Wer in den Fokus eines von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens gerät, ist häufig einem enormen Druck ausgesetzt. Vom Ausgang eines solchen Verfahrens kann oft die gesamte Existenz abhängen.

Denn mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet sich, ob die Staatsanwaltschaft Anklage bei einem Gericht erhebt oder einen Strafbefehl ausstellt oder das Verfahren einstellt wird. In dieser frühen Phase des Verfahrens kann die Verteidigung des Beschuldigten durch einen spezialisierten Strafrecht Rechtsanwalt von wesentlicher Bedeutung sein. Im Folgenden erkläre ich Ihnen die besondere Bedeutung des Ermittlungsverfahrens und erläutere Möglichkeiten, wie ich dieses Verfahren zu einem möglichst günstigen Abschluss für den Beschuldigten führen kann.


Das Ermittlungsverfahren ist der wesentlichste Teil des gesamten Strafverfahrens

Ein Ermittlungsverfahren ist immer sehr belastend für die Beschuldigten. Spätestens, wenn sich die Staatsanwaltschaft zur Anklage entscheidet, müssen Sie sich den Vorwürfen stellen, auch wenn Ihnen stets das Recht zusteht, zu den Anschuldigungen zu schweigen. Die Statistik zeigt: Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer Ermittlungen für die Erhebung der Anklage, dann folgt, je nach Bundesland, in 70 % bis 80 % der Fälle auch eine Verurteilung. Andererseits werden zwischen 60 % und 70 % der geführten Ermittlungsverfahren eingestellt. Für eine Einstellung des Verfahrens kann es verschiedene Gründe gegeben: Entweder fehlen schlicht die Beweise, mit denen ein Beschuldigter der Tat überführt werden kann oder der Beschuldigte hat zwar ein Verhalten gezeigt, welches der ursprünglichen Strafanzeige zugrunde lag, aber dieses Verhalten ist nicht durch eine Strafnorm erfasst. In diesen Fällen wird das jeweilige Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Des Weiteren gibt es weitere Möglichkeiten, ein Verfahren ohne Strafbefehl oder Hauptverhandlung vor einem Strafgericht abzuschließen. Dazu später mehr. Aus den vorgenannten Zahlen ergibt sich, dass das Ermittlungsverfahren der kritischste Teil des gesamten Strafverfahrens ist. Einerseits bestehen gute Möglichkeiten, dass das Verfahren (weitgehend) folgenlos eingestellt wird, andererseits ist die Gefahr einer gerichtlichen Verurteilung hoch, wenn Anklage erhoben wurde.


Ein Ermittlungsverfahren ist immer belastend für den Beschuldigten

Wer sich polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt sieht, steht zumeist unter enormem Druck. Auch wenn dem Beschuldigten lediglich ein vergleichsweise geringfügiges Delikt vorgeworfen wird und eine Geldstrafe droht, kann diese außerordentlich belastend sein. Denn auch eine Geldstrafe kann häufig mehrere Monatsgehälter aufzehren. Wenn dem Beschuldigten schwere oder wiederholte Straftaten vorgeworfen werden, kann eine Freiheitsstrafe drohen. Abhängig von der persönlichen Vorgeschichte des Beschuldigten und der vorgeworfenen Tat kann eine Freiheitsstrafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn das Gericht eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren ausspricht. Bei besonders schwerwiegenden Taten kann deshalb auch bei bislang unbescholtenen Beschuldigten eine Gefängnisstrafe drohen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Daneben können seitens der Staatsanwaltschaft (unter Zustimmung des Ermittlungsrichters) bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens strafprozessuale Maßnahmen ergriffen werden, die sich auf Beschuldigte außerordentlich belastend auswirken können. Hinzu kann auch öffentlicher und privater Druck kommen. Ermittlungsverfahren und erst recht anschließende öffentliche Hauptverhandlungen können zur Aufdeckung privater Geheimnisse führen, die der Beschuldigte am liebsten geheim gehalten hätte. Deshalb kann selbst dann, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder die Hauptverhandlung mit einem Freispruch zugunsten des Angeklagten endet, eine erhebliche Rufschädigung für den Beschuldigten beziehungsweise Angeklagten entstehen.


Warum ein spezialisierter Strafrecht Rechtsanwalt wesentlichen Anteil am Ergebnis des Ermittlungsverfahrens haben kann

Wenn Sie an Herzproblemen leiden, werden Sie diese vermutlich nicht bei einem Orthopäden behandeln lassen. Vergleichbar damit ist die Wahl der Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Das deutsche Recht erlaubt es Beschuldigten / Angeschuldigten / Angeklagten, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dabei kann grundsätzlich jeder zugelassene Rechtsanwalt das Mandat übernehmen. Diese Wahlfreiheit führt oftmals dazu, dass Beschuldigte im Ermittlungsverfahren einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen, die keinerlei Spezialisierung auf das Strafrecht haben. Die beauftragten Anwälte mögen Experten auf ihrem jeweiligen Fachgebiet sein, aber dies bedeutet nicht, dass sie auch die notwendige Expertise auf dem Gebiet des Strafrechts haben, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Jedes Rechtsgebiet, ob Strafrecht, öffentliches Recht oder Zivilrecht, ist ein hochkomplexes Feld für sich und jeweils kann es auf Nuancen ankommen, ob ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder Anklage erhoben wird. Deshalb ist es für eine effektive Verteidigung absolut notwendig, dass Sie sich durch mich als spezialisierten Strafrecht Rechtsanwalt vertreten lassen, denn nur dadurch ist sichergestellt, dass dieser über eine umfassende Expertise auf dem Gebiet des Strafrechts verfügt. Wenngleich Laien oft denken, dass "Jura" lediglich aus dem bloßen Auswendiglernen von Paragrafen besteht, beinhaltet die Disziplin wesentlich mehr als das: Zu jeder Rechtsnorm existiert eine Vielzahl von Urteilen und insbesondere die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof treffen oftmals Grundsatzentscheidungen, die festlegen, wie ein bestimmter Tatbestand zu werten ist und/oder unter welchen Bedingungen eine bestimmte Ermittlungsmaßnahme angemessen ist oder nicht. Einen aktuellen Überblick über all diese wesentlichen Entscheidungen kann am besten ein fachkundiger Strafrecht Rechtsanwalt behalten. Ebenso, wie ein Orthopäde wahrscheinlich nicht immer über die neusten Entwicklungen und Forschungen auf dem Gebiet der Herzchirurgie informiert ist, werden es wahrscheinlich die allermeisten Anwälte, die auf Zivilrecht spezialisiert sind, nicht auf dem Gebiet des Strafrechts sein.


Uneingeschränktes Vertrauen des Beschuldigten zum Strafrecht Rechtsanwalt ist absolut essenziell

Um eine möglichst effektive Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren zu ermöglichen, ist ein stabiles Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Strafrecht Rechtsanwalt erforderlich. Der Strafverteidiger benötigt vom Beschuldigten alle tatbezogenen Informationen, um eine bestmögliche Verteidigungsstrategie ausarbeiten zu können. Deshalb ist es von grundlegender Bedeutung, dass der Beschuldigte einerseits Vertrauen in die Fachkompetenz des Strafrecht Rechtsanwalts hat und andererseits auch vollständig von seiner, im Rahmen der Rechtsordnung, bedingungslosen Unterstützung und Verschwiegenheit zu seinen Gunsten überzeugt ist. Selbst dann, wenn ihm ein schweres und vielleicht sogar sittlich niederes Verbrechen vorgeworfen wird, muss ein Beschuldigter darauf vertrauen können, dass sein Rechtsanwalt vollkommen zu seinen Gunsten parteiisch ist und alles Mögliche tun wird, um das Verfahren zu einem bestmöglichen Ausgang für seinen Mandanten zu führen. Aus meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung ist mir bekannt, dass sich viele Beschuldigte schwer damit tun, gegenüber ihren Verteidigern uneingeschränkt offen zu sein. Dies kann viele Gründe haben, zum Beispiel die Angst, dass der Verteidiger vielleicht doch intime Inormationen an Familienangehörige oder andere Personen aus dem sozialen Umfeld weitergibt. Möglich ist aber auch, dass Beschuldigte mit ihrer Tat zu sehr auf Kriegsfuß stehen, dass sie diese nicht einmal gegenüber ihrem Verteidiger einräumen können. Dabei ist es für Beschuldigte wichtig zu wissen, dass der Strafrecht Rechtsanwalt grundsätzlich die einzige Person ist, der er während des gesamten Strafverfahrens uneingeschränkt und bedingungslos vertrauen kann.


Effektive Verteidigung ist mehr als nur die Interpretation von Gesetzestexten und das Schreiben von Briefen an die Staatsanwaltschaft

Zu den Aufgaben, die ich für meine Mandanten erledige, zählt nicht nur die strafrechtliche Interpretation von Sachverhalten und der Schriftwechsel mit den Ermittlungsbehörden. In Strafsachen, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, zählt auch die Wahrung der Reputation des Beschuldigten zu den Bereichen, auf denen ich für meine Mandanten tätig werde.


Ablauf des Ermittlungsverfahrens

Damit Sie wissen, was Sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens erwartet, erkläre ich Ihnen folgend einen typischen Ablauf. Dazu erläutere ich, wie ich in den einzelnen Verfahrensschritten für meine Mandanten tätig werden kann. Beschuldigte können auf verschiedenen Wegen erfahren, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Es ist möglich, dass sie "auf frischer Tat ertappt" wurde, zum Beispiel bei einem Ladendiebstahl, zu welchen die Polizei hinzugerufen wurde. Es wird eine Anzeige aufgenommen und in der Regel erhalten die Beschuldigten sodann oder zu einem späteren Zeitpunkt die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. In diesem Fall ist den Beschuldigten sofort das laufende Ermittlungsverfahren bekannt. Ebenso kann es vorgekommen, dass die Beschuldigten erst durch die Zustellung eines Anhörungsbogens oder einer Vorladung durch die Polizei von einem gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren erfahren. Besonders schockierend für Beschuldigte ist es, wenn sie erst im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung oder gar Festnahme davon Kenntnis erhalten, dass strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen sie im Raum stehen. Strafprozessuale Maßnahmen wie Wohnungsdurchsuchungen oder (vorläufige) Festnahmen werden von den Ermittlungsbehörden, zumeist durch die Polizei, oftmals zu "taktischen" Zeiten durchgeführt. Das bedeutet, dass die Ermittler zumeist in den sehr frühen Morgenstunden die Maßnahmen durchführen, wenn der Beschuldigte zumeist noch schläft. Sinn dieser Taktik ist es einerseits, den Beschuldigten zu überraschen, damit dieser nicht in der Lage ist, mögliche Beweismittel zu vernichten. Anderseits soll dieser Überraschungseffekt auch bewirken, dass Beschuldigte verwirrt und schockiert sind und sich in ihrer Verwirrung möglicherweise zu Aussagen gegenüber den Beamten hinreißen lassen, die von diesen verwertet werden können. Ganz gleich, in welcher Form ein Beschuldigter erfährt, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren geführt wird: Er sollte in jedem Fall zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen schweigen und Kontakt zu einem Strafrecht Rechtsanwalt aufnehmen. In der ersten Überraschung getätigte Aussagen oder gar ein Geständnis können später nur schwer ausgeräumt und relativiert werden. Wird Ihnen also bekannt, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie umgehend meine Kanzlei.


Besondere Ereignisse im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, auf die ich im Rahmen der Strafverteidigung Einfluss nehmen kann

Häufig werden Beschuldigte während des Ermittlungsverfahrens polizeilich vorgeladen. Damit wird ihnen die Möglichkeit auf rechtliches Gehör eingeräumt. Vor der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob ein Ermittlungsverfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird, muss dem Beschuldigten mindestens ein Mal die Möglichkeit zu einer Aussage gewährt werden. Viele Beschuldigte gehen relativ unbefangen zu einem Vernehmungstermin, denn sie hoffen, die gegen sie erhobenen Vorwürfe entkräften zu können. Ausgehend von meiner langjährigen Erfahrung muss ich jedem Beschuldigten davon abraten - und zwar selbst dann, wenn sich der Beschuldigte tatsächlich gar keiner Straftat schuldig gemacht hat. Hierfür gibt es zwei Gründe: Zum einen begibt sich ein Beschuldigter in einen Blindflug, wenn er ohne genaue Kenntnis über die bisherigen Ermittlungen eine Aussage tätigt. Deshalb empfiehlt es sich stets, dass ich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten nehme, bevor sich ein Beschuldigter zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen einlässt. Durch die Akteneinsicht erfahre ich (und somit mein Mandant), worauf genau sich die Beschuldigung stützt, welche Zeugenaussagen und welche weiteren Beweismittel und Indizien vorliegen. Auf dieser Grundlage kann ich mit meinen Mandaten eine Strategie erarbeiten, ob und in welcher Form und in welchem Umfang eine Einlassung zur Sache erfolgt. Der zweite Grund steht mit dem ersten in einer Beziehung, betrifft aber weniger die Kenntnis über den Sachverhalt an sich, sondern juristische Feinheiten. Beschuldigte ohne juristische Ausbildung sind sich in der Regel nicht im Klaren darüber, dass einzelne Sätze oder gar einzelne Worte darüber entscheiden können, ob überhaupt eine Straftat vorliegt oder nicht. Des Weiteren können kleine Unterschiede in der Einlassung des Beschuldigten den Ausschlag darüber geben, wie genau eine Tat strafrechtlich beurteilt wird. Daraus können sich aber teilweise gravierende Unterschiede in der Strafandrohung ergeben, was auch einen Einfluss darauf hat, ob ein Ermittlungsverfahren weitgehend folgenlos eingestellt werden kann oder eine Hauptverhandlung nicht vermieden werden kann. Da juristischen Laien oftmals nicht bekannt ist, dass Straftaten sowohl objektive als auch subjektive Tatbestandsmerkmale erfüllen müssen und es zudem auch verschiedene Formen des Vorsatzes gibt, ist Beschuldigten dringend anzuraten, dass sie vor einer etwaigen Einlassung Kontakt zu mir aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei besonders schwerwiegenden Taten oder bei Vorliegen eines sogenannten Haftgrundes kann gegen einen Beschuldigten die Untersuchungshaft vollzogen werden. Die Untersuchungshaft ist die einschneidendste Maßnahme, die gegen einen Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren angeordnet werden kann. Sie darf nur angeordnet werden, wenn jemand einer Tat dringend verdächtig ist. Zudem müssen entweder besondere Haftgründe bestehen, vor allem Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr, bei bestimmten Straftaten genügt auch eine Wiederholungsgefahr. Auch ohne diese Haftgründe kann Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn jemand einer besonders schweren Straftat dringend verdächtig ist. Obwohl die Anforderungen an die Verhängung von Untersuchungshaft sehr hoch sind, kommt es in der Praxis, vor allem bei Straftaten von besonderem öffentlichen Interesse, immer wieder vor, dass Ermittlungsbehörden diese mit richterlicher Bestätigung anordnen und somit der Öffentlichkeit einen schnellen Ermittlungserfolg präsentieren können. Es kommt leider immer wieder vor, dass sich später herausstellt, dass Haftgründe nicht gegeben waren oder schlicht eine falsche Person in die Untersuchungshaft überführt wurde. Wenn Untersuchungshaft angeordnet wurde, ist es dringend erforderlich, dass Beschuldigte sofort Kontakt zu einem kompetenten Strafrecht Rechtsanwalt aufnehmen, der die Haftgründe genau prüft. Mögliche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Haftbeschwerde und die Haftprüfung. Oft gelingt es so, die Untersuchungshaft ganz aufzuheben oder zumindest unter Auflagen außer Vollzug zu setzen.


Wie ein spezialisierter Strafrecht Rechtsanwalt darauf Einfluss nehmen kann, dass das Ermittlungsverfahren zu einem für den Mandanten möglichst günstigen Abschluss kommt

Im Rahmen der Strafverteidigung ist es mein oberstes Ziel kein Freispruch meines Mandanten, sondern das Verfahren schon vor Erhebung der Anklagen zu einem Ende zu bringen. Der bestmögliche Ausgang ist eine Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung. Diese Art der Verfahrenseinstellung bedeutet, dass einem Beschuldigten entweder die zur Rede stehende Tat nicht nachgewiesen werden kann oder die den Ermittlungen zugrunde liegenden Handlungen keinen Straftatbestand erfüllen. Diese Art der Einstellung kann einerseits dadurch erreicht werden, dass deutliche Zweifel an der Aussagekraft von Beweismitteln begründet werden und andererseits durch geschicktes Einlassungsverhalten, durch welches beispielsweise ein fehlender Vorsatz bei eigentlich rechtswidrigen Handlungen bewiesen werden kann. Aber auch abseits einer Einstellung wegen fehlenden von Tat oder Täterschaft gibt es Möglichkeiten, ein Ermittlungsverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu einem Abschluss zu bringen. Die Strafprozessordnung beziehungsweise, im Falle von jugendlichen oder heranwachsenden Beschuldigten, das Jugendgerichtsgesetz, bieten einige Möglichkeiten zu einer weitgehend folgenlosen Einstellung des Verfahrens. Vor allem bei Delikten geringerer Schwere gelingt es mir oft, mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen Auflagen, etwa die Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung durch den Beschuldigten, abzusprechen. Für meine Mandanten hat dies vor allem zwei Vorteile: Zum einen wird eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden und zum anderen werden gegen Auflagen eingestellte Ermittlungsverfahren nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen. Dies ist vor allem für Mandaten wichtig, die im öffentlichen Dienst oder sensiblen Berufen beschäftigt sind oder für junge Beschuldigte, die eine zukünftige Tätigkeit in diesen Bereichen anstreben. Doch auch dann, wenn keine Einstellung erreicht werden kann und eine Hauptverhandlung unausweichlich ist, kann eine geschickte Strafverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren dabei helfen, die Schwere der Sanktion durch den späteren Urteilsspruch zu mindern. Dies kann zum Beispiel dadurch gelingen, dass durch strategisches Aussageverhalten und juristische Argumentation nur noch ein weniger schwerer Tatbestand abgeurteilt wird.


Schlussgedanken

Das Ermittlungsverfahren bietet für mich eine Vielzahl an Möglichkeiten, auf einen für meine Mandanten möglichst guten Abschluss hinzuarbeiten. Oberste Priorität der Strafverteidigung ist der Erhalt der Freiheit des Mandanten.


Der Verteidigung vertrauen und sich in den besten Händen wissen

Durch mich vertretene Mandanten können sich sicher sein, dass ich nach besten Möglichkeiten daran arbeite, das Ermittlungsverfahren zu einem für sie bestmöglichen Abschluss zu bringen. Meine Mandanten können von absoluter Diskretion gegenüber Dritten ausgehen. Mein Anspruch an erfolgreiche Strafverteidigung ist nicht, den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe zu begegnen - mein Anspruch ist Überlegenheit. Grundlage erfolgreicher Verteidigungsarbeit ist die grundsätzliche Offenheit mir gegenüber. Durch Kenntnis aller relevanten Details kann ich für jeden Beschuldigten die bestmögliche Verteidigungsstrategie ausarbeiten und mit ihnen eventuelle Einlassungen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht abstimmen. Ich verurteile keinen Mandanten für die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden. Mein Anspruch ist, dass jeder Mandant, ganz unabhängig vom Tatvorwurf, die beste Verteidigung erhält, die möglich ist. Unbefangenheit und Vorurteilsfreiheit gegenüber allen Mandanten ist essenzielle Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung.

Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, nehmen Sie Kontakt zu mir auf!

Sollten Sie sich einer strafrechtlichen Beschuldigung ausgesetzt sehen, dann zögern Sie nicht, Kontakt zu mir aufzunehmen. Generell ist es ratsam, dass Sie bei jedem gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahren einen erfahrenen Strafrecht Rechtsanwalt konsultieren, damit keine unüberlegten Handlungen zu vermeidbaren strafrechtlichen Konsequenzen führen. § 140 der Strafprozessordnung legt bestimmte Fälle fest, bei denen die Mitwirkung eines Verteidigers verpflichtend ist (sogenannte Pflichtverteidigung). Selbstverständlich stehe ich Ihnen sowohl im Rahmen der Wahlverteidigung als auch der Pflichtverteidigung zur Seite und sorge mit meiner Fachkunde auf dem Gebiet des Strafrechts dafür, dass Sie während des gesamten Verfahrens die beste Verteidigung erhalten, die möglich ist.

Einige Tatvorwürde, aber auch Tipps und Tricks finden Sie in den folgenden Videos!
Hieraus können Sie wichtigen Mehrwert für sich und Ihr Verfahren ableiten!

 

Häufige Fragen?

  • Wir bieten Ihnen gerne eine rechtliche Ersteinschätzung in ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welche in der Tat kostenlos und unverbindlich ist. So können Sie am besten selbst abschätzen, wie Sie sich weiter verhalten sollten und wie Sie in ihrer Angelegenheit weiter verfahren möchten.
  • Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung ist es mir möglich, die Kosten für den Rechtsanwalt, für eine evtl. Strafe sowie auch die Gerichts- und Verfahrenskosten in etwa abzuschätzen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei unter 06321 – 18 79 412.
  • Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich oder einen nahen Angehörigen nicht belasten. Auch müssen Sie einen Termin zur polizeilichen Vorladung / Vernehmung  nicht wahrnehmen.
    Benken Sie jedoch: Lassen Sie diese Möglichkeit zur Schilderung Ihrer Sicht verstreichen, wird das Verfahren ohne Ihre Sicht der Situation entschieden!
    Hierbei ist es sinnvoll nach Akteneinsicht, gezielte Angaben über einen Rechtsanwalt zu tätigen! Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
  • Nein! Es muss nicht zwingend zu einer Verhandlung im Gerichtssaal kommen. Je nach Tatvorwurf und Vorstrafen, gibt es ggf. die Möglichkeit das Verfahren auch im schriftlichen Wege zu verhandeln und abzuschließen.
  • Bei der Wahl des Rechtsanwalts sollten Sie darauf achten, dass dieser überwiegend oder in Gänze im Strafrecht tätig ist. Meiner Meinung nach muss Ihr Rechtsanwalt aus der Routine und Erfahrung heraus den bestmöglichen Verfahrensablauf und Verfahrensausgang für Sie gestalten. Hier gibt es viele Besonderheiten im strafrechtlichen Verfahren zu beachten, welche nur durch eine stetige Routine umsetzbar sind.
    Ihr Rechtsanwalt wird Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde beantragen und im Nachgang mit Ihnen anhand der festgelegten Verfahrensstrategie, das Verfahren in Ihrem Sinne gestalten.
  • Tagessätze sollten, wenn möglich, tunlichst vermieden werden. Sind Sie innerhalb von 5 Jahren zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, ist dies einer Vorstrafe gleichzusetzen und wird sich in Ihrem Führungszeugnis wiederfinden. Dies bringt je nach Beruf und Hobby teils enorme Probleme mit sich.
  • Sie erhalten die Mandatsaufnahmeunterlagen für ihre Verfahren via E-Mail. Diese benötigt meine Kanzlei von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben, entweder via Email, Fax oder Briefpost, wieder zurück.
    Besprechungen können telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Sie müssen hierfür nicht extra in die Kanzlei kommen. Vor einem Gerichtstermin wird eine persönliche Besprechung stattfinden.
    Über jeden Schritt, der durch die Kanzlei unternommen wird,  werden Sie im Vorfeld informiert und dieser wird mit Ihnen detailliert abgestimmt. Dies findet meist am gleich Tag statt, wie die Maßnahme notwendig wird, so dass wir keine Zeit verlieren.

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!

Schritt 2: Ggf. Akteneinsicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

 

 

 

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