Bei der Strafverfolgung wird von einem noch ungenügenden Unrechtsbewusstsein ausgegangen, das sich durch eine mildere Bestrafung in die richtige Richtung lenken lässt. Demnach fallen auch die Strafen im Jugendstrafrecht milder aus im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht. Was das Jugendstrafrecht ist und warum ein spezialisierter Jugendstrafrecht Anwalt kontaktiert werden sollte, möchte ich in diesem Artikel näher erläutern.

Was ist das Jugendstrafrecht?

Das Strafrecht unterscheidet nicht nur eine Vielzahl unterschiedlicher Taten, sondern macht auch einen bedeutenden Unterschied zwischen dem Erwachsenen- und dem Jugendstrafrecht. Im Erwachsenenstrafrecht zielen Strafen darauf ab, den Straftäter seine Handlungen zu verdeutlichen und vor zukünftigen Vergehen dieser Art abzuschrecken. Das Jugendstrafrecht hingegen rückt den Erziehungsgedanken in den Fokus. Mildere Strafen zielen hier darauf ab, sie von dem Unrechtsbewusstsein zu überzeugen und erziehend auf sie einzuwirken. vor zukünftigen Vergehen dieser Art abzuschrecken. Das Jugendstrafrecht hingegen rückt den Erziehungsgedanken in den Fokus. Mildere Strafen zielen hier darauf ab, sie von dem Unrechtsbewusstsein zu überzeugen und erziehend auf sie einzuwirken.

 
Das Jugendstrafrecht richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Ins Leben gerufen wurde das Jugendstrafrecht im Jahr 1923, die gesetzliche Grundlage findet sich im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Anwendung findet das Jugendstrafrecht bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren und bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren.

Ab einem Alter von 14 Jahren sind Jugendliche zwar bedingt strafmündig, da sie ihre Volljährigkeit allerdings noch nicht erreicht haben, werden Straftaten als erzieherisches Fehlverhalten eingestuft. Nicht bestraft werden könnrn Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Ausnahmen von dieser Regelung gelten dann, wenn Personen das 14. Lebensjahr erreicht haben, aber eine geistige Behinderung vorliegt. Ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Konsequenzen von seinem Handeln nicht einschätzen konnte, infolge einer sittlichen oder geistigen Beeinträchtigung, gelten auch diese Personen als strafunmündig.

Das Jugendstrafrecht findet in jedem Fall Anwendung, wenn die Person zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt ist. Das gilt selbst dann, wenn die Verhandlung erst Jahre später stattfindet.

Als Heranwachsende werden Personen eingestuft, die zum Tatzeitpunkt bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber noch keine 21 Jahre alt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bei diesen Personen das Jugendstrafrecht Anwendung finden. So wird eine Person nach dem Jugendstrafrecht behandelt, wenn es sich bei der Handlung um eine Jugendstraftat wie Sachbeschädigung handelt. Ebenfalls findet das Jugendstrafrecht Anwendung, wenn die Person zum Tatzeitpunkt noch dem geistigen Entwicklungsstand eines Jugendlichen einzuordnen ist.

Für diese Zwecke wird bei Strafverfahren, die vor dem Jugendgericht stattfinden, die Jugendgerichtshilfe eingesetzt. Auf diese Besonderheit soll später näher eingegangen werden.

Die Sanktionen im Jugendstrafrecht

Im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht stehen im Jugendstrafrecht verschiedene Mittel zur Verfügung, um erzieherisch auf die jungen Personen einzuwirken. Da die Hauptverhandlung für junge Personen eine außergewöhnliche Belastung darstellt, stehen im Jugendstrafrecht erweiterte Möglichkeiten zur Verfügung, die eine Einstellung des Verfahrens bereits vor der Hauptverhandlung bewirken. Diese Maßnahmen kommen insbesondere dann zur Anwendung, wenn es sich um leichte Vergehen handelt und hier bereits Maßnahmen von den Eltern oder der Schule eingeleitet worden sind. Darüber hinaus besteht im Jugendstrafrecht die Möglichkeit, das Verfahren noch in der Hauptverhandlung einzustellen. Auferlegt werden maßgeblich Sanktionen, die den Erziehungsgedanken dahinter bestärken. Zu diesen Sanktionen zählen das Ableisten von Arbeitsleistungen, Betreuung und Aufsicht oder ein Täter-Opfer-Ausgleich.

Wurde beispielsweise eine Straftat begangen, in der ein Ausländer verletzt worden ist, kann der Jugendstrafrecht Anwalt bewirken, dass Sozialstunden in einem Asylbewerberheim abzuleisten sind. Dort haben die Personen dann die Möglichkeit, ihre Einstellung zu ändern und das Unrechtsbewusstsein zu schärfen. Werden ältere Menschen verletzt, kann ein Jugendstrafrecht Anwalt erreichen, dass Tätigkeiten in einem Pflegeheim ausgeführt werden. Dies kann diese dabei unterstützen, ihnen den Umgang mit älteren Menschen nahezubringen und ihnen ihren Fehler vor Augen zu führen. Aus diesem Grund werden auch bestimmte Auferlegungen angewandt wie die Teilnahme an einem Anti-Aggressionskurs oder die Konsultation einer Drogenberatung.

Sind die Erziehungsmaßnahmen ausgeschöpft oder reichen diese nicht aus, kommen Zuchtmittel zur Anwendung. Hier kann eine Verwarnung und eine Auflage in Betracht kommen oder der Jugendarrest. Insbesondere bei schweren Straftaten (Mord oder Totschlag) oder Wiederholungstaten kommen Zuchtmittel zur Anwendung. Die Freiheitsstrafe beträgt im Jugendstrafrecht höchstens 10 Jahre.

Hier kommt es maßgeblich auf die Arbeit des Jugendstrafrecht Anwalt an, wie hoch diese Strafe letztlich ausfallen wird.

Warum ein Jugendstrafrecht Anwalt?


Sind Personen in strafrechtliche Verwicklungen involviert, stellt das für die Betroffenen eine hohe Belastung dar. Das gilt für Erwachsene genauso wie für Jugendliche und Heranwachsende. Bei jüngeren Personen hingegen ist diese Belastung besonders groß, da sie noch nicht über eine ausreichend hohe Lebenserfahrung und Reife verfügen, um mit dieser Situation stressfrei umgehen zu können.

Hinzu kommt, dass eine Ermittlung nicht nur für die Jugendlichen eine große Herausforderung darstellt, sondern für die ganze Familie. Während es die jungen Menschen noch gar nicht abschätzen können, was eine Straftat für ihre Zukunft bedeuten kann, sind es meist die Eltern, die einer besonderen Belastungsprobe ausgesetzt sind. Sie haben besondere Befürchtungen, was die Zukunft und die weitere Entwicklung der Jugendlichen betrifft und werden von Ängsten und Sorgen geplagt. Eine solche Situation belastet die ganze Familie und kann zu einer großen Zerreißprobe werden.

Ist ein junger Mensch in eine Straftat involviert, ist es aus diesem Grund eine wesentliche Voraussetzung, sich an einen Jugendstrafrecht Anwalt zu wenden, um das bestmögliche herauszuholen. Ein spezialisierter Fachmann, in diesem Fall ein Jugendstrafrecht Anwalt, besitzt besondere Fachkenntnisse des Jugendrechtes und kann das volle Potenzial ausschöpfen.

Ratsam ist in jedem Fall bereits einen Jugendstrafrecht Anwalt zu kontaktieren, bevor die Ermittlungsbehörde von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt hat. Warum ist dies im Fall vom Jugendstrafrecht so wichtig? Werden Jugendliche auf dem Polizeipräsidium vernommen, kann es sehr leicht passieren, dass diese sich zu Aussagen hinreißen lassen, die sich später nicht mehr revidieren lassen. Es ist in jedem Fall außerordentlich wichtig, dass Beschuldigte bei der Vernehmung keinerlei Aussagen vor dem Eintreffen des Rechtsbeistandes machen. Bei Jugendlichen gilt das besonders, denn diese sind sich den Konsequenzen nicht bewusst und lassen sich unter Umständen dazu verleiten, locker drauf loszusprechen. Eine einmalig getätigte Aussage ist für immer in den Ermittlungsakten und kann nicht mehr entfernt werden. Wurde bereits vor der Eröffnung der Ermittlungen ein Jugendstrafrecht Anwalt von der Familie kontaktiert, kann dieser im besonderen Maße auf den jungen Menschen einwirken.

Ein Jugendstrafrecht Anwalt besitzt besondere Fähigkeiten im Umgang mit jungen Menschen. Ein Jugendstrafrecht Anwalt verfügt über alle sozialen Kompetenzen, die er benötigt, um sich den individuellen Voraussetzungen anzunehmen. Die kommunikativen Fähigkeiten sind in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung, denn ein Jugendstrafrecht Anwalt muss besondere empathische Fähigkeiten besitzen, um einen Zugang zu den jungen Menschen herstellen zu können. Es muss dem Jugendstrafrecht Anwalt während der Beratung gelingen, das Vertrauen zu gewinnen, damit ihm wesentliche Informationen über den Tathergang und das Hintergrundwissen mitgeteilt werden. Diese Informationen sind für den Jugendstrafrecht Anwalt eine wesentliche Voraussetzung, um den Jugendlichen entsprechend verteidigen und eine passende Strategie ableiten zu können. Nicht selten passiert es, dass dieses Vertrauen zwischen Jdem ugendstrafrecht Anwalt und dem Mandanten nicht vorhanden ist und junge Menschen während Beratungsgesprächen mauern. Hier ist es notwendig, dass der Jugendstrafrecht Anwalt eine besonders sensible Vorgehensweise entwickelt, damit sich der Erfolg einstellt.

Neben der eigentlichen Straftat wird sich der Jugendstrafrecht Anwalt ein deutliches Bild von den individuellen Lebensumständen machen. Der Jugendstrafrecht Anwalt wird sich intensiv mit der Familie, den Verhältnissen und vorhandenen Herausforderungen auseinandersetzen. Gerade im Jugendstrafrecht wird diesen Lebensumständen besondere Beachtung geschenkt.

Nicht nur für die Kommunikation mit dem jungen Straftäter ist ein Jugendstrafrecht Anwalt wichtig. Ein Jugendstrafrecht Anwalt stellt auch für involvierte Familienmitglieder eine große Erleichterung dar. Denn der Jugendstrafrecht Anwalt wird die Familie über den Stand der Ermittlungen aufklären, sie darauf hinweisen, welche Sanktionen in Betracht kommen und welche Schritte auf sie zukommen werden. Der Jugendstrafrecht Anwalt wird die notwendigen Schritte ergreifen, um vielleicht bereits vor der Hauptverhandlung zu einer außergerichtlichen Verständigung zu kommen. Hierzu wird er mit sämtlichen anderen Parteien die Sachlage genauer erörtern.

Wichtig ist in dieser Hinsicht auf die Jugendgerichtshilfe einzugehen, die in solchen Fällen in der Regel eingesetzt wird.

Die Jugendgerichtshilfe ist ein Dienst, der durch das Jugendamt bereitgestellt wird. Hierfür werden spezialisierte Fachkräfte eingesetzt. Die gesetzliche Grundlage ist § 52 SGB VIII und § 38 JGG. Eingesetzt wird die Jugendgerichtshilfe, sobald ein Strafverfahren vor dem Jugendgericht verhandelt wird.

Wird ein Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche oder aber einen Heranwachsenden eingeleitet, wird automatisch die Jugendgerichtshilfe davon erfahren. Das bedeutet: Der Jugendliche und seine Familie oder der Heranwachsende erhält Post vom Jugendamt und er erhält eine Einladung zu einem Gespräch. Dabei ist der Beschuldigte nicht dazu verpflichtet, an diesem Gespräch auch wirklich teilzunehmen, denn dieses erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Jugendgerichtshilfe macht sich in diesem Gespräch bzw. Gesprächen ein ausführliches Bild über die familiäre Situation und über die Persönlichkeit des Beschuldigten. Der anschließenden Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe kommt eine besondere Bedeutung zu, denn diese gibt im Anschluss eine Empfehlung ab, wie der Jugendliche oder Heranwachsende im Verfahren behandelt werden sollte.

Zwar wird die Jugendgerichtshilfe in der Regel in den Prozess integriert, es ist aber keine Verpflichtung für den Jugendlichen oder Heranwachsenden, diese Unterstützung auch anzunehmen. Aus diesem Grund fragen sich viele Beschuldigte und die Familie, ob die Jugendgerichtshilfe eine sinnvolle Anlaufstelle ist.

Die Jugendgerichtshilfe bietet den Jugendlichen eine sinnvolle Unterstützung an, möchte sie und ihre Familie mit ihren Fragen nicht alleinlassen und ist daran interessiert, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Zudem werden von der Jugendgerichtshilfe darüber hinaus auch andere Hilfsangebote unterbreitet, die bei Konflikten oder anderen Herausforderungen helfen.

Auf den ersten Blick klingt die Jugendgerichtshilfe also nach einer sinnvollen Unterstützung in diesem ganzen Prozess. Denn wie schon erwähnt, fühlen sich nicht nur die Jugendlichen selbst, sondern alle Familienmitglieder mit der Situation überfordert. Da hört es sich nach einer effektiven Hilfe an, wenn auf die tausend Fragen Antworten gegeben werden und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden können. Der Jugendgerichtshilfe kommt des Weiteren die Aufgabe zu, sich ein ausführliches Bild über die Situation, Persönlichkeit und die Verhältnisse des Beschuldigten zu machen. Aufgrund dieser Informationen wird im Anschluss eine Sanktion gefunden, die auf die aktuellen Lebensbedingungen und den erzieherischen Herausforderungen des Beschuldigten angepasst ist. Meistens folgt das Gericht den Empfehlungen, die von der Jugendgerichtshilfe ausgesprochen werden. Es hängt demnach maßgeblich davon ab, welcher Eindruck diese in den Gesprächen von dem Jugendlichen bekommen hat. Auf dieser Grundlage ist es auch nachvollziehbar, dass gerade dieses Gespräch zu weitreichenden Konsequenzen in Bezug auf das Ermittlungsverfahren haben kann.

Hierbei soll noch einmal auf das Schweigerecht der Jugendgerichtshilfe aufmerksam gemacht werden. Denn diese hat gegenüber dem Gericht kein Schweigerecht. Alle Informationen, die vom Beschuldigten oder anderen Angehörigen geäußert werden, können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Werden nur unscheinbare Äußerungen in einem solchen Gespräch geäußert, können genau diese Informationen im gerichtlichen Verfahren dazu führen, dass das Strafmaß deutlich höher ausfällt als zunächst angenommen.

Warum habe ich nun die Jugendgerichtshilfe und deren Funktionen so ausführlich behandelt? Weil aufgrund meiner Ausführungen deutlich werden sollte, dass gerade wenn die Jugendgerichtshilfe in Anspruch genommen wird, die Vertretung durch einen Jugendstrafrecht Anwalt unabdingbar ist, um das Strafmaß möglichst zu reduzieren.

Nur ein Jugendstrafrecht Anwalt kennt sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch die Sachlage so ausführlich, um beurteilen zu können, ob die Konsultation der Jugendgerichtshilfe bereits vor der Hauptverhandlung eine sinnvolle Anlaufstelle ist. Dabei wird der Jugendstrafrecht Anwalt genauestens reflektieren, wie die Zusammenarbeit zwischen Jugendstrafrecht Anwalt, Jugendgerichtshilfe und dem Beschuldigten aussehen soll. Hierbei muss vom Jugendstrafrecht Anwalt genauestens abgewägt werden, wie die Vorgehensweise vonstattengehen muss, damit für den Angeklagten Vorteile dabei herausspringen und es sich nicht ins Gegenteil verkehrt.

Die Auswahl des Jugendstrafrecht Anwalt Damit der Familie genügend Zeit zur Verfügung steht, sollte bereits vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens ein versierter Jugendstrafrecht Anwalt kontaktiert werden. Dabei ist es sinnvoll, ein erstes Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise findet die Familie oder der Heranwachsender heraus, ob der Jugendstrafrecht Anwalt für ihre speziellen Umstände die richtige Adresse ist. Wichtig sind in dieser Hinsicht die Kompetenzen und die Erfahrung, die ein J ugendstrafrecht Anwalt vorzuweisen hat. Denn nur ein versierter Jugendstrafrecht Anwalt kann das Verfahren zu einem erfolgreichen Ende bringen. Dabei machen sich viele Betroffenen keine Vorstellung darüber, dass der Erfolg des Verfahrens von der richtigen Auswahl des Jugendstrafrecht Anwalt abhängt. Wurde dieser Auswahl nicht genügend Beachtung geschenkt, kann ein nicht befriedigendes Ergebnis im Anschluss herauskommen.

Aus diesem Grund ist es eine wesentliche Voraussetzung, sich ein genaues Bild von den Kompetenzen und der Erfahrung des Jugendstrafrecht Anwalt zu machen. Erste Hinweise geben die Informationen, die auf der betreffenden Webseite veröffentlicht worden sind. Schließlich sollte auch das Beratungsgespräch dazu benutzt werden, um sich ein noch detaillierteres Bild zu machen. Unterschätzt werden sollte dabei nicht die menschliche Ebene, der gerade im Jugendstrafrecht eine besondere Bedeutung zukommt. Eine anwaltliche Vertretung hängt im großen Maß von der Vertrauensbasis ab, das gilt im Erwachsenenstrafrecht genauso wie im Jugendstrafrecht. Allerdings wird diesem Kriterium im Jugendstrafrecht eine besondere Bedeutung zugemessen. Denn gerade Jugendliche durchleben teilweise recht schwierige Phasen, wobei es schwierig sein kann, eine menschliche Vertrauensbasis herzustellen. Auch dafür sollte das erste Beratungsgespräch zwischen dem Jugendstrafrecht Anwalt und Beschuldigten benutzt werden, um herauszufinden, ob diese Vertrauensbasis hergestellt werden kann.

Unter Umständen kann die Auswahl des richtigen Jugendstrafrecht Anwalt sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund sollte sich die Familie bereits vor der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens auf die Suche nach einem Jugendstrafrecht Anwalt begeben. Ist das Ermittlungsverfahren einmal eröffnet, muss es unter Umständen schnell gehen, was dazu führen kann, dass der Erfolg auf der Strecke bleibt. Vor der Eröffnung hingegen haben alle Beteiligten mehr Zeit, sich ein genaueres Bild von der Situation zu machen, der Jugendstrafrecht Anwalt hat die Zeit, durch sensible und intensive Gespräche mit dem Jugendlichen oder Heranwachsenden einen Zugang zu dem Betroffenen herzustellen und gemeinsam können Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

Die Vorgehensweise


In der Regel erfährt der Beschuldigte von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Zustellung einer Vernehmung. Darin wird er gebeten, bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erscheinen, um eine Aussage zu machen. Bereits hier sollte der Jugendstrafrecht Anwalt involviert sein. Denn wie schon erörtert, sollten hier keine negativen Informationen der Polizei gegenüber mitgeteilt werden. Welche Aussagen sich allerdings als negativ herausstellen, kann einzig und allein der Jugendstrafrecht Anwalt beurteilen, weder der Angeklagte selber noch seine Familienangehörigen.

Nicht vergessen werden darf dabei, dass das jugendliche Alter der Beschuldigten oft ausgenutzt wird, ebensosowie ihre Unkenntnis. So wird entsprechend von der Polizei Druck ausgeübt oder Versprechungen gemacht, die darauf abzielen, dem Beschuldigten wertvolle Informationen zu entlocken. Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Strafmaß davon abhängt, welches Wissen der Täter zum Zeitpunkt der Tat besessen hat. Demnach können sämtliche Informationen zu weitreichenden Konsequenzen führen. Deshalb wird unabhängig vom Alter von einem Jugendstrafrecht Anwalt empfohlen, keine Angaben bis zum Eintreffen des Rechtsanwalts zu machen. Und in Bezug auf jugendliche Straftäter gilt das in besonderem Maße.

Der Jugendstrafrecht Anwalt wird sich im Anschluss ausgiebig mit dem Beschuldigten auseinandersetzen. In einem nächsten Schritt wird der Jugendstrafrecht Anwalt Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakte stellen. In der Regel hat nur der Jugendstrafrecht Anwalt das Recht, komplette Einsicht in die Ermittlungsakte zu erlangen. Dies ist für den Jugendstrafrecht Anwalt der wichtigste Schritt, denn dort sind alle Informationen, Beweismittel und Zeugenaussagen enthalten, die letztendlich zur Eröffnung des Ermittlungsverfahrens geführt haben. Und nur wenn der Jugendstrafrecht Anwalt Kenntnis von allen Informationen hat, kann er sich ein ausführliches Bild über die Sachlage machen. Aufgrund dieser Sachlage und seiner fundierten rechtlichen Kompetenzen kann der Jugendstrafrecht Anwalt eine geeignete Strategie entwickeln.

Zu diesen Strategien zählen nicht nur die entsprechende Verteidigung vor Gericht, um das Strafmaß möglichst gering zu halten, sondern der Jugendstrafrecht Anwalt kann auch außergerichtliche Verhandlungen bewirken. Gerade im Jugendstrafrecht finden außergerichtliche Regelungen aufgrund der Reifeverzögerung besonders häufig Anwendung. Das gilt selbstverständlich nur für bestimmte Straftaten. Hinzu kommen die Herausforderungen der Justiz wie beispielsweise die Arbeitsüberlastung, aus diesem Grund sind die Chancen für eine außergerichtliche Verständigung recht hoch.

Außergerichtliche Einigungen können vom Jugendstrafrecht Anwalt nicht nur mit anderen Parteien wie Gericht, Staatsanwalt und Polizei erwirkt werden. Der Jugendstrafrecht Anwalt kann auch bereits mit betroffenen Stellen wie der Schule ein Gespräch führen, damit es gar nicht erst zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens kommt.

Zudem ist es möglich, dass eine Einstellung des Verfahrens noch in der Hauptverhandlung zwischen dem Jugendstrafrecht Anwalt, Richter, Staatsanwalt und der Jugendgerichtshilfe erwirkt wird.

Fazit zum Jugendstrafrecht Anwalt


Der Jugendstrafrecht Anwalt wird bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern eingesetzt. Da es fundamentale Unterschiede zwischen dem Erwachsenenstrafrecht und dem Jugendstrafrecht gibt, ist es unabdingbar, sich in einem solchen Fall an einen Jugendstrafrecht Anwalt zu wenden. Denn nur ein Jugendstrafrecht Anwalt besitzt fundierte Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen, um ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren zu einem glimpflichen Ende zu bringen. Für alle Beteiligten ist es wichtig, sich mit der Auswahl des richtigen Jugendstrafrecht Anwalt Zeit zu lassen und auf sämtliche Aspekte zu achten. Hier ist es besonders wichtig, dass die menschliche Ebene zwischen dem Mandanten und dem Jugendstrafrecht Anwalt stimmt. Nur auf dieser Grundlage kann der Jugendstrafrecht Anwalt einen Zugang zu dem jugendlichen Mandanten herstellen, was wichtig ist, um erfolgreich eine passende Strategie zu entwickeln.

Ihr Plan zu Ihrem Ermittlungsverfahren!

Einige Tatvorwürde, aber auch Tipps und Tricks finden Sie in den folgenden Videos!
Hieraus können Sie wichtigen Mehrwert für sich und Ihr Verfahren ableiten!

 

Häufige Fragen?

  • Wir bieten Ihnen gerne eine rechtliche Ersteinschätzung in ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welche in der Tat kostenlos und unverbindlich ist. So können Sie am besten selbst abschätzen, wie Sie sich weiter verhalten sollten und wie Sie in ihrer Angelegenheit weiter verfahren möchten.
  • Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung ist es mir möglich, die Kosten für den Rechtsanwalt, für eine evtl. Strafe sowie auch die Gerichts- und Verfahrenskosten in etwa abzuschätzen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei unter 06321 – 18 79 412.
  • Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich oder einen nahen Angehörigen nicht belasten. Auch müssen Sie einen Termin zur polizeilichen Vorladung / Vernehmung  nicht wahrnehmen.
    Benken Sie jedoch: Lassen Sie diese Möglichkeit zur Schilderung Ihrer Sicht verstreichen, wird das Verfahren ohne Ihre Sicht der Situation entschieden!
    Hierbei ist es sinnvoll nach Akteneinsicht, gezielte Angaben über einen Rechtsanwalt zu tätigen! Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
  • Nein! Es muss nicht zwingend zu einer Verhandlung im Gerichtssaal kommen. Je nach Tatvorwurf und Vorstrafen, gibt es ggf. die Möglichkeit das Verfahren auch im schriftlichen Wege zu verhandeln und abzuschließen.
  • Bei der Wahl des Rechtsanwalts sollten Sie darauf achten, dass dieser überwiegend oder in Gänze im Strafrecht tätig ist. Meiner Meinung nach muss Ihr Rechtsanwalt aus der Routine und Erfahrung heraus den bestmöglichen Verfahrensablauf und Verfahrensausgang für Sie gestalten. Hier gibt es viele Besonderheiten im strafrechtlichen Verfahren zu beachten, welche nur durch eine stetige Routine umsetzbar sind.
    Ihr Rechtsanwalt wird Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde beantragen und im Nachgang mit Ihnen anhand der festgelegten Verfahrensstrategie, das Verfahren in Ihrem Sinne gestalten.
  • Tagessätze sollten, wenn möglich, tunlichst vermieden werden. Sind Sie innerhalb von 5 Jahren zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, ist dies einer Vorstrafe gleichzusetzen und wird sich in Ihrem Führungszeugnis wiederfinden. Dies bringt je nach Beruf und Hobby teils enorme Probleme mit sich.
  • Sie erhalten die Mandatsaufnahmeunterlagen für ihre Verfahren via E-Mail. Diese benötigt meine Kanzlei von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben, entweder via Email, Fax oder Briefpost, wieder zurück.
    Besprechungen können telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Sie müssen hierfür nicht extra in die Kanzlei kommen. Vor einem Gerichtstermin wird eine persönliche Besprechung stattfinden.
    Über jeden Schritt, der durch die Kanzlei unternommen wird,  werden Sie im Vorfeld informiert und dieser wird mit Ihnen detailliert abgestimmt. Dies findet meist am gleich Tag statt, wie die Maßnahme notwendig wird, so dass wir keine Zeit verlieren.

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!

Schritt 2: Ggf. Akteneinsicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

 

 

 

Impressum                 Datenschutz