Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu sein, ist für die Betroffenen eine große Belastung. Sie müssen sich mit dem auseinandersetzen, was ihnen vorgeworfen wird, und sollten dabei möglichst keine Fehler machen.

In dieser Situation ist ein Pflichtverteidiger eine große Unterstützung. Als Pflichtverteidigerin kann ich verhindern, dass Sie sich durch voreilige Aussagen selbst belasten und dadurch das Verfahren in eine falsche Richtung gelenkt wird. In diesem Beitrag erläutere ich Ihnen, unter welchen Voraussetzungen ein Pflichtverteidiger bestellt werden kann, wie hoch die Pflichtverteidiger Kosten für seine Tätigkeit sein können und auf welche Art und Weise ein Kontakt zu einem Pflichtverteidiger aufgenommen werden kann.


Was ist ein Pflichtverteidiger?

Der Begriff des Pflichtverteidigers findet sich in der Strafprozessordnung nicht. Es gibt jedoch Vorschriften, in denen von einer notwendigen Verteidigung die Rede ist. Dies sind Fälle, in denen der Beschuldigte und später der Angeklagte der Unterstützung eines Verteidigers bedarf. Dann wird ein Pflichtverteidiger bestellt. In diesen Fällen hat der Beschuldigte oder Angeklagte sogar einen Anspruch auf eine so genannte Pflichtverteidigung.


Wer hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Wichtig neben der Frage nach den Pflichtverteidiger Kosten ist die Frage, wer Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat. Die betroffene Person hat einen Anspruch, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, es sich also um einen Fall der notwendigen Verteidigung handelt. Welche Fälle der notwendigen Verteidigung gibt es?

Die Verteidigung ist zwingend dann notwendig, wenn - dem Betroffenen eine Straftat zur Last gelegt wird, die als Verbrechen eingestuft wird - dem Betroffenen eine Straftat zur Last gelegt wird, die zu einem Berufsverbot führen kann - dem Betroffenen eine Straftat zur Last gelegt wird, aufgrund derer die Verhandlung vor dem Landgericht oder gar vor dem Oberlandesgericht durchgeführt werden muss - der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet oder einstweilig untergebracht ist - der Betroffene sich in einer Anstalt befindet, und dies über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, die Unterbringung richterlich veranlasst wurde, der Betroffene nicht wenigstens zwei Wochen vor dem Gerichtstermin auf freien Fuß gesetzt wird - der Betroffene unter Umständen untergebracht werden soll, um ein Gutachten über seinen psychischen Zustand erstellen zu lassen - gegen den Betroffenen ein so genanntes Sicherungsverfahren durchgeführt wird - der Betroffene zwar einen Verteidiger hat, dieser jedoch durch eine gerichtliche Entscheidung gehindert ist, an dem Verfahren mitzuwirken - dem Betroffenen als Verletzten und Nebenkläger ein Beistand bestellt wurde


Welche sonstigen Fälle gibt es?

Unabhängig von diesen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, in denen ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, kann ein Pflichtverteidiger auch bestellt werden, wenn dem Gericht klar wird, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann. Auch kann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers dann erforderlich sein, wenn in dem Ermittlungsverfahren oder dem nachfolgenden Gerichtsverfahren komplizierte Sachverhalte zu klären sind oder sich rechtlich komplizierte Umstände darstellen.


Wie arbeitet ein Pflichtverteidiger?

Die Arbeit eines Pflichtverteidigers ist geprägt von Sorgfalt und Genauigkeit. Ein Pflichtverteidiger versucht zu verstehen, was in seinem Mandanten vorgegangen ist, wenn die Vorwürfe, die gemacht werden, berechtigt sind. Darüber hinaus arbeiten Pflichtverteidiger strategisch vorausschauend, um die weiteren Schritte möglichst frühzeitig einleiten zu können. Dadurch kann Zeit gewonnen werden.


Unabhängiges Organ der Rechtspflege

Ein Pflichtverteidiger hat als unabhängiges Organ der Rechtspflege die Aufgabe, dem Beschuldigten und später dem Angeklagten eine rechtsstaatliches und faires Strafverfahren zu ermöglichen. Hierbei hat er durchaus parteiisch die Rechte des Mandanten wahrzunehmen und diesen nach bestem Wissen zu verteidigen. Damit kann er für den Mandanten als juristischen Laien Waffengleichheit gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht herstellen. Dies gilt auch dann, wenn die Schuld des Mandanten offenkundig sein sollte. Die Pflichten entstehen unabhängig davon, ob Pflichtverteidiger Kosten oder Wahlverteidigergebühren anfallen.


Welche Aufgaben hat der Pflichtverteidiger im Einzelnen

Auch in einem offenkundigen Fall von Schuld muss ein Pflichtverteidiger seinen Aufgaben gewissenhaft nachkommen, indem er zum Beispiel Beweisanträge stellt, mögliche Zeugen und auch infrage kommende Opfer intensiv befragt. Dadurch kann der Pflichtverteidiger erreichen, dass dem Angeklagten eine gerechte Entscheidung des Gerichtes zuteil wird. Diese Aufgabe lässt den Pflichtverteidiger manchmal unbequem wirken, kann den Eindruck erwecken, dass er das Verfahren unnötig verzögere. Aber es ist seine Aufgabe dafür zu sorgen, dass dem Mandanten keine ungerechte Strafe ereilt, dieser nicht zu Unrecht verurteilt wird.


Die Vorbereitung eines Strafprozesses

Wichtig ist, dass ein Pflichtverteidiger so früh wie möglich kontaktiert und beauftragt wird. So kann die Position des Mandanten frühestmöglich verbessert werden. In erster Linie gestalte ich die Vorbereitung eines Strafprozesses in der Weise, dass zunächst die Vorwürfe gegen den Mandanten genauestens beleuchtet werden. Daraus kann sich die weitere Strategie entwickeln. So kann es strategisch sinnvoll sein, die Vorwürfe vollständig abzustreiten, sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern, oder die Vorwürfe zuzugestehen. In diesem Zusammenhang erarbeite ich mit den Mandanten, welche Möglichkeiten der Entlastung gegeben sind. Sind Zeugen vorhanden, die sie entlasten können? Gibt es andere Beweise, die entlasten können? Auch kläre ich mit den Mandanten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, ob für den Fall einer Verurteilung Rechtsmittel eingelegt werden sollen und diese Aussicht auf Erfolg versprechen. Bei der Höhe einer zu erwartenden Strafe können Aspekte wie eine Wiedergutmachung gegenüber den möglichen Geschädigten eine Rolle spielen, gegebenenfalls auch eine Entschuldigung und aufrichtig gezeigte Reue.


Die Durchführung des Strafprozesses

Im Strafprozess ist es meine Aufgabe als Ihre Pflichtverteidigern, Ihre Aussagen vorzubereiten, sofern aus strategischen Gesichtspunkten Aussagen gemacht werden sollen. Auch werde ich darauf dringen, Beweise zu sichern, die Sie entlasten können. Haben Zeugen bereits Aussagen gemacht, können sie im Prozess mit diesen konfrontiert werden, um Widersprüche aufzudecken. Ich wirke ebenso daraufhin, dass Zeugen, die belastende Aussagen tätigen könnten, bestehende Aussageverweigerungsrechte kennen. Besonderes Augenmerk richte ich darauf, ob vorhandene Beweismittel verwertet werden dürfen. Diese Strategien können dazu führen, dass ich im Prozess eine Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft und bei Bedarf auch mit dem Gericht herbeiführe, um Ihre Rechte wahrzunehmen und Ihre Verteidigung bestmöglich durchzuführen. Insgesamt sorge ich als Ihre Pflichtverteidigerin dafür, dass das Strafverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird.


Wer bezahlt die Kosten des Pflichtverteidigers?

Die Pflichtverteidiger Kosten sind für die Betroffenen eines Strafverfahrens ein wichtiges Thema. Irrtümlicherweise gehen viele Betroffene davon aus, dass die Pflichtverteidiger Kosten immer vom Staat getragen werden, die Arbeit des Pflichtverteidigers also kostenlos seien. Dem ist nicht so.


Welche Pflichtverteidiger Kosten können anfallen?

Die jeweiligen Gebühren und die Höhe der Gebühren hängen vom Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit ab. So entstehen Pflichtverteidiger Kosten unabhängig davon, ob der Beschuldigte oder Angeklagte vermögend ist oder nicht. In einem Strafverfahren kann für die Pflichtverteidiger Kosten keine Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Entstehen können folgende Pflichtverteidiger Kosten:

- Grundgebühr, die in jedem Verfahren nur einmal anfällt - Verfahrensgebühr, die in dem Strafverfahren mehrfach anfallen kann - Terminsgebühr, die für jeden Tag vor Gericht, aber auch in bestimmten anderen Fällen anfallen kann.

Die Höhe der jeweiligen Gebühren hängt vom Umfang und der Bedeutung des Verfahrens für den Mandanten ab. So bewegen sich die Pflichtverteidiger Kosten in einem gewissen Rahmen, innerhalb dessen die Gebühren abgerechnet werden dürfen.


Müssen die Kosten des Pflichtverteidigers gegebenenfalls zurückgezahlt werden?

Wer die Pflichtverteidiger Kosten letztendlich übernehmen muss, hängt vom Ausgang des Strafverfahrens ab.


Die Pflichtverteidiger Kosten bei Verurteilung des Angeklagten

Grundsätzlich kann ich als Pflichtverteidigerin zunächst gegenüber der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Pflichtverteidiger Kosten anfordern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Staat diese Kosten auch im Falle einer Verurteilung des Angeklagten trägt. Kommt es zu einer Verurteilung, muss der Angeklagte die gesamten Kosten des Verfahrens bezahlen. Der Staat wird sich von dem Angeklagten die Pflichtverteidiger Kosten, die bereits im Vorfeld aus der Staatskasse an den Pflichtverteidiger gezahlt wurden, von den Verurteilten erstatten lassen.


Die Pflichtverteidiger Kosten bei Freispruch des Angeklagten

Wird der Angeklagte freigesprochen, muss der Staat für die Kosten des gesamten Verfahrens aufkommen. Dann trägt der Staat auch letztendlich die entstandenen Pflichtverteidiger Kosten, darüber hinaus kann der Pflichtverteidiger noch höhere Gebühren abrechnen. Der Angeklagte hat dann keine Kosten aus dem Strafverfahren zu tragen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen Mandant und Pflichtverteidiger über Kosten eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Sie haben Fragen zur Pflichtverteidigung? Sie benötigen eine versierte Pflichtverteidigern? Sprechen Sie mich gerne an, nutzen Sie das Kontaktformular und lassen Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles geben.


Kann man sich einen Pflichtverteidiger selbst suchen?

Ich rate dazu, sich so früh wie möglich um einen guten Pflichtverteidiger zu kümmern. Spätestens mit Zustellung der Anklageschrift sollte man sich Gedanken darüber machen, sich verteidigen zu lassen, auch wenn die Pflichtverteidiger Kosten auf den ersten Blick Sorgen bereiten. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, einen Pflichtverteidiger an die Seite gestellt zu bekommen.


Das Gericht bestellt einen Pflichtverteidiger

In einigen Fällen bestellt das Gericht selbst einen Pflichtverteidiger. Dies geschieht, wenn der Angeklagte sich nicht dazu äußert, wen er als Pflichtverteidiger beigeordnet haben möchte. Auch bei einer Untersuchungshaft wird frühzeitig danach geschaut, welchen Anwalt man als Pflichtverteidiger bestellt bekommen möchte.


Die Betroffenen suchen sich selbst einen Pflichtverteidiger

Beschuldigte oder Angeklagte dürfen sich auch selbst einen Pflichtverteidiger aussuchen. Sie haben grundsätzlich die freie Wahl unter den zugelassenen Rechtsanwälten, die im Strafrecht tätig sind. Schwierig wird die Wahl, wenn die Betroffenen vorher noch nie Berührung mit der Justiz hatten und deshalb keinen Rechtsanwalt kennen. Können auch Verwandte oder Freunde nicht mit einer Empfehlung helfen, kann die Suche nach einem guten und engagierten Pflichtverteidiger schwer fallen.


Pflichtverteidiger mit Erfahrung

Bei der Suche nach einem Pflichtverteidiger sollten Betroffene ihr Augenmerk darauf richten, ob der Rechtsanwaltsich auf das Strafrecht spezialisiert hat. Dies zeugt von einem besonderen Interesse für dieses Rechtsgebiet und weist auch Erfahrung aus. In vielen Verzeichnissen, die in Print- oder Onlineversionen existieren, sind die spezialisierten Rechtsanwälte aufgelistet. In einigen Portalen finden Sie auch Bewertungen zu den jeweiligen Pflichtverteidigern. Schauen Sie sich die Websites an, dort finden Sie weitere Anhaltspunkte, ob der in Betracht kommende Pflichtverteidiger genügend Erfahrung hat, um die Pflichtverteidigung zu übernehmen. Schauen Sie auch, ob Mitgliedschaften des Pflichtverteidigers oder der Pflichtverteidigerin in speziellen Arbeitsgemeinschaften oder Interessenverbänden Rückschlüsse auf reichhaltige Erfahrung erkennen lassen. Eine solche Suche kostet Zeit. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig in einem Ermittlungsverfahren um einen Pflichtverteidiger zu kümmern.

Was sind die Vorteile, wenn man selbst zu einem Rechtsanwalt / Pflichtverteidiger Kontakt aufnimmt?

Die eigenständige Kontaktaufnahme zu einem Pflichtverteidiger seiner Wahl ist mit vielen Vorteilen verbunden. Zum einen können die Betroffenen gezielt nach einem erfahrenen Strafverteidiger suchen. Darüber hinaus können die Betroffenen sich bereits frühzeitig um einen Pflichtverteidiger kümmern und diesem in einem ersten Gespräch nicht nur die Vorwürfe schildern, die ihnen gemacht werden, sondern sich selbst auch ein Bild von dem Verteidiger machen. Auch können frühzeitig Vereinbarungen über die Pflichtverteidiger Kosten getroffen werden. In den Gesprächen mit dem Pflichtverteidiger kann sehr schnell festgestellt werden, ob ein Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant zustande kommen kann. Dieses Vertrauensverhältnis ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in einem Strafverfahren.

Insgesamt kann ich Ihnen den Rat geben, sich bei einem drohenden oder bereits laufenden Ermittlungsverfahren so früh wie möglich darum zu kümmern, einen Pflichtverteidiger zu erhalten. Werden Sie selbst aktiv und suchen Sie sich einen Rechtsanwalt, zu dem Sie Vertrauen aufbauen können und von dessen fachlichen Fähigkeiten Sie überzeugt sind. Arbeiten Sie aktiv mit an der Führung des Verfahrens, um das für Sie beste und gerechte Ergebnis zu erhalten. Dazu gehört, dass Sie mit einem Pflichtverteidiger eine Strategie für das Verfahren entwickeln und alle hilfreichen Entlastungen darlegen und durch den Pflichtverteidiger sorgfältig überprüfen lassen. Ihr Pflichtverteidiger kann sich durch frühzeitige Akteneinsicht ein erstes Bild über die Vorwürfe, die Ihnen zur Last gelegt werden, machen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Durch frühzeitiges Einschalten eines Pflichtverteidigers gewinnen Sie wertvolle Zeit. Nutzen Sie die Zeit auch, um die Pflichtverteidiger Kosten zu besprechen, etwaige Kostenvereinbarungen zu schließen und zu klären, unter welchen Voraussetzungen der Rechtsanwalt die Pflichtverteidigung übernehmen kann.

Ihr Plan zu Ihrem Ermittlungsverfahren!

Einige Tatvorwürde, aber auch Tipps und Tricks finden Sie in den folgenden Videos!
Hieraus können Sie wichtigen Mehrwert für sich und Ihr Verfahren ableiten!

 

Häufige Fragen?

  • Wir bieten Ihnen gerne eine rechtliche Ersteinschätzung in ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welche in der Tat kostenlos und unverbindlich ist. So können Sie am besten selbst abschätzen, wie Sie sich weiter verhalten sollten und wie Sie in ihrer Angelegenheit weiter verfahren möchten.
  • Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung ist es mir möglich, die Kosten für den Rechtsanwalt, für eine evtl. Strafe sowie auch die Gerichts- und Verfahrenskosten in etwa abzuschätzen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei unter 06321 – 18 79 412.
  • Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich oder einen nahen Angehörigen nicht belasten. Auch müssen Sie einen Termin zur polizeilichen Vorladung / Vernehmung  nicht wahrnehmen.
    Benken Sie jedoch: Lassen Sie diese Möglichkeit zur Schilderung Ihrer Sicht verstreichen, wird das Verfahren ohne Ihre Sicht der Situation entschieden!
    Hierbei ist es sinnvoll nach Akteneinsicht, gezielte Angaben über einen Rechtsanwalt zu tätigen! Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
  • Nein! Es muss nicht zwingend zu einer Verhandlung im Gerichtssaal kommen. Je nach Tatvorwurf und Vorstrafen, gibt es ggf. die Möglichkeit das Verfahren auch im schriftlichen Wege zu verhandeln und abzuschließen.
  • Bei der Wahl des Rechtsanwalts sollten Sie darauf achten, dass dieser überwiegend oder in Gänze im Strafrecht tätig ist. Meiner Meinung nach muss Ihr Rechtsanwalt aus der Routine und Erfahrung heraus den bestmöglichen Verfahrensablauf und Verfahrensausgang für Sie gestalten. Hier gibt es viele Besonderheiten im strafrechtlichen Verfahren zu beachten, welche nur durch eine stetige Routine umsetzbar sind.
    Ihr Rechtsanwalt wird Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde beantragen und im Nachgang mit Ihnen anhand der festgelegten Verfahrensstrategie, das Verfahren in Ihrem Sinne gestalten.
  • Tagessätze sollten, wenn möglich, tunlichst vermieden werden. Sind Sie innerhalb von 5 Jahren zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, ist dies einer Vorstrafe gleichzusetzen und wird sich in Ihrem Führungszeugnis wiederfinden. Dies bringt je nach Beruf und Hobby teils enorme Probleme mit sich.
  • Sie erhalten die Mandatsaufnahmeunterlagen für ihre Verfahren via E-Mail. Diese benötigt meine Kanzlei von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben, entweder via Email, Fax oder Briefpost, wieder zurück.
    Besprechungen können telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Sie müssen hierfür nicht extra in die Kanzlei kommen. Vor einem Gerichtstermin wird eine persönliche Besprechung stattfinden.
    Über jeden Schritt, der durch die Kanzlei unternommen wird,  werden Sie im Vorfeld informiert und dieser wird mit Ihnen detailliert abgestimmt. Dies findet meist am gleich Tag statt, wie die Maßnahme notwendig wird, so dass wir keine Zeit verlieren.

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!

Schritt 2: Ggf. Akteneinsicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

 

 

 

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