Im Gegensatz zu dem Begriff »gewerbsmäßig« ist der Begriff »Betrug« im Gesetz definiert. § 263 StGB ordnet den Betrug den Vermögensdelikten zu. Damit der Betrug nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden kann, müssen die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein:
Das Opfer wurde hinsichtlich der falschen Tatsachen getäuscht und unterliegt deshalb einem Irrtum. Dieser Irrtum muss zu einer Vermögensverfügung führen, die bei dem Opfer einen Vermögensschaden zur Folge hat. Damit die Ermittlungsbehörden - dies sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft - einen Betrug nachweisen können, müssen sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand erfüllt sein. Das Vorliegen eines objektiven Tatbestands setzt voraus, dass das eine Tathandlung begangen wurde, die das Täuschen über Tatsachen beinhaltet. Diese Täuschungshandlung muss auf der Seite des Opfers zu einem Irrtum führen, der bei ihm einen Vermögensverlust realisiert.
Die subjektive Tatbestandsvoraussetzung knüpft daran an, dass der Täter sein Delikt mit Vorsatz - Wissen und Wollen - ausgeführt hat.
Mit der Gewerbsmäßigkeit kommt ein weiteres Tatbestandsmerkmal des gewerbsmäßigen Betrugs hinzu. Die Gewerbsmäßigkeit ist gesetzlich nicht definiert. Sie hat sich aus der Rechtsprechung im Strafrecht entwickelt. Dem Gesetzgeber kommt es nicht darauf an, dass der Täter aus seinen Betrugstaten eine Haupteinnahmequelle generieren kann. Für die Erfüllung des Straftatbestands reicht es vollkommen aus, dass der Gewinn, den der Täter erwirtschaften möchte, nicht ganz unerheblich ist.
Ein einfacher Betrug liegt z. B. vor, wenn Sie in einem Supermarkt das Preisschild für eine Ware austauschen und an der Kasse behaupten, dass die Ware mit diesem Preis ausgezeichnet war. Sie täuschen den Kassierer über die wahren Tatsachen. Dies führt bei ihm zu einem Irrtum, der zu einer Vermögensverfügung führt. Weil Sie sich unberechtigterweise einen finanziellen Vorteil verschaffen, erleidet der Supermarkt einen Vermögensnachteil.
Gewerbsmäßig wird dieser Betrug, wenn Sie diese betrügerische Handlung über einen längeren Zeitraum hinweg ausführen und die erzielten »Gewinne« als zusätzliche Einnahmequelle nutzen. Können einem Beschuldigten der subjektive und der objektive Tatbestand nicht nachgewiesen werden, kommt es zu keiner Verurteilung. Dieses Ziel verfolge ich mit dem Aufbau einer Verteidigungsstrategie. Mein Bestreben ist es, den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens für meine Mandanten zu erreichen.
Die Höhe der Strafe, die ein Richter zum Ende einer Verhandlung ausspricht, hängt davon ab, ob dem Beschuldigten ein »einfacher Betrug« oder ein »gewerbsmäßiger Betrug« nachgewiesen werden kann. Bei einem »einfachen Betrug« räumt das Strafrecht dem Richter einen Strafrahmen ein, der zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren besteht. Folgt der Richter bei dem Urteilsspruch der Anklage wegen eines gewerbsmäßigen Betrugs erhöht sich der Strafrahmen. Die Mindeststrafe liegt bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Als Höchststrafe kann der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, dass eine verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Die gesetzlichen Vorgaben zur Bewährung finden sich in den §§ 57 ff. StGB.
Nach den Vorgaben der gesetzlichen Definition kann eine Tat zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn ein Richter zu der Ansicht gelangt, dass ein verurteilter Täter die Tat bereut und nicht wieder straffällig wird. Die Zeit, in der sich ein verurteilter Täter bewähren soll, liegt zwischen zwei und fünf Jahren. Es obliegt der Entscheidung des Richters, wie hoch die Bewährungszeit im Einzelfall ausfällt. Für die Zeit der Bewährung können dem Täter Weisungen und Auflagen erteilt werden. Hierzu zählen z. B. die Meldung eines Wohnsitzwechsels, das unentgeltliche Ableisten von Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung oder die Teilnahme an einer Drogentherapie.
Wird aus der Beschuldigung wegen gewerbsmäßigen Betrugs eine Verurteilung, muss sich der Täter mit weitreichenden Konsequenzen auseinandersetzen. Zum einen wird er zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zum anderen gilt er als vorbestraft. Für den gewerbsmäßigen Betrug kann der Richter eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren verhängen. In bestimmten Fällen ist es möglich, dass der Richter die Strafe zur Bewährung aussetzt. Diese Alternative zieht er aber nur in Erwägung, wenn die Freiheitsstrafe nicht mehr als zwei Jahre beträgt und der Täter gegenüber dem Gericht seine Einsicht deutlich macht, nie wieder straffällig werden zu wollen. Eine Vorstrafe wirkt sich durch einen Eintrag in das Führungszeugnis praktisch aus. Wann Sie wegen einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs vorbestraft sind, entscheidet der Richter. Diese Vorstrafe findet Eingang in das Führungszeugnis, das beim Bundeszentralregister geführt wird. Eine Vorstrafe kann sich für Sie negativ auswirken, wenn Sie sich um eine Anstellung bewerben oder auf der Suche nach einer Mietwohnung befinden. Deshalb ist es wichtig, eine Verurteilung und eine Vorstrafe zu vermeiden. Dieses Ziel verfolge ich, indem ich Sie anwaltlich unterstütze. Sobald Sie mich mit der Vollmacht beauftragt haben, beantrage ich Einsicht in die Ermittlungsakte und leite die weiteren Schritte ein. Hierzu gehört der Aufbau einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie.
Die Verjährung für einen gewerbsmäßigen Betrug ist im Strafgesetzbuch geregelt. Gemäß § 78 Absatz 3 Nr. 4 StGB verjährt der gewerbsmäßige Betrug ebenso wie der einfache Betrug nach fünf Jahren. Die Verjährungsfrist setzt ein, wenn der Täter seine Betrugstat begangen hat.
Der einfache Betrug ist im § 263 StGB gesetzlich geregelt. Sie können wegen eines einfachen Betrugs verurteilt werden, wenn die zwei folgenden Verhaltensweisen erfüllt sind:
- Täuschung über Tatsachen
- Vorliegen eines Irrtums
Eine Täuschung von Tatsachen können Sie direkt oder durch ein konkludentes Verhalten herbeiführen. Für die Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmal ist es nicht relevant, ob die Täuschung bewusst oder unbewusst herbeigeführt wurde. Auch wenn Sie relevante Tatsachen verschweigen, kann dies zu einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs führen.
Als Autoverkäufer verkaufen Sie Neuwagen und Gebrauchtwagen. Bei einigen Gebrauchtwagen verschweigen Sie gegenüber Ihren Kunden, dass es sich um Unfallwagen handelt. Damit haben Sie diese bewusst getäuscht und eine Voraussetzung für das Vorliegen eines Betrugs erfüllt.
Ihre Täuschung muss bei dem Adressaten einen Irrtum auslösen, der bei ihm zu einem Vermögensverlust führt. Führen wir das Beispiel von oben fort, bezahlen Ihre Kunden einen höheren Preis, als dem tatsächlichen Wert entspricht. Zu den weiteren Tatbestandsmerkmalen gehören der Vorsatz der Tat und die gewerbsmäßige Vorgehensweise. Ein Vorsatz kann Ihnen nur nachgewiesen werden, wenn Sie die Tat mit Wissen und Wollen begangen haben. Wurden Sie - z. B. bei dem Ankauf eines Gebrauchtwagens selbst getäuscht, haben Sie sich nicht des Betrugs schuldig gemacht. Zu meinen anwaltlichen Tätigkeiten gehört, dass ich die Vorwürfe der Ermittlungsbehörden im Bezug auf den Vorsatz mit Argumenten entkräfte und im besten Fall die Verfahrenseinstellung erreiche. Für Sie ist dies mit der positiven Folge verbunden, dass es zu keinem Strafverfahren oder einer Verurteilung kommt.
Spätestens wenn die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und Sie als Beschuldigten in einem Fall von gewerbsmäßigem Betrug vernimmt, sollten Sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt für das Strafrecht wenden und diesen mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Ist die Mandatsübernahme erfolgt, kann Ihr anwaltlicher Beistand Akteneinsicht beantragen. Hiermit legt er den Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigung. Denn in der Ermittlungsakte führen Polizei und Staatsanwaltschaft alle relevanten Fakten auf, die für oder gegen Sie sprechen. Einerseits wird mit der Ermittlungsakte das komplette Ermittlungsverfahren dokumentiert. Auf der anderen Seite dient der Inhalt der Ermittlungsakte als Grundlage für die Hauptverhandlung, die vor einem Gericht stattfindet.
In der Ermittlungsakte befinden sich nicht nur die Beweise. Hieraus kann Ihr anwaltlichen Beistand auch die Zeugenaussagen entnehmen, die Sie von dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs entlasten. Damit ist gleichzeitig sichergestellt, dass alle Beteiligten an dem Verfahren über denselben Wissensstand verfügen. Je früher ein Beschuldigter sich an seinen anwaltlichen Beistand wendet, desto eher hat dieser die Möglichkeit, den Zugriff auf die Informationen aus der Ermittlungsakte zu bekommen. Für den Aufbau einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie ist es deshalb von Vorteil, dass Sie Ihren Anwalt möglichst früh kontaktieren und bis zu dessen Eintreffen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Als Ihr anwaltlicher Beistand in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist es mein Ziel, den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens für Sie zu erreichen. Dabei bin i ch aber auf Ihre Hilfe angewiesen. Denn mit Ihrem Verhalten tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass wir gemeinsam unser Ziel erreichen. Hierfür sollten Sie die folgenden fünf Punkte beherzigen:
Die Ermittlungsbehörden müssen Sie darüber in Kenntnis setzen, ob Sie als Zeuge befragt oder als Beschuldigter vernommen werden sollen. Das deutsche Strafrecht sieht vor, dass Sie sich als Beschuldigter nicht selbst zu belasten brauchen. Dies bedeutet, dass Sie als Beschuldigter zu keiner Aussage vor der Polizei gezwungen werden können. Ihnen steht das Aussageverweigerungsrecht zu, von dem Sie in jedem Fall auch Gebrauch machen sollten. Bedenken Sie, dass eine einmal gemachte Aussage Eingang in Ihre Ermittlungsakte findet und in einem späteren Verfahren belastend gegen Sie verwendet werden kann.
In der Regel lädt die Polizei Sie zu einer Vernehmung vor. Ihr Recht ist es, diese Vorladung abzusagen. Dies lässt sich mit einem kurzen Telefonat erledigen. In diesem Gespräch erklären Sie, dass Sie Ihren Rechtsbeistand über die Vorwürfe informiert haben und dieser sich umgehend mit den Ermittlungsbehörden in Verbindung setzt. Alternativ sehe ich mich für die Aufgabe verantwortlich, den Ladungstermin bei Polizei oder Staatsanwaltschaft abzusagen.
Zur Wahrung Ihrer Rechte nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. Sie profitieren von meiner anwaltlichen Hilfe, weil ich abschätzen kann, welche Schritte für die Verfahrenseinstellung notwendig sind. Im besten Fall setzen Sie sich mit mir in Verbindung, sobald Sie von der Beschuldigung wegen gewerbsmäßigen Betrugs erfahren haben. Ich beantrage die Akteneinsicht und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.
Wann ist ein Betrug gewerbsmäßig?
Eine gewerbsmäßige Straftat setzt nicht voraus, dass ein Täter aus einer kriminellen Handlung ein dauerhaft ertragreiches Einkommen erzielt. Für die Ahndung einer gewerbsmäßigen Straftat reicht es bereits aus, dass der Täter beabsichtigt, mit dem Betrug eine Art Nebeneinkommen zu generieren. Führen die Betrugstaten nur zu einem geringen Zusatzverdienst, ist das Tatbestandsmerkmal »gewerbsmäßig« noch nicht erfüllt.
Kann bei einem gewerbsmäßigen Betrug Untersuchungshaft angeordnet werden?
Die Untersuchungshaft ist für einen Beschuldigten mit einer deutlichen Einschränkung in seine Freiheitsrechte verbunden. Deswegen kann für Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren nur Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn ein schriftlicher Haftbefehl vorliegt. Dieser Haftbefehl kann nur von einem Richter angeordnet werden. Als Haftgründe gelten z. B. die Flucht des Beschuldigten oder eine Verdunkelungsgefahr zu verhindern.
Wodurch grenzt sich der gewerbsmäßige Betrug vom Bandenbetrug ab?
Sowohl den gewerbsmäßigen Betrug als auch den Bandenbetrug grenzt der Gesetzgeber als schwere Fälle des Betrugs vom »einfachen Betrug« ab. Das Straftatbestandsmerkmal des gewerbsmäßigen Betruges ist nach § 263 Absatz 3 StGB erfüllt, wenn ein Täter in Wiederholungsabsicht betrügt und hierdurch eine dauerhafte Einnahmequelle generieren möchte. Der Bandenbetrug kann nur von einer Gruppe ausgeführt werden, die aus mindestens drei Personen besteht. Diese müssen sich zusammengetan haben, um Betrugsstraftaten zu begehen
Gibt es für den gewerbsmäßigen Betrug eine Verjährungsfrist?
Ja, kann einem Beschuldigten das Straftatbestandsmerkmal des gewerbsmäßigen Betrugs nicht nachgewiesen werden, ist die Tat nach 5 Jahren verjährt und kann nicht weiterverfolgt werden. Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich in § 78 Absatz 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 78 Absatz 4 StGB.
Fazit
Sobald Sie mit dem Straftatbestand »gewerbsmäßiger Betrug« konfrontiert werden, sollten Sie einen rechtlichen Beistand hinzuziehen, der sich als Strafverteidiger für die Durchsetzung Ihrer Rechte in einem Strafverfahren einsetzt. Als Rechtsanwalt für Strafrecht biete ich Ihnen meine professionelle Hilfe an. Sobald Sie mir das Mandat für Ihre Verteidigung übertragen, kann ich für Sie tätig werden. Als Erstes beantrage ich die Akteneinsicht. Hiermit verschaffe ich mir Zugang zu den Informationen, die ich für den Aufbau einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie benötige. Anschließend leite ich die Schritte ein, die dazu führen, dass wir den bestmöglichen Ausgang für Ihr Verfahren erzielen.
Ihr Plan zu Ihrem Ermittlungsverfahren!
Tipps zu Ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, oder Ihrem Verkehrsunfall!
Weitere Tipps und Informationen zu Ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, oder Ihrem Verkehrsunfall!
Einige Tatvorwürde, aber auch Tipps und Tricks finden Sie in den folgenden Videos!
Hieraus können Sie wichtigen Mehrwert für sich und Ihr Verfahren ableiten!
Häufige Fragen?
Der Ablauf
Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung
kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!
Schritt 2: Ggf. Akteneinsicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie
Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren
Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen
Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren
Gerne können Sie mich auch unter 06321 - 6790870 oder in dringenden Fällen 24h unter 0170 - 777 46 24 erreichen!