Bei einem Ermittlungsverfahren wegen Betrug entsprechend § 263 StGB ist oft ein schnelles und vorallem richtiges Handeln erforderlich. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt im Bereich Neustadt / Wstr. die für Sie perfekte Strategie zu erarbeiten.
Der Betrug ist in § 263 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und grenzt
erlaubte von verbotener Geschicklichkeit bei der Erlangung von
materiellen Vorteilen ab. Gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) wird mit
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in der
Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er
durch Vorspieglung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung
wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.
Hierzu muss man wissen, dass alleine der Versuch bereits nach § 263 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist. Auch kann ein Betrug in einem besonders schweren Fall gemäß § 263 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) vorliegen, welcher mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft wird.
Ein besonderes schwerer Fall liegt beispielsweise vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, der Täter einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, eine andere Person in eine wirtschaftliche Not bringt, seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört hat.
Neben dem klassischen Betrugstatbestand existieren mehrere Sonderformen des Betrugs, wie zum Beispiel Eingehungsbetrug, Erfüllungsbetrug, Prozessbetrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Versicherungsbetrug, Kreditbetrug, Abrechnungsbetrug, EC-Karten-Betrug, Darlehensbetrug, Internetbetrug, Abofallenbetrug, Ausschreibungsbetrug, Sozialversicherungsbetrug, Ebay-Betrug, Sportwettenbetrug.
Die Vorschrift des Subventionsbetruges gemäß § 264 Strafgesetzbuch (StGB) dient dem Schutz der staatlichen Wirtschaftsförderung vor missbräuchlicher Inanspruchnahme von Subventionen. Damit wird unmittelbar auch das Vermögen der öffentlichen Hand geschützt. Unter Subventionen versteht man Leistungen aus öffentlichen Mitteln, die wenigstens zum Teil ohne Gegenleistung gewährt werden und der Förderung der Wirtschaft dienen sollen. Wer in Prospekten für Kapitalanlagen oder ähnliches Informationsmaterial, welches an einen größeren Kreis von Personen gerichtet ist, falsche Angaben macht, die Einfluss auf den Wert oder die Chancen der Anlage haben, macht sich wegen Kapitalanlagenbetrugs nach § 264 a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
Der Kreditbetrug nach § 265 b Strafgesetzbuch (StGB) erfasst das Erschwindeln von Krediten durch Falschangaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Eine Besonderheit des Kreditbetruges liegt darin, dass sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer ein Betrieb oder Unternehmen sein müssen. Einen Versicherungsmissbrauch nach § 265 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer eine versicherte Sache beschädigt oder zerstört oder auf andere Weise einen Versicherungsfall vortäuscht, um sich widerrechtlich Leistungen zu verschaffen.
Steht ein Betrugsdelikt im Raum, ist es elementar wichtig frühzeitig einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht zu kontaktieren. Sollte dies nicht geschehen, kann es bereits zu Beginn des Verfahrens zu Aussagen und Aktenvermerken durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft kommen, welche das gesamte Verfahren beeinflussen können. Was einmal ausgesagt wurde, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Da beim Betrug von nicht unerheblichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe auszugehen ist, muss eine dem Betrug angepasste Verfahrensstrategie erstellt werden.
Bereits zu Beginn hat ein Rechtsanwalt evtl. zusammen mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft teilweise auch die Möglichkeit eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Dies ist jedoch meist mit Auflagen seitens des Gerichtes bzw. der Staatsanwaltschaft verbunden. Daher sollten Sie keine Angaben gegen über den Ermittlungsbehörden tätigen und abwarten bis ein Verteidiger Akteneinsicht beantragt hat.
Außerdem gibt es auch durch den technischen Fortschritt ständig neue Betrugsmaschen, mit denen man an Ihr Geld will. Meistens bemerken Sie das jedoch erst, wenn Sie bereits einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen sind. Als Opfer eines Betrügers empfiehlt es sich grundsätzlich Strafanzeige zu stellen. Eine Betrugsanzeige kann auf jeder Polizeidienststelle gestellt werden oder auch direkt durch einen Rechtsanwalt als Betrugsanzeige an die Staatsanwaltschaft gesendet werden.
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