Wie sollten Sie sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren verhalten?

Als Rechtsanwältin kenne ich die Situation leider zu genüge, dass der Beschuldigte bereits Aussagen bei der Polizei oder Ermittlungsbehörden getätigt hat, bevor ein Rechtsanwalt kontaktiert wurde. Diese Aussagen sind in den meisten Fällen nicht mehr oder nur sehr schwer korrigierbar und können ein gesamtes Verfahren in eine falsche Richtung lenken.

Aus diesem Grund habe ich Ihren 5 Punkte Plan zum Verhalten als Beschuldigter entwickelt

  • Sollten Sie schweigen?
  • Sollten Sie den Ladungstermin absagen?
  • Sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren?
  • uvm.
Diese 5 meines Erachtens nach elementaren Punkte, sollte jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren im Vorfeld kennen und auch beachten.

In dem folgenden Video erkläre ich Ihnen diese Punkte, so dass Sie diese eigenständig umsetzen können.

Sie konnten sich nun an dieser Stelle einen Einblick in den von mir entwickelten 5 Punkte Plan zum Verhalten als Beschuldigter machen.

Tragen Sie sich an dieser Stelle kostenlos ein und erhalten Sie das gesamte Video und den 5 Punkte Plan als Download völlig kostenlos!

  • Vielen Dank für ihr schnelle HIlfe und dass mir die Gerichtsverhandlung erspart geblieben ist
  • Dank ihrer Hilfe habe ich keine Eintragung im Führungszeugnis.
  • Herzlichen Dank Frau Melzer, dass Sie sich meiner Sache angenommen und mir geholfen haben!
  • Perfekte Vorbereitung für mein Verfahren. War sehr zufrieden mit ihrer Strategie.
  • Sie haben mir in der Gerichtsverhandlung beigestanden. Ohne Sie hätte ich das nicht geschafft und die Strafe ist Dank ihnen milde ausgefallen.
  • Dankeschön, dass ich Sie mir aus der misslichen Lage geholfen haben und ich nicht vorbestraft bin.
  • Ich möchte mich für ihren Beistand in meinem Verfahren bedanken.

Ihr Plan zu Ihrem Ermittlungsverfahren!

Einige Tatvorwürde, aber auch Tipps und Tricks finden Sie in den folgenden Videos!
Hieraus können Sie wichtigen Mehrwert für sich und Ihr Verfahren ableiten!

 

Häufige Fragen?

  • Wir bieten Ihnen gerne eine rechtliche Ersteinschätzung in ihrem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welche in der Tat kostenlos und unverbindlich ist. So können Sie am besten selbst abschätzen, wie Sie sich weiter verhalten sollten und wie Sie in ihrer Angelegenheit weiter verfahren möchten.
  • Nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung ist es mir möglich, die Kosten für den Rechtsanwalt, für eine evtl. Strafe sowie auch die Gerichts- und Verfahrenskosten in etwa abzuschätzen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei unter 06321 – 18 79 412.
  • Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich oder einen nahen Angehörigen nicht belasten. Auch müssen Sie einen Termin zur polizeilichen Vorladung / Vernehmung  nicht wahrnehmen.
    Benken Sie jedoch: Lassen Sie diese Möglichkeit zur Schilderung Ihrer Sicht verstreichen, wird das Verfahren ohne Ihre Sicht der Situation entschieden!
    Hierbei ist es sinnvoll nach Akteneinsicht, gezielte Angaben über einen Rechtsanwalt zu tätigen! Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
  • Nein! Es muss nicht zwingend zu einer Verhandlung im Gerichtssaal kommen. Je nach Tatvorwurf und Vorstrafen, gibt es ggf. die Möglichkeit das Verfahren auch im schriftlichen Wege zu verhandeln und abzuschließen.
  • Bei der Wahl des Rechtsanwalts sollten Sie darauf achten, dass dieser überwiegend oder in Gänze im Strafrecht tätig ist. Meiner Meinung nach muss Ihr Rechtsanwalt aus der Routine und Erfahrung heraus den bestmöglichen Verfahrensablauf und Verfahrensausgang für Sie gestalten. Hier gibt es viele Besonderheiten im strafrechtlichen Verfahren zu beachten, welche nur durch eine stetige Routine umsetzbar sind.
    Ihr Rechtsanwalt wird Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde beantragen und im Nachgang mit Ihnen anhand der festgelegten Verfahrensstrategie, das Verfahren in Ihrem Sinne gestalten.
  • Tagessätze sollten, wenn möglich, tunlichst vermieden werden. Sind Sie innerhalb von 5 Jahren zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, ist dies einer Vorstrafe gleichzusetzen und wird sich in Ihrem Führungszeugnis wiederfinden. Dies bringt je nach Beruf und Hobby teils enorme Probleme mit sich.
  • Sie erhalten die Mandatsaufnahmeunterlagen für ihre Verfahren via E-Mail. Diese benötigt meine Kanzlei von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben, entweder via Email, Fax oder Briefpost, wieder zurück.
    Besprechungen können telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Sie müssen hierfür nicht extra in die Kanzlei kommen. Vor einem Gerichtstermin wird eine persönliche Besprechung stattfinden.
    Über jeden Schritt, der durch die Kanzlei unternommen wird,  werden Sie im Vorfeld informiert und dieser wird mit Ihnen detailliert abgestimmt. Dies findet meist am gleich Tag statt, wie die Maßnahme notwendig wird, so dass wir keine Zeit verlieren.

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!

Schritt 2: Ggf. Akteneinsicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

 

 

 

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