerechnet. Selbstverständlich erhalten Sie in regelmäßigen Abständen eine Übersicht über die von mir geleistete Arbeit. Bei dieser Variante handelt es sich schlichtweg um die fairste Vergütungsart, da Sie letztendlich nur für die Arbeitszeit bezahlen, welche tatsächlich und nur für Ihren Fall aufgewendet wurde. Damit geht jedoch ein entscheidender Nachteil einher: Gerade zu Beginn eines Verfahrens besteht die Unsicherheit, mit welchen Kosten letztendlich zu rechnen ist.


Gerne auch in Kombination

Sofern wir eine Honorarvereinbarung abschließen, haben Sie die Möglichkeit, sich völlig frei zwischen dem Abschluss einer Pauschalhonorarvergütung und einer Stundenhonorarvergütung zu entscheiden. Dabei ist es sogar möglich, beide Honorarvarianten miteinander zu kombinieren. Sprechen Sie mich einfach an! Ich berate Sie gern zu den Kosten Strafverteidiger. Achtung: Ein angemessener Vorschuss ist in jedem Fall zu zahlen. Unabhängig davon, für welche Vergütungsform Sie sich entscheiden. Die Höhe ist dabei variabel und richtet sich nach den zu erwartenden Gesamtkosten und Ihren finanziellen Möglichkeiten. Kommt es zu einem Freispruch, haben Sie Erstattungsanspruch, welchen Sie gegenüber der Staatskasse geltend machen können. Hierbei ist zu beachten, dass die Staatskasse lediglich die gesetzlichen Gebühren erstattet, welche im RVG geregelt sind. Die Kosten, welche über eine abgeschlossene Honorarvereinbarung hinausgehen, müssen in jedem Fall von Ihnen selbst getragen werden.


Warum Honorarvereinbarungen an Bedeutung gewinnen

Im Grunde genommen gibt es zwei wesentliche Gründe für Honorarvereinbarungen. 1. Die gesetzliche Vergütung gemessen am Aufwand, ist nicht kostendeckend und der Anwalt ist dazu gezwungen ein höheres Honorar zu vereinbaren 2. Es handelt sich um sogenannte Massengeschäfte, welche für denselben Mandanten abgeschlossen werden und mit den gesetzlichen Gebühren erfahrungsgemäß überbezahlt sind. Dementsprechend wird eine geringere Vergütung vereinbart. Die Honorarvereinbarung wird aber auch aufgrund des weiten Rahmens nach Nr. 2400 RVG künftig an Bedeutung gewinnen. Auch der Schwellenwert von 1,3 ist dafür mitverantwortlich.


Die Aufgaben eines Strafverteidigers

Die Strafverteidigung hat den Sinn und Zweck, im Strafprozess eine Waffengleichheit herzustellen. Dem Beschuldigten stehen - im Gegensatz zu anderen Prozessen - die Staatsanwaltschaft und auch die juristisch geschulte Polizei gegenüber. Der Beschuldigte als juristischer Laie hat deshalb die Möglichkeit, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wie sie vom Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit geboten wird. Zu den Hauptaufgaben des Strafverteidigers gehört somit die Wahrung, sowie die Durchsetzung der Rechte des Beschuldigten, welche es während des Verfahrens sicherzustellen gilt. Dafür ist die notwendige Betreuung laut § 137 StPO in jedem Verfahrensstadium möglich.


Die Aufgaben des Strafverteidigers im Überblick:

1. Die richtige Prozessstrategie Ein Strafverteidiger übernimmt viele Tätigkeiten, deren Schwerpunkt darin liegt, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, indem die richtige Verteidigungsstrategie entwickelt wird, welche es im Verfahren umzusetzen gilt, wobei flexible Anpassungen erforderlich sein können. Dazu gehört auch, dass der Strafverteidiger Prognosen über den Verlauf des Prozesses und dessen Ausgang aufstellt. 2. Die Vorbereitung des Prozesses Wichtig ist eine strategische Vorbereitung des Verfahrens. Und diese Vorbereitung umfasst Überlegungen dazu, ob ein umfassendes Geständnis abgelegt wird oder ob alle Vorwürfe zurückgewiesen werden. Diese Überlegungen richten sich nach der Fallkonstellation. Der Strafverteidiger überlegt sich dabei, wie umfangreich ein potenzielles Geständnis sein soll und ob es überhaupt sinnvoll ist, wenn der Beschuldigte Aussagen macht. Des Weiteren überlegt der Strafverteidiger, ob und welche Beweise zur Entlastung beantragt werden können und ob Rechtsmittel, also das Einlegen von Berufung oder Revision, Aussicht auf Erfolg mit sich bringen würden. Seine Überlegungen beziehen sich auch auf mögliche Prozesse, welche sich primär auf der Ebene der Strafzumessung abspielen. Je nach Fallkonstellation kann die Verteidigung zu einem Geständnis raten, eine aufrichtige Entschädigung gegenüber dem Opfer in Betracht ziehen oder eine freiwillig Wiedergutmachung erachten, um dadurch eine milde Strafe zu erreichen. 3. Die Durchführung des Prozesses Der Strafverteidiger arbeitet mit seinem Mandanten zusammen. Im Zuge dieser Kooperation bereitet er Aussagen vor und sichert Beweise. Darüber hinaus übernimmt er die Aufgabe, sich direkten Konfrontationen mit der Staatsanwaltschaft und dem Richter zu stellen. Zu seinem wichtigen Aufgabenprofil gehört auch die geschickte Zeugenvernehmung für den Angeklagten. Des Weiteren kümmert sich der Strafverteidiger um den ordnungsgemäßen Verlauf des komplexen Verfahrens. Dazu gehört beispielsweise, dass Aussageverweigerungsrechte von Zeugen gebraucht werden, oder dass es in puncto Beweisaufnahme nicht zu Verstößen gegen Verwertungsverbote kommt.


Das ist der Unterschied zwischen einem Wahl- und einem Pflichtverteidiger

Wahlverteidiger


Nach § 137 der Strafprozessordnung (StPO) hat jeder Beschuldigte im Interesse eines rechtsstaatlichen Verfahrens das Recht, selbst einen Anwalt zu wählen und diesen hinzuzuziehen. Das Gericht ist laut § 136 der StPO verpflichtet, den Beschuldigten auf dieses Recht hinzuweisen. Daraus folgt jedoch keine grundsätzliche Pflicht zur Strafverteidigung.

Pflichtverteidiger


Ausnahmen stellen allerdings die Fälle der notwendigen Verteidigung dar, welche in § 140 der StPO geregelt sind. Diese beziehen sich auf Konstellationen, bei denen dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zur Verfügung stehen muss, weil die Schwere des Tatvorwurfs und die damit einhergehenden Besonderheiten im Verfahren eine entscheidende Rolle spielen.

Praktische Auswirkungen der Verteidigungsart

Unabhängig davon ob ein Wahl- oder Pflichtverteidiger für den Beschuldigten agiert: seine Rechte und Pflichte sind gleich. Einen Unterschied gibt es jedoch in Bezug auf die Kosten Strafverteidiger, da diese verschiedenartig beglichen werden. Der Wahlverteidiger wird vom Beschuldigten unmittelbar bezahlt und der Pflichtverteidiger bekommt vom Staat einen Vorschuss gezahlt. Kommt es allerdings zu einer Verurteilung des Beschuldigten, muss dieser den Vorschuss anschließend selbst zahlen. Dessen finanzielle Situation wird dabei nicht berücksichtigt. Der Beschuldigte hat im Fall der notwendigen Verteidigung jedoch die Möglichkeit, zusätzlich zum Pflichtverteidiger Hilfe durch die Wahlverteidigung in Anspruch zu nehmen. Bis zu drei Wahlverteidiger kann der Beschuldigte mit ins Boot holen. In solchen Fällen kommt es lediglich darauf an, dass ein Strafverteidiger mit von der Partie ist.

Die Rechte des Strafverteidigers

Damit dem Beschuldigten die bestmöglich Verteidigung gewährleistet werden kann, hat die Strafverteidigung folgende Rechte: - Nach § 137 der StPO: jederzeitiges Äußerungsrecht für den Mandanten - Nach § 147 der StPO: das Recht der Akteneinsicht - Nach §§ 219, 244 ff., 240 Abs. 2 der StPO: Beweisantragsrecht und Fragerecht - Nach § 163a Abs. 3 S. 2 i. V. m. 168c Abs. 1 und 2 der StPO: Anwesenheitsrecht bei allen Vernehmungen des Mandanten - Nach § 148 der StPO: Der Mandant muss jederzeit die Möglichkeit der Kontaktierung seines Strafverteidigers haben

Die Pflichten des Strafverteidigers

1. Parteilichkeit Der Strafverteidiger ist dazu verpflichtet, die Interessen seines Mandanten zu verfolgen. Das bedeutet, dass der Strafverteidiger im Prozess immer und ausschließlich auf der Seite des Beschuldigten steht. Das bedeutet auch, dass der Strafverteidiger zu einer subjektiven Betrachtungsweise verpflichtet ist. Nach § 203 des Strafgesetzbuch (StGB) besteht zudem eine Verschwiegenheitsverpflichtung. 2. Wahrheitspflicht und Verbot der Strafvereitelung Im Spannungsverhältnis dazu, besteht gleichzeitig die standesrechtliche Wahrheitspflicht. Das bedeutet, dass der Strafverteidiger ein Organ der Rechtspflege ist und deshalb nicht für seinen Mandanten lügen darf. In § 258 des StGB wird die Schwelle zur Strafbarkeit beurteilt.

Das Verhältnis zwischen Mandant und Strafverteidiger

Ob der Mandant die ihm vorgeworfene Tat schuldhaft begangen hat oder nicht, ist für den Erfolg der Strafverteidigung irrelevant. Kann dem Beschuldigten die Tat gemäß der Vorschriften der StPO nachgewiesen werden, ist eine Verurteilung möglich. Aber auch nur dann. Die Verteidigungsstrategie orientiert sich allein daran. Damit die potenziellen Gefahren und Erfolgsmöglichkeiten im Verfahren frühzeitig erkannt werden und sich die beste Verteidigungsstrategie entwickeln lässt, ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem Anwalt und dem Beschuldigten wünschenswert. Wichtig ist, dass der Strafverteidiger so früh wie möglich eingeschaltet wird, da der Strafprozess eine erhebliche wirtschaftliche und persönliche Bedeutung hat. Bevor der Anwalt hinzugezogen wurde, sollte der Beschuldigte unbedingt von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.

Mit einer soliden Strafverteidigung bares Geld sparen

Es mag im ersten Moment etwas skurril klingen, doch auch im Zuge einer Strafverteidigung kann man Geld sparen. Dazu eine Erklärung, welche Sie ganz sicher nachvollziehen können: Angenommen, Sie werden zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Konsequenz ist, dass Sie an die Staatskasse zahlen müssen. Und zwar zu viel. In der Regel handelt es sich bei den Kosten um mindestens einen Monatslohn. Mit einem Strafverteidiger an Ihrer Seite, lässt sich so ein Verfahren aber auch einstellen, bevor es zur Verurteilung zu einer Geldstrafe kommt. Das bedeutet, dass Sie letztendlich nur die überschaubaren Kosten für die Strafverteidigung zu tragen haben. Die Anwaltskosten sind in Relation betrachtet meist deutlich geringer, als die eigentliche Strafe. Für Sie bedeutet das nicht nur, dass Sie bares Geld sparen, Sie entgehen damit auch einer Vorstrafe und das ist unbezahlbar. Sie spüren den Mehrgewinn aber auch, wenn es um die Herabsetzung einer Geldstrafe geht. Da stellt sich natürlich die Frage, warum Sie das Geld der Staatskasse überlassen sollten?! Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Menschen dazu geneigt sind, am falschen Ende zu sparen. Das trifft auf Sie jedoch nicht länger zu, da Sie jetzt eingeweiht sind und das System verstehen. Ich möchte Sie deshalb bitten, einmal in sich zu gehen und den wirtschaftlichen Vorteil des Strafverteidigers vor Ihrem geistigen Auge aufleuchten zu lassen. Nehmen Sie sich deshalb kein Beispiel an Menschen, die sich ohne einen Strafverteidiger in das Verfahren begeben und sich hinterher ärgern. Das gilt allerdings nicht für Sie, denn Sie sind schlauer und wissen jetzt um den wesentlichen Vorteil, welchen Sie sich mit einem Strafverteidiger sichern. Wer die Kosten für einen Anwalt sparen möchte und sich deshalb selbst vertritt, trifft damit eine der größten Fehlentscheidungen. Auch gegen Juristen werden Strafverfahren eingeleitet. Und selbst Juristen vertreten sich nicht selbst. Das ist dasselbe, wenn man an einen Zahnarzt denkt. Dieser behandelt auch nicht seine eigenen Zähne, sondern geht zu einem anderen Zahnarzt. Sie sollten sich stets vor Augen führen, dass der Richter und der Strafverteidiger dieselbe Sprache sprechen. In der Regel kennen sie sich sogar aus anderen Verfahren. Daraus resultiert ein Vertrauensverfahren, von welchem Sie als Beschuldigter profitieren können, da im Prozess eine gute Gesprächsbasis geschaffen werden kann. Die Konsultation eines Verteidiger sollte so früh wie möglich erfolgen. Ein "zu früh" gibt es nicht. Unbedingt abzuraten ist von Maßnahmen in Eigenregie.

Warum ist die Akteneinsicht so wichtig?

In Ihrer Akte stehen Informationen, welche im Prozess von entscheidender Bedeutung sein können. Das betrifft beispielsweise wichtige Zeugenaussagen. Sie selbst bekommen diese vor dem Prozess nicht zu lesen und können dementsprechend auch keine passende Strategie für Ihre Verteidigung entwickeln. Ihr Anwalt kann das jedoch, weshalb dieser unverzichtbar ist. Es wäre mehr als töricht in den Kampf zu ziehen, ohne zu wissen was auf einen zukommt. Seien Sie sich im Klaren darüber, dass Sie vor Gericht mit Nervosität zu kämpfen haben werden. Diese kann dazu führen, dass Sie die Objektivität gegenüber dem Verfahren verlieren. Das ist im Ergebnis grundsätzlich nachteilig. Ein Strafverteidiger ist in der Lage den nötigen Abstand zum Verfahren zu wahren, da er selbst nicht davon betroffen ist. Er ist somit in der Lage, Sie optimal zu verteidigen. Ein weiterer Aspekt, welcher sich negativ auf das Ergebnis Ihres Verfahrens auswirken kann, ist die Tatsache, dass die Gerichte überlastet sind und Strafverfahren regelrecht "abgearbeitet" werden. Dann passiert es häufig, dass über den Kopf des Angeklagten hinweg entschieden wird, wenn kein Strafverteidiger anwesend ist. Es liegt auf der Hand, dass der Anwalt sein Fachwissen gezielt einsetzt, um den Beschuldigten vor drohendem Unheil zu bewahren. Und dabei handelt es sich eben um das Wissen, welches der Angeklagte nicht vorzuweisen hat. Das Schlussplädoyer eines Strafverteidigers kann einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens haben. Und sollte es dennoch passieren, dass Sie verurteilt werden, so können Sie sich von Ihrem Anwalt über Rechtsmittel und deren Erfolgsaussichten aufklären lassen.

Kann ein Strafverteidiger die Angst vor dem Prozess nehmen?

Dass Sie Angst haben, ist nur allzu verständlich. Ich kann Sie jedoch beruhigen. Erfahrungsgemäß haben Mandanten nur deshalb Angst vor dem Prozess, weil Sie noch nicht kompetent, umfassend und einfühlsam beraten wurden. Stattdessen klicken sie sich durch die Weiten des World Wide Web und lassen sich von zahlreichen Foreneinträgen verunsichern. Seien Sie sich dessen bewusst, dass das Internet eine Vielzahl an Fehlinformationen beherbergt und dass Sie hinterher genauso "schlau" sind, wie vorher. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit und lassen Sie Ihren Fall in einem kostenlosen Erstgespräch einschätzen!

Die Kosten Strafverteidiger in der Revision

Die Kosten der Revision richten sich stark nach dem Umfang des Verfahrens. Aber auch dazu kann ich Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch eine ungefähre Einschätzung an die Hand geben. Nachdem ich Ihre Akte eingesehen habe, besteht die Möglichkeit, den Umfang der Prüfung einzuschätzen, damit ich Ihnen ein transparentes Angebot unterbreiten kann. Darin sind natürlich alle anfallenden Kosten rund um die Prüfung, sowie einer späteren Revisionsbegründung abgedeckt. Etwa die Hälfte meiner Arbeit besteht darin das Urteil und weitere Unterlagen zu überprüfen, welche für die Revision relevant sind. Sofern aus der Prüfung hervorgeht, dass eine Revision keine Aussicht auf Erfolg mit sich bringt, reduzieren sich auch die Kosten. In solchen Fällen besteht immer noch die Möglichkeit, eine allgemeine Sachrüge ohne Ausführungen, also eine nicht weiter begründete Revision einzureichen. Das Gericht ist dann mit der Überprüfung beschäftigt, ob es sich um ein fehlerhaftes Urteil handelt.

Fairness bei den Kosten Strafverteidiger

Für mich bedeutet Fairness nicht nur, dass ich Sie engagiert vertrete und Ihnen von Beginn an die volle Kostentransparenz zusichere. Fairness bedeutet für mich auch, dass ich Rücksicht auf Ihre finanzielle Situation nehmen. In der Regel lässt sich eine Lösung finden, welche zum einen die angemessene Vergütung und zum anderen die gute und bezahlbare Strafverteidigung ermöglicht. Ich nehme dabei stets Rücksicht auf Ihre finanziellen Möglichkeiten.

Unnötige Kosten Strafverteidiger vermeiden

Vor Gericht lassen sich viele Schäden anrichten. Auch durch einen Strafverteidiger. In der Regel mehr, wenn ein schlechter für Sie agiert als wenn gar kein Strafverteidiger zum Einsatz kommt. Jeder Cent, welcher in eine kompetente und engagierte Strafverteidigung investiert wird, ist seine Investition auch wert. Denn welche Chancen Sie haben, kann Ihnen nur ein gut ausgebildeter und erfahrener Strafverteidiger sagen. Dieser wird Ihnen die Lage realistisch und mit nötigem Abstand erklären. Im Strafverfahren erweisen sich die Ziele des Beschuldigten als sehr vielfältig. Zum einen ist die Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren gewünscht, zu anderen soll eine Hauptverhandlung vermieden werden. Auch ein Freispruch, eine milde Strafe oder eine geringe Bewährungsstrafe können vom Beschuldigten gewünscht sein. Wer diese Ziele erreicht, spart grundsätzlich bares Geld. Geht es sogar darum eine Gefängnisstrafe zu vermeiden, wird nicht nur Geld gespart, denn dann steht auch die unbezahlbare Freiheit auf dem Spiel. Ausschließlich ein engagierter, kompetenter, loyaler und fairer Strafverteidiger kann dabei behilflich sein, das persönliche und individuell auf Ihren Fall abgestimmte Ziel der Verteidigung zu erreichen. Einmal nicht genutzte Chancen im Strafverfahren kommen kein zweites Mal und sind damit verschenkt. Und nicht nur das, sie rächen sich meistens mit hohen Geldstrafen und können im schlimmsten Fall den Verlust Ihrer Freiheit bedeuten.

Kann ich im Strafverfahren Prozesskostenhilfe beantragen?

Leider nein, denn das Institut der Prozesskostenhilfe gibt es ausschließlich im Zivilrecht. Geht es um ein strafrechtliches Verfahren, müssen Sie die Kosten dafür grundsätzlich selbst tragen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, man müsse bereits für das Erstgespräch beim Anwalt zahlen, kann ich Sie beruhigen. Sofern Sie lediglich an einem Erstgespräch interessiert sind, ist dieses für Sie kostenlos und unverbindlich. In diesem Erstgespräch geht es darum, Ihren Fall einzuschätzen und Ihnen die Aussicht auf Erfolg zu kommunizieren. Dabei werden keine Leistungen in Rechnung gestellt. Sie gehen somit kein Risiko ein und sollten sich gleich bei mir melden. Gemeinsam erarbeite ich mit Ihnen das Konzept für Ihre ganz persönliche und individuelle Strafverteidigung. Nehmen Sie gleich Kontakt zu mir auf und füllen Sie das entsprechende Formular auf meiner Webseite aus. Nachdem Sie dieses abgeschickt haben, werde ich mich zeitnah bei Ihnen melden. Wenn Sie sich im Rahmen der Gebührenvereinbarung nicht entscheiden können, ob das Honorar pauschal oder nach Zeitaufwand vereinbart werden soll, können wir auch eine Kombination aus beiden Varianten erstellen. Wichtig ist nur, dass Sie mich so früh wie möglich kontaktieren und wertvolle Chancen nicht verstreichen lassen. Sie haben nichts zu verlieren, denn das wertvolle Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Lassen Sie sich von mir beraten und ich kläre gleich zu Beginn die Erfolgschancen und nehme Ihnen die Angst vor dem Prozess. Im Idealfall sorge ich dafür, dass das Verfahren vorher eingestellt wird. Wichtig ist mir stets eine gute Vertrauensbasis. Nehmen Sie deshalb gleich Kontakt zu mir auf!

Gibt es bezüglich der zur erwartenden Kosten eine Orientierungshilfe?

Wie bereits erwähnt, ist das Erstgespräch kostenlos. In diesem Gespräch schätze ich Ihren Fall ein und teile Ihnen gerne mit, welche Kosten auf Sie zukommen könnten. Sie müssen dazu nichts weiter tun, als Kontakt zu mir aufzunehmen. Dafür steht Ihnen das praktische Kontaktformular auf meiner Webseite zur Verfügung. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme. Sollte es sich um ein dringendes strafrechtliches Problem handeln, nutzen Sie bitte die Mobilfunknummer mit 24-Stunden-Service. Damit Sie sich schon vor der Kontaktaufnahme ein Bild der zu erwartenden Kosten machen können, stehen im Internet zahlreiche Kostenrechner zur Verfügung. Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine grobe Einschätzung handelt, welche sich nicht mit einem Pauschalbetrag oder einer Honorarvereinbarung deckt. Um diese Preise in Erfahrung zu bringen, kontaktieren Sie mich bitte! Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Wer bin ich?

Zu meiner Person:
Nach dem  Abitur und ihrer Ausbildung zur Rettungssanitäterin studierte sie bis 2011 an der Universität Konstanz  Rechtswissenschaften, mit dem Abschluss des ersten Staatsexamens, Magister Iuris. Bereits während des Studium legte Rechtsanwältin Melzer ihren Schwerpunkt aufs Strafrecht und der Kriminologie. Das sich anschließende Referendariat leistete Rechtsanwältin im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz, u.a. bei der Staatsanwaltschaft Landau und in einer der führenden Fachanwaltskanzleien für Strafrecht in Mannheim, ab. Auch während des Referendariats behielt sie den Schwerpunkt Strafrecht bei.
2013 absolvierte sie in Landau ihr zweites Staatsexamen. 2014 wurde sie durch die Rechtsanwaltskammer Zweibrücken als Rechtsanwältin zugelassen. Anfang 2014 erfolgte die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb des Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht bei der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. Rechtsanwältin Melzer nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil, um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung  und der Gesetzesänderung zu sein.



3 Jahre war Frau Rechtsanwältin Melzer in einer Sozietät in Neustadt an der Weinstraße als angestellte Rechtsanwältin tätig, bevor Sie sich nunmehr selbständig gemacht hat. Frau Rechtsanwältin Melzer ist Mitglied im Neustadter Anwaltsverein sowie im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Rechtsanwältin Melzer übernimmt in der Kanzlei vordringlich Mandate auf den Gebieten des allgemeinen Strafrechts, des Jugendstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Internetstrafrechts, des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, des Insolvenzstrafrechts, des umweltstrafrechts, des Bußgeldrechts, des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie die Verteidigung bei Betrugsdelikten, Körperverletzungsdelikten, Sexualdelikten und des Führerscheinentzug.
Des Weiteren vertritt sie die Beschuldigten in den Berufungs- und Revisionsverfahren. Weil die Strafverteidigung, die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie voraussetzt und die tägliche Arbeit von Rechtsanwältin Melzer ist, kennt sie aus den Strafverfahren auch die Probleme und Empfindungen der Opfer. Vor diesem Hintergrund vertritt sie auch engagiert die Opfervertretung als Nebenklägerin. Denn gerade bei schweren Straftaten wird das Opfer teilweise seitens der Verteidigung in die Mangel genommen. Als Strafverteidigerin kennt Rechtsanwältin Melzer auch die Sichtweise eines Opfers und dessen Empfindungen und Ängste im Strafverfahren. Daher führt sie auch strafrechtliche Mandate, welche den Opfer- und Zeugenbeistand als Gegenstand haben

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!

Schritt 2: Ggf. Akteneinicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

 

 

 

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