Werden Sie einer Straftat beschuldigt, sollten Sie sich umgehend mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht weiß, was zu tun ist, um Ihnen zu helfen. Bei bestimmten Strafverfahren ist eine Verteidigung durch einen Anwalt gesetzlich vorgeschrieben. Es wird oft von Pflichtverteidiger Strafrecht und Wahlverteidiger gesprochen.

Pflichtverteidiger Strafrecht ist keine Spezifikation. Wann Sie einen Pflichtverteidiger Strafrecht brauchen, wer ihn aussucht und die Kosten dafür trägt, möchte ich Ihnen im folgenden Beitrag näher erläutern.


Was ist ein Pflichtverteidiger Strafrecht?

Ein Pflichtverteidiger ist kein besonderer Rechtsanwalt. Er ist auch nicht bei Gericht angestellt oder arbeitet mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Das bedeutet, jeder Anwalt kann zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Bei besonders schweren Straftaten oder wenn der Beschuldigte verhaftet wurde, ist eine Verteidigung durch einen Anwalt gesetzlich vorgeschrieben. Der juristisch korrekte Begriff lautet notwendige Verteidigung. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, muss ein Pflichtverteidiger Strafrecht bestellt werden. Anders als im Zivilrecht, hat die Bestellung nichts mit den Vermögensverhältnissen des Mandanten zu tun. Es geht hier rein um die zur Last gelegte Straftat. So bekommt beispielsweise ein Mindestrentner bei der Beschuldigung einer geringen Straftat keinen Pflichtverteidiger gestellt. Prozesskostenhilfe, weil sich der Beschuldigte keinen Anwalt leisten kann, gibt es bei Strafsachen nicht. Wird ein Millionär eines schweren Vergehens bezichtigt, ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben. In welchen Fällen ein Pflichtverteidiger notwendig ist, steht in der Strafprozessordnung. Für die Bestellung des Pflichtverteidigers entstehen Ihnen im Vorfeld keine Kosten. Diese übernimmt zunächst der Staat. Bei einer Verurteilung müssen diese allerdings vom Verurteilten an die Staatskasse zurückbezahlt werden.


Strafrecht diese Bereiche zählen dazu

Das Strafrecht ist eine höchst komplexe Materie. Ein guter Pflichtverteidiger Strafrecht zeichnet sich nicht nur durch Erfahrung und höchstes juristisches Können, sondern auch durch Einsatzbereitschaft aus. Zum Strafrecht zählen Sexualstraftaten wie Missbrauch, Vergewaltigung und Nötigung. Belästigung am Arbeitsplatz oder auch die Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Inhalte sind im Sexualstrafrecht verankert. Besonders hohe Strafandrohungen gibt es bei Behördenstraftaten. Zu den Amtsdelikten gehören Aussageerpressung, Falschbeurkundung im Amt und Rechtsbeugung. Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses oder des Steuergeheimnisses werden bestraft. Drogen werden im deutsche Recht als Betäubungsmittel bezeichnet. Straftaten im Zusammenhang mit Drogen sind im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Der Pflichtverteidiger Strafrecht übernimmt Fälle aus den Bereichen Jugendstrafrecht, Internetstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Insolvenzstrafrecht, Umweltstrafrecht, das Bußgeldrecht sowie die Verteidigung bei Betrugsdelikten fallen in seinen Aufgabenbereich. Ein Verkehrsunfall passiert schnell. Häufig gibt es Verletzte und es sind Drogen oder Alkohol im Spiel. Versuchen Sie nicht, die Dinge alleine zu regeln und machen Sie keine Aussagen bei den Polizeibeamten, da dies erhebliche Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis haben kann. Wird gegen Sie wegen Körperverletzung ermittelt, sollten Sie sofort einen Anwalt kontaktieren. Körperverletzungen können fahrlässig, schwer, gefährlich oder mit Todesfolge begangen werden.


Wann ist ein Pflichtverteidiger Strafrecht notwendig?

Bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht ist ein Verteidiger notwendig. Beträgt das Mindeststrafmaß für ein Vergehen 1 Jahr Freiheitsstrafe oder droht Ihnen ein Berufsverbot, ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Weitere Sachlagen, die einen Pflichtverteidiger Strafrecht notwendig machen, sind eine schwierige Sach- oder Rechtslage und die Unfähigkeit sich selbst zu verteidigen. Das betrifft meist Ausländer. Sitzen Sie bereits in Untersuchungshaft, muss zwingend ein Anwalt zum Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt werden.


Der Zeitpunkt für einen Pflichtverteidiger?

Liegt eine oder mehrere dieser Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vor, muss ein Pflichtverteidiger Strafrecht bestellt werden. Dies erfolgt spätestens, wenn ihnen die Anklage zugestellt wird. Der Beschuldigte wird aufgefordert, einen Verteidiger anzugeben. Damit beginnt das Zwischenverfahren. Der Pflichtverteidiger Strafrecht kann aber auch schon vor der Gerichtsverhandlung im Ermittlungsverfahren bestellt werden. Sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft, ist dies sogar zwingend vorgeschrieben. In den weiteren Fällen liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Wird ihnen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Straftat vorgeworfen, kann es nie früh genug sein, sich um die Verteidigung zu kümmern. Als Beschuldigter vernommen zu werden, ist niemals angenehm. Als Ihr Anwalt rate ich Ihnen vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch zu machen. Mit Aussagen und Aufklärungsversuchen besteht für einen juristischen Laien die Gefahr, sich selbst zu belasten. Das kann im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Aussagen während einer ersten polizeilichen Vernehmung können später schwer widerrufen werden. Gut überlegte Aussagen im Laufe des Verfahrens wirken sich hingegen positiv aus. Als Experte für Strafrecht kenne ich die beste Strategie für Ihren Fall. Die Beschuldigung einer Straftat ist meist belastend, dennoch ist es wichtig einen kühlen Kopf zu bewahren. Vermeiden Sie auf jeden Fall impulsive Handlungen und lassen Sie sich nicht zu Aussagen hinreißen. Schildern Sie mir Ihren Fall möglichst detailgetreu. Als Pflichtverteidiger Strafrecht plane ich mit Ihnen das weitere Vorgehen. Mit der geforderten Akteneinsicht können wir die vorliegenden Beweise gemeinsam entkräften. Entgegen den Aussagen der Ermittlungsbeamten ist die Beweislage oftmals sehr dürftig.


Warum hat man das Recht zu schweigen?

Den Ausspruch "Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden" kennen Sie bestimmt von amerikanischen Kriminalfilmen. Bei uns in Deutschland ist dieser Satz in der Strafprozessordnung nicht direkt niedergeschrieben. Jedoch gilt bis auf wenige Ausnahmen, dass auch in Deutschland, alles, was Sie im Laufe des Verfahrens von sich geben, gegen Sie verwendet werden kann. Als Bürger müssen Sie sich nicht selbst belasten. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ angelastet werden. Es ist kein Schuldeingeständnis und bedeutet auch nicht, dass Sie etwas zu verbergen haben. Mit Schweigen behindern Sie das Ermittlungsverfahren nicht oder ziehen das Verfahren in die Länge. Schweigen bedeutet einfach nur seine Rechte zu kennen und von ihnen Gebrauch zu machen. Anders verhält es sich mit Teilschweigen. Bevor Sie nur zu einigen Punkten schweigen, ist es klüger, gar nichts zu sagen. Auch wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie grundlos beschuldigt werden, ist es fast immer besser, zunächst keine Aussage zu machen. Vorschnelle Aussagen zur Sache haben fast immer negative Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Falls. Juristische Laien überschätzen meist ihre Entlastungsmöglichkeiten. Als Pflichtverteidiger Strafrecht kann ich in der Praxis immer wieder beobachten, dass entlastende Aussagen von der Polizei nicht vollständig oder verzerrt aufgenommen werden. Der Beschuldigte muss das erstellte Protokoll der Vernehmung zwar durchlesen und unterzeichnen. Aber in der Ausnahmesituation, in der Sie sich befinden, werden Ihnen Kleinigkeiten entgehen. Von der ersten Aussage hängt oft der weitere Verlauf des gesamten Verfahrens ab. Polizeibeamte sind darin ausgebildet, bei Beschuldigten den Eindruck zu erwecken, dass ein frühzeitiges Geständnis das Beste ist. Die Praxis zeigt, dass ein Geständnis, das bei einer späteren Vernehmung oder in der Hauptverhandlung abgelegt wird, sich positiver auswirkt als ein Geständnis bei der Erstvernahme. Äußern Sie sich als Beschuldigter nicht zur Sache, sondern wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht.


Sie haben eine Vorladung erhalten -reagieren Sie richtig

Die Vorladung kann von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht sein. Den Termin zur ersten Vernehmung durch die Polizei müssen Sie nicht wahrnehmen. Viele Beschuldigte möchten die Sachlage klären. Sie nutzen die Gelegenheit, um die erhobenen Vorwürfe von sich zu weisen. Im Nachhinein betrachtet war dies meist keine gute Idee. Denn jedes ausgesprochene Wort wird bei der Vernehmung protokolliert. Im weiteren Prozessverlauf könnte es gegen Sie verwendet werden. Gehen Sie, ohne im Vorfeld einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren, nicht zur polizeilichen Vernehmung. Wurden Sie von der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht vorgeladen, sind Sie verpflichtet zu erscheinen. Sie dürfen aber von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.


Unterschied zwischen Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens sollten Sie sich um einen Anwalt kümmern. In diesem Fall ist ein Strafverteidiger die richtige Wahl. Da Sie den Anwalt frei wählen können, handelt es sich um einen Wahlverteidiger. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens prüft, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Ist aufgrund des Tatbestands ein Verteidiger notwendig, wird Ihr Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, muss das Gericht einen Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellen. Das geschieht ohne speziellen Antrag. Dem Beschuldigten muss jedoch die Möglichkeit gegeben werden, einen Anwalt seiner Wahl zu benennen. Das bedeutet, ein Pflichtverteidiger kann vom Beschuldigten frei gewählt werden. Dem Wunsch des Beschuldigten muss vom Gericht grundsätzlich entsprochen werden. Verabsäumt der Beschuldigte die Bekanntgabe eines Verteidigers, bestimmt das Gericht einen Pflichtverteidiger.


Strafverteidiger des Vertrauens

Verteidigung ist Vertrauenssache. Beim Vorwurf, ein Verbrechen begangen zu haben, steht für die Beschuldigten viel auf dem Spiel. Können Sie als Beschuldigter keinen Wunschanwalt angegeben, wird vom Gericht über Ihren Kopf hinweg ein Pflichtverteidiger bestellt. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Fall in die Hände eines komplett fremden Anwalts legen. Ob Ihnen diese Person sympathisch ist und ob Sie dem Pflichtverteidiger Strafrecht Vertrauen entgegenbringen, spielt keine Rolle. Machen Sie von Ihrem Recht gebrauch, den Pflichtverteidiger selbst zu wählen. Ein gutes Verhältnis zum Anwalt ist die Basis für den erfolgreichen Ausgang des Verfahrens. Als Beschuldigter sollten Sie sich unbedingt selbst einen Anwalt aussuchen, bevor Ihnen das Gericht die Entscheidung abnimmt. Es lohnt sich, den Pflichtverteidiger sorgsam auszuwählen, denn bei einem Freispruch, übernimmt die Staatskasse die Kosten. Werden Sie verurteilt, tragen Sie die Kosten Ihres Pflichtverteidigers und die Kosten des gesamten Verfahrens.


Kostenlose Ersteinschätzung

Die erste Kontaktaufnahme mit mir ist kostenlos. Sie können mich kennenlernen und entscheiden, ob Sie mir das Mandat erteilen möchten. Eine erfolgreiche Strafverteidigung setzt die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie voraus. Im Zuge der Ersteinschätzung kann ich Ihnen meine Verteidigungsstrategie näherbringen. Sie können entscheiden, ob Sie damit einverstanden ist. In vielen Fällen ist schon absehbar, ob es bei der Verteidigung darum geht, einen Freispruch zu erzielen oder das Strafmaß möglichst niedrig zu halten. Eine Ersteinschätzung darf nicht mit Erstberatung verwechselt werden. Die Ersteinschätzung ist keine rechtliche Beratung. Ohne Akteneinsicht ist eine qualifizierte Beratung nicht möglich. Erteilen Sie mir das Mandat, übernehme ich alles weitere. Im ersten Schritt wird die Einsicht in die Vernehmungsakte beantragt. Danach besprechen wir das weitere Vorgehen.


Was kostet ein Pflichtverteidiger?

Da der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird, trägt die Kosten zunächst die Staatskasse. Das bedeutet, der Pflichtverteidiger fordert seine Kosten vom Staat. Liegt in Ihrem Fall eine notwendige Verteidigung vor, müssen Sie sich keine Sorgen um die Bezahlung des Anwaltes machen. Im Falle einer Verurteilung sind Sie jedoch verpflichtet, die angefallenen Gebühren zurückzuerstatten. Der Betrag, den Sie bezahlen müssen, wird vom Gericht festgesetzt. Das Honorar des Strafrechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier sind die Gebühren für die einzelnen Tätigkeiten des Anwalts aufgelistet. Die Gebühren für Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sind beispielsweise unterschiedlich. Für die Höhe der anfallenden Gebühren spielen Umfang der Angelegenheit, Schwierigkeit der Sache, Bedeutung der Sache für den Mandanten und Zeitaufwand eine Rolle. Das Anwaltshonorar setzt sich aus Grundgebühren und Verfahrensgebühren zusammen. Weitere Kostenpunkte sind Auslagenpauschale, Kosten für Kopien und Fahrtkosten.


Zahlt die Rechtsschutzversicherung

Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Strafverteidiger übernimmt, hängt von Ihrer spezifischen Rechtsschutzversicherung und auch vom Tatvorwurf ab. Die meisten Versicherungen zahlen nur bei fahrlässig begangenen Delikten. Manche Straftaten können fahrlässig oder auch vorsätzlich begangen werden. Bei Trunkenheit im Verkehr beispielsweise übernimmt die Rechtsschutzversicherung zumeist vorläufig die Kosten. Werden Sie jedoch wegen einer Vorsatztat verurteilt, besteht ein Regressanspruch. Für Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können, wie Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung gewährt die Rechtsschutzversicherung normalerweise keinen Deckungsschutz.


Zeuge einer Straftat

Bis zum Jahr 2017 mussten Sie als Zeuge einer Straftat keine Aussage tätigen. Sie waren nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung nachzukommen. Im Sommer 2017 gab es eine Gesetzesänderung. Seither müssen Sie eine Aussage bei der Polizei machen, wenn die Staatsanwaltschaft die Ladung in Auftrag gegeben hat. Im Schreiben von der Polizei werden Sie aufgefordert, auf der Dienststelle zu erscheinen, um als Zeuge zu einem bestimmten Vorfall auszusagen Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie den Termin bei der Polizei wahrnehmen und aussagen müssen, sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren. In der Praxis werden oft Personen als Zeugen geladen, die in Wirklichkeit verdächtig werden. Versichert Ihnen der Polizeibeamte, dass Sie nicht verdächtigt sind, sondern nur als Zeuge wichtig sind, sollten Sie auf der Hut sein. Bei Zeugen müssen die Belehrungsvorschriften nicht eingehalten werden. Ihre Aussage dürfte bei einer späteren Anklage rechtlich gesehen nicht verwertet werden. Formfehler sind jedoch in der Praxis schwer nachzuweisen. Werden Sie von der Polizei mit staatsanwaltschaftlichem Auftrag, von der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht als Zeuge zu einer Vernehmung geladen, sind Sie verpflichtet, den Termin wahrzunehmen. Ein Nichterscheinen kann eine zwangsweise Vorführung oder auch ein Ordnungsgeld bedeuten. Sie können bei einer gerichtliche Ladung von Ihrem Recht nicht Auszusagen Gebrauch machen. Teilen Sie Ihre Absicht dem Richter vorab mit. Idealerweise übernimmt diese Aufgabe Ihr Anwalt. Der Termin wird in diesem Fall meist aufgehoben und es erfolgt eine Abladung. Wenn Sie Als Zeuge aussagen, müssen Sie immer die Wahrheit sagen. Sie dürfen weder lügen noch Wesentliches verschweigen. Wenn Sie sich bei der Beantwortung einer Frage selbst belasten würden, können Sie die Auskunft verweigern.


Belehrung des Vernehmungsbeamten über Ihre Rechte

Bevor Sie in einem Strafverfahren befragt werden, müssen Sie über Ihre Rechte aufgeklärt werden. Sie haben die Wahl sich zur Sache zu äußern oder aber auch zu schweigen. Zudem haben Sie das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Vernehmung muss aufgeschoben werden und Sie erhalten die Gelegenheit einen Anwalt telefonisch zu kontaktieren. Der Beschuldigte ist sogar bei seiner Suche nach einem Pflichtverteidiger Strafrecht zu unterstützten. Zur Nachtzeit und am Wochenende gestaltet sich die Suche nach einem Pflichtverteidiger Strafrecht schwieriger. Die Polizei muss Sie als Beschuldigten auch über den anwaltlichen Notdienst informieren. Aber im Optimalfall haben Sie meine Kontakdaten gespeichert, damit Sie mich bei Bedarf anrufen können. Bevor Sie von der Polizei oder Staatsanwaltschaft und dem Gericht als Zeuge zu einer Straftat befragt werden, müssen Sie über Ihre Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte belehrt werden. Haben Sie eine Straftat beobachtet, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, als Zeuge darüber vor Gericht auszusagen. In der Strafprozessordnung gibt es Ausnahmen von der Zeugnispflicht. Würden Sie beispielsweise durch eine Aussage einen Angehörigen belasten, müssen Sie nicht aussagen.


Zeugnisverweigerungsrecht

Wegen persönlicher Nähebeziehung oder aus beruflichen Gründen können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Ist ein naher Angehöriger der Beschuldigte in einem Strafverfahren, müssen Sie nicht gegen ihn aussagen. Das betrifft Verlobte, Ehegatten sowie Lebenspartner, Eltern, Kinder sowie Geschwister des Beschuldigten. Aber auch entferntere Verwandte wie Schwiegereltern oder Urenkel müssen keine Aussage machen. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt auch für Stiefeltern und Stiefkinder. Eine Scheidung beendet im Zeugnisverweigerungsrecht Verwandtschaftsverhältnisse sowie die Schwägerschaft nicht. Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen will Sie vor zwischenmenschlichen Zwangslagen bewahren. Deshalb gilt es auch, wenn Sie zum Tatzeitpunkt beispielsweise noch nicht verheiratet oder verschwägert waren. Ob Ihre persönliche Beziehung zum Beschuldigten ein Zeugnisverweigerungsrecht begründet, weiß Ihr Anwalt. Das Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen betrifft Geistliche, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und Ärzte. Auch Bundeabgeordnete oder Abgeordnete des Landtages sowie Rundfunk- und Pressemitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, um das Berufsgeheimnis zu bewahren. Als Zeuge dürfen Sie die Auskunft auf Fragen verweigern, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung Sie oder einen Angehörigen mit einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit in Zusammenhang bringen würde. Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen ist eine Option. Sie können davon Gebrauch machen oder auch nicht. Berufsgeheimnisträger müssen von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden werden, bevor sie aussagen dürfen.


Pflichtverteidiger wechseln

Eine Liste der Pflichtverteidiger bietet Ihnen die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer. Hier sind alle Pflichtverteidiger eingetragen, die regelmäßig eine Pflichtverteidigung übernehmen. Diese Pflichtverteidigerliste finden Sie im Internet und sie steht bei den Gerichten und der Polizei zur Verfügung. Als Beschuldigter können Sie Ihren Pflichtverteidiger frei wählen. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch. Nehmen Sie nicht den erstbesten aus der Liste. Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist nicht ohne Weiteres möglich, sondern mit Schwierigkeiten verbunden. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Verfahren durch ständigen Verteidigerwechsel in die Länge gezogen wird. Die Bestellung als Pflichtverteidiger Strafrecht kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden. Als Beschuldigter sich einen anderen Verteidiger zu wünschen, reicht nicht aus. Ist das Vertrauensverhältnis zu dem bisherigen Verteidiger ohne Verschulden des Mandanten ernsthaft gestört, kann das Gericht einem Wechsel zustimmen. Der Beschuldigte muss jedoch konkrete Umstände anführen können, weshalb sein Vertrauen in den Pflichtverteidiger erschüttert wurde. Zu den häufigsten Gründen gehören, wenn der Pflichtverteidiger Strafrecht Besprechungstermine nicht persönlich wahrnimmt, eine unzulässige Vergütungsvereinbarung abschließen möchte oder einen in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten monatelang nicht aufsucht. Befindet sich der Pflichtverteidiger in einem Interessenkonflikt zu einem anderen Mandat ist ein Wechsel ebenfalls möglich.

Fazit

Ein strafrechtlicher Vorwurf ist belastend. Bewahren Sie trotzdem Ruhe und planen Sie mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht das weitere Vorgehen. Ein Pflichtverteidiger Strafrecht ist nur bei bestimmten Tatbeständen vorgesehen. Mit einem selbst gewählten Pflichtverteidiger Strafrecht erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen Freispruch. Nur bei einem Freispruch fallen keine Kosten für Sie an. Prozesskostenhilfe, wenn der Beschuldigte sich keinen Anwalt leisten kann, gibt es im Strafrecht nicht. Als erfahrener Pflichtverteidiger Strafrecht rate ich Ihnen grundsätzlich immer dazu, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Mit Schweigen können Sie eine Sache nicht verschlimmern. Die Gefahr als juristischer Laie unbewusst etwas sehr Belastendes zu erzählen, ist groß. Der Versuch sich mit einer Aussage sofort zu entlasten, ist ein Risiko. Es lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Manchmal kann eine Aussage durchaus sinnvoll sein. Aber machen Sie keine Alleingänge. Als Experte für Strafrecht kann ich gut einschätzen, welche Strategie vor Gericht am besten ist. Einmal gemachte Aussagen können im späteren Verfahrensverlauf schwer widerrufen werden. Deshalb kann ich Ihnen nur empfehlen, bei der Beschuldigung einer Straftat sofort Kontakt mit mir aufzunehmen. Speziell während der polizeilichen Erstvernehmung werden oft schwerwiegende Fehler durch unbedachte Äußerungen gemacht. Die Praxis zeigt, dass vor Gericht gut durchdachte, entlastende Aussagen, sich positiv auf das Urteil auswirken. In dringenden Fällen bin ich rund um die Uhr für Sie erreichbar.

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Häufige Fragen?

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  • Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung ist es mir möglich, die Kosten für den Rechtsanwalt, für eine evtl. Strafe sowie auch die Gerichts- und Verfahrenskosten in etwa abzuschätzen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei unter 06321 – 18 79 412.
  • Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich oder einen nahen Angehörigen nicht belasten. Auch müssen Sie einen Termin zur polizeilichen Vorladung / Vernehmung  nicht wahrnehmen.
    Benken Sie jedoch: Lassen Sie diese Möglichkeit zur Schilderung Ihrer Sicht verstreichen, wird das Verfahren ohne Ihre Sicht der Situation entschieden!
    Hierbei ist es sinnvoll nach Akteneinsicht, gezielte Angaben über einen Rechtsanwalt zu tätigen! Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
  • Nein! Es muss nicht zwingend zu einer Verhandlung im Gerichtssaal kommen. Je nach Tatvorwurf und Vorstrafen, gibt es ggf. die Möglichkeit das Verfahren auch im schriftlichen Wege zu verhandeln und abzuschließen.
  • Bei der Wahl des Rechtsanwalts sollten Sie darauf achten, dass dieser überwiegend oder in Gänze im Strafrecht tätig ist. Meiner Meinung nach muss Ihr Rechtsanwalt aus der Routine und Erfahrung heraus den bestmöglichen Verfahrensablauf und Verfahrensausgang für Sie gestalten. Hier gibt es viele Besonderheiten im strafrechtlichen Verfahren zu beachten, welche nur durch eine stetige Routine umsetzbar sind.
    Ihr Rechtsanwalt wird Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde beantragen und im Nachgang mit Ihnen anhand der festgelegten Verfahrensstrategie, das Verfahren in Ihrem Sinne gestalten.
  • Tagessätze sollten, wenn möglich, tunlichst vermieden werden. Sind Sie innerhalb von 5 Jahren zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, ist dies einer Vorstrafe gleichzusetzen und wird sich in Ihrem Führungszeugnis wiederfinden. Dies bringt je nach Beruf und Hobby teils enorme Probleme mit sich.
  • Sie erhalten die Mandatsaufnahmeunterlagen für ihre Verfahren via E-Mail. Diese benötigt meine Kanzlei von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben, entweder via Email, Fax oder Briefpost, wieder zurück.
    Besprechungen können telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Sie müssen hierfür nicht extra in die Kanzlei kommen. Vor einem Gerichtstermin wird eine persönliche Besprechung stattfinden.
    Über jeden Schritt, der durch die Kanzlei unternommen wird,  werden Sie im Vorfeld informiert und dieser wird mit Ihnen detailliert abgestimmt. Dies findet meist am gleich Tag statt, wie die Maßnahme notwendig wird, so dass wir keine Zeit verlieren.

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