Wie sollten Sie sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren verhalten?

Als Rechtsanwältin kenne ich die Situation leider zu genüge, dass der Beschuldigte bereits Aussagen bei der Polizei oder Ermittlungsbehörden getätigt hat, bevor ein Rechtsanwalt kontaktiert wurde. Diese Aussagen sind in den meisten Fällen nicht mehr oder nur sehr schwer korrigierbar und können ein gesamtes Verfahren in eine falsche Richtung lenken.

Aus diesem Grund habe ich Ihren 5 Punkte Plan zum Verhalten als Beschuldigter entwickelt

  • Sollten Sie schweigen?
  • Sollten Sie den Ladungstermin absagen?
  • Sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren?
  • uvm.
Diese 5 meines Erachtens nach elementaren Punkte, sollte jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren im Vorfeld kennen und auch beachten.

In dem folgenden Video erkläre ich Ihnen diese Punkte, so dass Sie diese eigenständig umsetzen können.

Sie konnten sich nun an dieser Stelle einen Einblick in den von mir entwickelten 5 Punkte Plan zum Verhalten als Beschuldigter machen.

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Wer bin ich?

Zu meiner Person:
Nach dem  Abitur und ihrer Ausbildung zur Rettungssanitäterin studierte sie bis 2011 an der Universität Konstanz  Rechtswissenschaften, mit dem Abschluss des ersten Staatsexamens, Magister Iuris. Bereits während des Studium legte Rechtsanwältin Melzer ihren Schwerpunkt aufs Strafrecht und der Kriminologie. Das sich anschließende Referendariat leistete Rechtsanwältin im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz, u.a. bei der Staatsanwaltschaft Landau und in einer der führenden Fachanwaltskanzleien für Strafrecht in Mannheim, ab. Auch während des Referendariats behielt sie den Schwerpunkt Strafrecht bei.
2013 absolvierte sie in Landau ihr zweites Staatsexamen. 2014 wurde sie durch die Rechtsanwaltskammer Zweibrücken als Rechtsanwältin zugelassen. Anfang 2014 erfolgte die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb des Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht bei der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. Rechtsanwältin Melzer nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil, um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung  und der Gesetzesänderung zu sein.

3 Jahre war Frau Rechtsanwältin Melzer in einer Sozietät in Neustadt an der Weinstraße als angestellte Rechtsanwältin tätig, bevor Sie sich nunmehr selbständig gemacht hat. Frau Rechtsanwältin Melzer ist Mitglied im Neustadter Anwaltsverein sowie im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Rechtsanwältin Melzer übernimmt in der Kanzlei vordringlich Mandate auf den Gebieten des allgemeinen Strafrechts, des Jugendstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Internetstrafrechts, des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, des Insolvenzstrafrechts, des umweltstrafrechts, des Bußgeldrechts, des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie die Verteidigung bei Betrugsdelikten, Körperverletzungsdelikten, Sexualdelikten und des Führerscheinentzug.
Des Weiteren vertritt sie die Beschuldigten in den Berufungs- und Revisionsverfahren. Weil die Strafverteidigung, die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie voraussetzt und die tägliche Arbeit von Rechtsanwältin Melzer ist, kennt sie aus den Strafverfahren auch die Probleme und Empfindungen der Opfer. Vor diesem Hintergrund vertritt sie auch engagiert die Opfervertretung als Nebenklägerin. Denn gerade bei schweren Straftaten wird das Opfer teilweise seitens der Verteidigung in die Mangel genommen. Als Strafverteidigerin kennt Rechtsanwältin Melzer auch die Sichtweise eines Opfers und dessen Empfindungen und Ängste im Strafverfahren. Daher führt sie auch strafrechtliche Mandate, welche den Opfer- und Zeugenbeistand als Gegenstand haben

  • Vielen Dank für ihr schnelle HIlfe und dass mir die Gerichtsverhandlung erspart geblieben ist
  • Dank ihrer Hilfe habe ich keine Eintragung im Führungszeugnis.
  • Herzlichen Dank Frau Melzer, dass Sie sich meiner Sache angenommen und mir geholfen haben!
  • Perfekte Vorbereitung für mein Verfahren. War sehr zufrieden mit ihrer Strategie.
  • Sie haben mir in der Gerichtsverhandlung beigestanden. Ohne Sie hätte ich das nicht geschafft und die Strafe ist Dank ihnen milde ausgefallen.
  • Dankeschön, dass ich Sie mir aus der misslichen Lage geholfen haben und ich nicht vorbestraft bin.
  • Ich möchte mich für ihren Beistand in meinem Verfahren bedanken.

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!

Schritt 2: Ggf. Akteneinicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

 

 

 

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