Kontaktieren Sie mich umgehend als Strafverteidiger Sexualstrafrecht, wenn Ihnen ein Sexualdelikt zur Last gelegt wird und Sie als Beschuldigter von den Ermittlungsbehörden in Gewahrsam oder vernommen werden.

Ich weise Sie darauf hin, dass Ihnen das Recht auf rechtlichen Beistand durch einen Strafverteidiger zusteht und Sie keine Aussage tätigen müssen, die Sie selbst belastet. Ich rate Ihnen als Strafverteidiger Sexualstrafrecht dringend davon ab, sich ohne rechtlichen Beistand in der Vernehmung zu äußern.

Wünschen Sie weitere Informationen, um sich allgemein zu informieren, dann lesen Sie folgende Informationen aufmerksam durch. Wenn Sie etwas nicht verstehen oder weitere Ausführungen wünschen, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, vereinbaren Sie mit mir ein erstes Beratungsgespräch.


Sexualdelikte


Die sexuelle Selbstbestimmung wird verletzt, wenn folgende Rechtsverstöße vorliegen:


Sexuelle Selbstbestimmung


Niemandem darf die sexuelle Selbstbestimmung verletzen. Das bedeutet, dass jeder selbst darüber bestimmt, ob sexuellen Praktiken jeglicher Art zugestimmt wird und in welcher Form, zu welcher Zeit und an welchem Ort diese stattfinden. Personen, die die sexuelle Selbstbestimmung missachten, machen sich nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und benötigen umgehend einen Strafverteidiger Sexualstrafrecht.


Sexueller Freiheitsentzug


Der sexuelle Freiheitsentzug wird durch verschiedene Taten herbeigeführt, zu denen unter anderem der sexuelle Missbrauch und die Vergewaltigung gehören. Der Entzug der sexuellen Freiheit geht mit einer physischen Dominanz und gewalttätigen Durchsetzung einher. Beachten Sie in diesem Zusammenhang für alle genannten Sexualdelikte den 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) und spezifisch zum sexuellen Freiheitsentzug § 174 c StGB und § 177 StGB. Werden Sie des sexuellen Missbrauchs, der Vergewaltigung oder eines ähnlichen Sexualdelikts beschuldigt? Kontaktieren Sie mich rund um die Uhr unter der oben genannten Rufnummer als Strafverteidiger Sexualstrafrecht.


Sexualdelikt an Schutzbefohlenen


Als Schutzbefohlene gelten Personen, die nicht im vollen Umfang selbstständig agieren und auf den Schutz Dritter angewiesen sind. Das sind unter anderem Minderjährige, die durch ihr familiäres, primär elterliches und sozial Umfeld in einem geschützten Lebensumfeld aufwachsen. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die auf Betreuung angewiesen sind, des Weiteren Personen, die von Amts wegen oder mittels Gerichtsbeschluss durch einen Vormund temporär oder dauerhaft vertreten werden. Berücksichtigen Sie hierzu unter anderem § 174 StGB, § 176 StGB und § 184 b StGB. Als Strafverteidiger Sexualstrafrecht kontaktieren Sie mich umgehend, wenn Sie beschuldigt werden, ein solches Sexualdelikt begangen oder davon gewusst zu haben oder als Zeuge geladen sind. Wissen Sie, dass Sie sich als Zeuge in einem Polizeiverhör nicht äußern müssen? Erfahren Sie mehr dazu und kontaktieren Sie mich telefonisch oder schriftlich.


Sexualdelikt institutioneller Abhängigkeit


Auch als Ermittler können Sie eines Sexualdelikts beschuldigt werden. Alle Personen im Rechtssystem, die mit Zivilpersonen im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung in Kontakt stehen, müssen sich vorschriftsgemäß verhalten und dürfen ihre Amtsstellung nicht missbrauchen. Hinzu kommen Personen, die in der Pflege tätig sind oder sonst irgendwie mit Menschen in Kontakt stehen, die nicht selbstbestimmt handeln können.Zu berücksichtigen sind unter anderem § 174 a StGB und § 174 b StGB. Sind Sie zu einer Anhörung als Beschuldigter oder Beschuldigte geladen? Rufen Sie mich umgehend an, als Strafverteidiger Sexualstrafrecht wahre ich Ihre Rechte im Rahmen der Ermittlung durch die Ermittlungsbehörden und vertrete Sie durch alle Instanzen eines möglichen Rechtsprozesses.


Sexualdelikt pornografischer Content


Pornografischer Content beinhaltet Schriften, Audio- und Bildaufzeichnungen und Fotografien. Bei diesem Sexualdelikt ist zwischen Minder- und Volljährigen zu unterscheiden. Ein Sexualdelikt an Minderjährigen begeht, wer sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt, diese in Form von Bildern oder Videoaufzeichnungen aufzeichnet und/oder verbreitet. Allein das Herunterladen pornografischer Online-Dateien mit kinderpornografischen Inhalten ist strafbar. Ohne Genehmigung der volljährigen Beteiligten darf kein pornografischer Content erstellt oder verbreitet werden. Außerdem sind pornografische Inhalte so zu schützen, dass sie nicht von Minderjährigen eingesehen werden können, wobei hier das Recht des gewerbsmäßigen Handelns im Sinne der Unternehmerzulassung abzugrenzen ist. Bitte beachten Sie dazu § 184 StGB, § 184 a StGB, § 184 b StGB, § 184 c StGB, § 184 d StGB § 184 e StGB. Das Sexualdelikt pornografischer Content ist ein sehr breit gefächerter Abschnitt im Sexualstrafrecht, bei dem vielen Beschuldigten oft nicht bewusst ist, dass die ihm vorgeworfene Handlung der Kategorie einzuordnen ist. Benötigen Sie Hilfe und haben eine polizeiliche Vorladung erhalten? Nehmen Sie die Ihnen vorgeworfene Tat nicht auf die leichte Schulter, kontaktieren Sie mich umgehend als Strafverteidiger Sexualstrafrecht.


Sexualdelikt im öffentlichen Raum


Exhibitionistische Handlungen sind eine Straftat im Sexualstrafrecht, dazu zählt nicht nur die Präsentation seines Genitals, wodurch Personen, die sich im öffentlichen Raum und in Sichtweite aufhalten, belästigt fühlen. Auch der Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit und sei er einvernehmlich, ist verboten, unabhängig von einer bestehenden Gegenleistung. Befassen Sie sich dazu mit § 183 StGB, § 183 a StGB und § 184 a StGB. Gelten Sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens als beschuldigt oder werden zur Zeugenaussage geladen? Als Strafverteidiger Sexualstrafrecht stehe ich Ihnen zur Verfügung und begleite Sie durch das Ermittlungsverfahren.


Prostitution als Sexualdelikt


Prostitution, die sogenannte gewerbsmäßige Prostitution, ist eine anerkannte berufliche Tätigkeit. Sexuelle Dienste dürfen nur in bestimmten Stadtgebieten ohne öffentliche Belästigung angeboten und praktiziert werden. Wer Personen zur Prostitution zwingt oder Praktiken illegal fördert sowie gewerblich und/oder gewinnbringend beeinflusst, macht sich nach geltendem Recht strafbar.Beachten Sie bitte dazu § 180 a StGB und § 181 StGB. Wird Ihnen Zuhälterei oder die Ausbeutung von Personen im Rahmen der Prostitution vorgeworfen? Melden Sie sich bei mir, ich bin ihr Strafverteidiger Sexualstrafrecht. Solche Delikte stehen oft im Zusammenhang mit weiteren Delikten wie dem Menschenhandel, auch hier übernehme ich Ihre Strafverteidigung, sollten Ihnen mehrere Delikte zur Last gelegt werden.


Voraussetzungen für Sexualdelikt


Wer beschuldigt wird, ein Sexualdelikt begangen zu haben, ist nicht verurteilt, sondern Beschuldigter. Es gibt keine Vorverurteilung. Die Voraussetzungen zur Ermittlungsaufnahme sind ganz unterschiedlich. Es reicht eine Zeugenaussage, die von einer Person darüber informiert wurde, dass sie Opfer eines Sexualdelikts wurde. Viele Opfer eines Sexualdelikts benötigen Zeit, sich gegenüber Dritten anzuvertrauen, weshalb einige Delikte erst nach Jahren angezeigt werden. Grundsätzlich sind Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichtet zu ermitteln, wenn sie durch eine beliebige Person über ein mögliches Sexualdelikt in Kenntnis gesetzt werden. Als Strafverteidiger Sexualstrafrecht weiß ich, dass viele Mandanten zunächst über ein solches Ermittlungsverfahren geschockt sind und nicht wissen, welche Rechte ihnen zustehen. Unabhängig davon, ob Sie die Tat begangen haben oder unschuldig sind, sollten Sie ohne Rechtsbeistand keine Aussagen tätigen. Vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen wirkt sich unter keinen Umständen negativ auf das Ermittlungsverfahren aus, dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile. Ohne rechtlichen Beistand eines Strafverteidigers Sexualstrafrecht zu schweigen ist immer zu Ihrem Vorteil. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für ein Ermittlungsverfahren erfüllt sind und wahre Ihre Rechte. Kontaktieren Sie mich auch, wenn das Verfahren bereits läuft und Sie zusätzliche Unterstützung benötigen. Weitere Informationen dazu erteile ich Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.


Festnahme im Sexualstrafrecht


Polizeiliche Festnahmen dienen dem Ermittlungsverfahren bei Verdacht eines Sexualdelikts. Insbesondere wenn die Fluchtgefahr eines Beschuldigten gegeben ist, setzten Ermittlungsbehörden Personen fest. Eine Festnahme schadet Ihrem sozialen Ansehen, denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese so erfolgt, dass keine Person aus dem sozialen Umfeld davon erfährt. Festnahmen sind keine Verurteilungen, weshalb auch Festgenommene als unschuldig gelten, bis ihnen die Tat nachgewiesen wird. Personen, die eines Sexualdelikts beschuldigt werden, müssen sich zur Sache nicht äußern. Verlangen Sie nach der erfolgten Festnahme einen Strafverteidiger Sexualstrafrecht, um Ihr Verteidigungsrecht zu wahren, welches bereits mit der Erhebung der Vorwürfe in Kraft tritt.


Strafmaß für Sexualdelikt


Das einzelne Strafmaß für ein bewiesenes Sexualdelikt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt für einzelne Straftatbestände eine Strafmaßspanne, die von einer Verwarnung bis hin zu einer hohen Gefängnisstrafe reicht. Entscheidend für das festzulegende Strafmaß, welches ausschließlich rechtlich dem zuständigen Gericht obliegt, sind die bei der Tat begangenen einschlägigen Umstände und ob Sie als Beschuldigter, die Verdunklung der Tat unterstützt oder anderweitig darauf eingwirkt haben. Ein möglicher Aufenthalt im Untersuchungsgefängnis (U-Haft) wird auf das Strafmaß angerechnet. Im Fall eines Freispruchs setze ich mich als Strafverteidiger Sexualstrafrecht für eine Entschädigung für den entstandenen Schaden durch die Inhaftierung ein.


Beschlagnahmung bei Sexualdelikt


Ihnen droht die Beschlagnahmung von potenziellem Beweismaterial. Bei einer Anschuldigung mit kinderpornografischem Content gehandelt zu haben, bezieht sich die Beschlagnahmung auf Datenträger. Mit dem Durchsuchungsbeschluss ist das Ermittlungsorgan berechtigt, die im Beschluss aufgeführten Räume und Grundstücke nach entsprechenden Beweismitteln zu durchsuchen. Machen Sie keine Falschangaben oder behindern die Ermittlungen durch irreführende Aussagen. Sie dürfen schweigen und mich als Strafverteidiger Sexualstrafrecht kontaktieren, dazu rate ich Ihnen dringend und ich werde Sie umgehend unterstützen. Meine Mandanten unterstütze ich bereits mit der ersten telefonischen Kontaktaufnahme.


Strafverteidiger Sexualstrafrecht erhält Akteneinsicht


Sie als Beschuldigter oder Zeuge erhalten keine umfassende Akteneinsicht. Sie benötigen mich als Strafverteidiger Sexualstrafrecht, um Informationen über den Ermittlungsstand zu erhalten und welche Sexualdelikte Ihnen konkret vorgeworfen werden. Die Akteneinsicht ist unerlässlich für die Strategie der Verteidigung. Niemand in Deutschland darf zu Unrecht beschuldigt, verhaftet oder verurteilt werden. Das Rechtssystem ist in seiner Ausgestaltung komplex, weshalb Bürger, die eines Sexualdelikts beschuldigt werden, nur mithilfe eines Verteidigers ihre Rechte wahren können. Gesetze sind bis zu einem gewissen Rahmen Interpretationssache und werden teils unterschiedlich bewertet. Entscheidend für ein Verfahren ist, welches Sexualdelikt Sie begangen haben (sollen), ob Sie vorbestraft sind und wie Sie in der Gesellschaft integriert sind.


Verteidigung im Strafprozess


Wird durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, haben Sie das Recht, sich innerhalb eines Strafprozesses zu verteidigen. Kontaktieren Sie mich, damit ich Ihre Verteidigung im Rahmen eines Strafprozesses übernehme. Nach Auswertung der Sachlage wähle ich die Vorgänge der Verteidigung aus und bei einer Verurteilung, gegen die Sie Rechtsmittel einlegen möchten, begleite ich Sie durch die nächste Instanz und wahre Ihre Rechte durch das pünktliche Einreichen aller notwendigen Unterlagen, um die Verteidigung im vollen Rahmen auszuschöpfen. Beschuldigte dürfen während einer polizeilichen Anhörung und in einem Strafprozess schweigen. Wie sinnvoll Schweigen in einem Strafprozess ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, dass Sie keine irreführenden oder falschen Aussagen tätigen. Genaueres dazu erkläre ich Ihnen in einem vertraulichen Gespräch. Wichtig zu wissen:


Muss ich als Zeuge eines Sexualdelikts Strafanzeige gegen den Täter erstatten?


Zur Anzeige gebracht werden müssen nur schwere Straftaten. Einige davon fallen unter das Sexualstrafrecht, weshalb ich Sie vorher genau berate, ob eine Strafanzeige zu erstatten ist. Gerne begleite ich Sie als Strafverteidiger Sexualstrafrecht zur Polizei, wenn Ihnen aufgrund Ihrer Kenntnisse ein Ermittlungsverfahren droht.


Muss ich als Zeuge gegen einen Angehörigen aussagen?


Auch hier hängt es von dem Interesse ab, ob das öffentliche Interesse dem persönlichen Interesse überwiegt. Angehörige müssen bei Kenntnis über eine bevorstehende Straftat im Rahmen des Sexualstrafrechts den möglichen Täter vom Vorhaben abhalten.


Als Opfer will ich wegen dem Sexualdelikt keine Anzeige erstatten, erfolgt die Ermittlung von Amts wegen?


Schutzbefohlene sind oft nicht in der Lage, Anzeige zu erstatten, insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Kinder. Wird ein Amt oder eine Behörde über ein vorliegendes Sexualdelikt in Kenntnis gesetzt, ist unabhängig des Willens eines Opfers ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Zur Anzeige gebracht werden bei Erwachsenen nur solche, über die eine Institution Kenntnis erlangt. Häufig werden Sexualdelikte nicht ermittelt, weil niemand außer den Betroffenen davon erfährt.


Strafverteidiger Sexualstrafrecht kontaktieren


Welches Sexualdelikt wird Ihnen zur Last gelegt? Speichern Sie meine Notfallnummer in Ihrem Mobiltelefon ab oder schreiben sie diese auf und legen Sie die Notiz in ihre Brieftasche, um im Notfall sofort einen Strafverteidiger Sexualstrafrecht zu kontaktieren. Sie wissen von einem Angehörigen, dass dieser keinen Strafverteidiger Sexualstrafrecht in einem Ermittlungsverfahren zur Verfügung gestellt bekommt? Rufen Sie mich sofort an, damit ich die Verteidigung Ihres Angehörigen übernehme. Verzichten Sie nicht auf die Kompetenz und Expertise einer Strafverteidigung. Ihnen drohen letztlich soziale Konsequenzen und eventuell der Verlust Ihrer beruflichen Anstellung, wenn Sie mit einem Sexualdelikt, das Sie begangen haben (sollen) konfrontiert werden. Ich als Strafverteidiger Sexualstrafrecht stehe Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich an oder schreiben mit eine Nachricht via E-Mail.

Steht ein Betrugsdelikt im Raum, ist es elementar wichtig frühzeitig einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht zu kontaktieren. Sollte dies nicht geschehen, kann es bereits zu Beginn des Verfahrens zu Aussagen und Aktenvermerken durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft kommen, welche das gesamte Verfahren beeinflussen können. Was einmal ausgesagt wurde, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Da beim Betrug von nicht unerheblichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe auszugehen ist, muss eine dem Betrug angepasste Verfahrensstrategie erstellt werden.

Bereits zu Beginn hat ein Rechtsanwalt evtl. zusammen mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft teilweise auch die Möglichkeit eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Dies ist jedoch meist mit Auflagen seitens des Gerichtes bzw. der Staatsanwaltschaft verbunden. Daher sollten Sie keine Angaben gegen über den Ermittlungsbehörden tätigen und abwarten bis ein Verteidiger Akteneinsicht beantragt hat.

Außerdem gibt es auch durch den technischen Fortschritt ständig neue Betrugsmaschen, mit denen man an Ihr Geld will. Meistens bemerken Sie das jedoch erst, wenn Sie bereits einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen sind. Als Opfer eines Betrügers empfiehlt es sich grundsätzlich Strafanzeige zu stellen. Eine Betrugsanzeige kann auf jeder Polizeidienststelle gestellt werden oder auch direkt durch einen Rechtsanwalt als Betrugsanzeige an die Staatsanwaltschaft gesendet werden.

Einige Tatvorwürde, aber auch Tipps und Tricks finden Sie in den folgenden Videos!
Hieraus können Sie wichtigen Mehrwert für sich und Ihr Verfahren ableiten!

 

Häufige Fragen?

  • Ist die Ersteinschätzung in meinem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wirklich unverbindlich und kostenlos?
    Wir bieten Ihnen gerne eine rechtliche Ersteinschätzung in ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welche in der Tat kostenlos und unverbindlich ist. So können Sie am besten selbst abschätzen, wie Sie sich weiter verhalten sollten und wie Sie in ihrer Angelegenheit weiter verfahren möchten.
  • Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung ist es mir möglich, die Kosten für den Rechtsanwalt, für eine evtl. Strafe sowie auch die Gerichts- und Verfahrenskosten in etwa abzuschätzen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei unter 06321 – 18 79 412.
  • Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich oder einen nahen Angehörigen nicht belasten. Auch müssen Sie einen Termin zur polizeilichen Vorladung / Vernehmung  nicht wahrnehmen.
    Benken Sie jedoch: Lassen Sie diese Möglichkeit zur Schilderung Ihrer Sicht verstreichen, wird das Verfahren ohne Ihre Sicht der Situation entschieden!
    Hierbei ist es sinnvoll nach Akteneinsicht, gezielte Angaben über einen Rechtsanwalt zu tätigen! Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
  • Nein! Es muss nicht zwingend zu einer Verhandlung im Gerichtssaal kommen. Je nach Tatvorwurf und Vorstrafen, gibt es ggf. die Möglichkeit das Verfahren auch im schriftlichen Wege zu verhandeln und abzuschließen.
  • Bei der Wahl des Rechtsanwalts sollten Sie darauf achten, dass dieser überwiegend oder in Gänze im Strafrecht tätig ist. Meiner Meinung nach muss Ihr Rechtsanwalt aus der Routine und Erfahrung heraus den bestmöglichen Verfahrensablauf und Verfahrensausgang für Sie gestalten. Hier gibt es viele Besonderheiten im strafrechtlichen Verfahren zu beachten, welche nur durch eine stetige Routine umsetzbar sind.
    Ihr Rechtsanwalt wird Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde beantragen und im Nachgang mit Ihnen anhand der festgelegten Verfahrensstrategie, das Verfahren in Ihrem Sinne gestalten.
  • Tagessätze sollten, wenn möglich, tunlichst vermieden werden. Sind Sie innerhalb von 5 Jahren zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, ist dies einer Vorstrafe gleichzusetzen und wird sich in Ihrem Führungszeugnis wiederfinden. Dies bringt je nach Beruf und Hobby teils enorme Probleme mit sich.
  • Sie erhalten die Mandatsaufnahmeunterlagen für ihre Verfahren via E-Mail. Diese benötigt meine Kanzlei von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben, entweder via Email, Fax oder Briefpost, wieder zurück.
    Besprechungen können telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Sie müssen hierfür nicht extra in die Kanzlei kommen. Vor einem Gerichtstermin wird eine persönliche Besprechung stattfinden.
    Über jeden Schritt, der durch die Kanzlei unternommen wird,  werden Sie im Vorfeld informiert und dieser wird mit Ihnen detailliert abgestimmt. Dies findet meist am gleich Tag statt, wie die Maßnahme notwendig wird, so dass wir keine Zeit verlieren.

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!

Schritt 2: Ggf. Akteneinsicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

 

 

 

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