Warum Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren sollten und dabei keine Zeit verlieren dürfen?

Strafverfahren stellen eine große Belastungsprobe für die Involvierten dar. Beteiligte müssen sich auf die Kommunikation mit der Polizei einstellen
und wissen nicht, wie sie sich im weiteren Verlauf verhalten sollen. Auf der anderen Seite ist dieser Prozess
oft begleitet von zahlreichen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit, was auf sie zukommen wird. Welche strafrechtlichen Konsequenzen werden den
Beschuldigten drohen? Welches Strafmaß kommt auf sie zu? Wie wird sich ihre Zukunft verändern? Das Strafrecht betrifft dabei sämtliche Bereiche des
Lebens, wodurch jeder Mensch im Lauf seines Lebens irgendwann mit dem Strafrecht konfrontiert werden kann. Warum Sie in jedem Fall die Dienste von
einem Rechtsanwalt für Strafrecht in diesen Fällen in Anspruch nehmen sollten, möchte ich Ihnen genauer erörtern.

Was ist ein Rechtsanwalt für Strafrecht?




Dem Rechtsanwalt für Strafrecht kommt die Funktion eines Strafverteidigers zu. Zur selben Zeit kann der Rechtsanwalt für Strafrecht auch die Funktion eines Pflichtverteidigers ausüben. Ein Pflichtverteidiger wird dann bestellt, wenn der Beschuldigte noch keinen eigenen Anwalt konsultiert hat, dieser aber für das Verfahren eine unbedingte Voraussetzung ist. Das kann bereits zur Eröffnung des Ermittlungsverfahrens notwendig sein.

Warum ist es wichtig frühzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu konsultieren?


Geraten Beschuldigte in das Visier von strafrechtlichen Ermittlungen, sollten diese unbedingt unverzüglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren. Warum das so ist, möchte ich im Folgenden näher ausführen:

Um strafrechtliche Ermittlungen verfolgen zu können, stellen Beweise ein fundamentales Kriterium dar. Sämtliche involvierte Parteien wie Polizei, Staatsanwaltschaft, aber auch Verteidigung sind auf Beweise angewiesen, um Ermittlungen oder Strategien in die richtige Richtung zu lenken. Ein Großteil der Straftaten werden vorsätzlich begangen, was bedeutet, dass es an Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten liegt, den Angeklagten diese Vorsätzlichkeit nachzuweisen. Dafür sind Beweise notwendig. Darüber hinaus ist entscheidend, was der Angeklagte in der betreffenden Situation gedacht hat, was letztendlich zur Tat geführt hat.

Nicht zu vergessen ist schließlich der Ermessensspielraum, der im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Verfahrens im Strafrecht zur Verfügung steht. Für die verschiedensten Straftaten können eine Vielzahl von unterschiedlichen Strafen in Betracht kommen: Von der Einstellung des Verfahrens (welches sowohl mit als auch ohne Geldauflage ablaufen kann), über die Verwarnung bis hin zu beträchtlichen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren (sowohl mit als auch ohne anschließender Sicherheitsverwahrung) kommen die unterschiedlichsten Konsequenzen in Betracht.

Ist beispielsweise ein Mensch während der Ausführung einer Straftat ums Leben gekommen, ist es entscheidend, ob die Straftat als Mord oder Totschlag eingestuft wird. Hier kann das Strafmaß unterschiedlich viele Jahre ausmachen (bei Totschlag ist eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vorgesehen, während bei Mord nur lebenslänglich in Betracht kommt). Entscheidend für die Beurteilung der Straftat ist, welche Informationen den beteiligten Parteien vorliegen. Auf dieser Grundlage kann entweder ein milderes Urteil oder ein härteres Strafmaß in Betracht kommen.

Leider ist es trotzdem nicht ungewöhnlich, dass viele Menschen, die in eine Straftat verwickelt sind, davor zurückschrecken, einen Anwalt für Strafrecht rechtzeitig zu konsultieren. Die Gründe dafür sind vielfältig. Während einige diesen Vorwürfen nicht genug Beachtung schenken, sind sich andere den Konsequenzen, die daraus resultieren können, nicht bewusst. Schon der Eintrag ins Bundeszentralregister kann zu erheblichen Konsequenzen für den Beschuldigen führen. Viele Arbeitgeber verlangen heute die Vorlage des Führungszeugnisses, in dem Straftaten aufgelistet werden. Sind in diesem Fall Einträge vorhanden, kann der Traumjob eventuell nicht angetreten werden. Für den Einzelnen geht damit die Lebensgrundlage verloren, die notwendig ist, um die eigene Existenz zu sichern. Das ist nur ein Beispiel für die Konsequenzen, die folgen könnten, wenn Vorwürfe nicht ernst genug genommen werden und auf den Beistand einer Rechtsvertretung verzichtet wird.

Oft ist auch ein nicht gesundes Vertrauen in die Polizei und Justiz verantwortlich. Die Beschuldigten vertrauen aus diesem Grund darauf, dass das Verfahren zu einem guten Ende kommen wird.

Den Druck, den ein Strafverfahren mit sich bringt, sollten Beschuldigte dabei nicht unterschätzen. Sind sie diesem am Anfang vielleicht noch gewachsen, brechen sie irgendwann zusammen. Schuldgefühle, Zweifel und Ängste sind allgegenwärtig und lassen sich nicht mehr vermeiden. Hinzu kommt der Druck, der durch die Behörden und die Polizei ausgeübt wird. Diese sind natürlich maßgeblich daran interessiert, das Verfahren möglichst zügig zu einem Ende zu bringen und erhöhen damit den Druck auf die Beschuldigten. Ist kein Rechtsanwalt für Strafrecht vorhanden, resignieren viele Beschuldigte früher oder später, gestehen den Vorwurf und finden sich mit dem auferlegten Strafmaß ab. Dabei hätte der Rechtsanwalt für Strafrecht mit seinem fundierten Fachwissen dafür sorgen können, dass das Strafmaß deutlich abgemildert wird.

Der Rechtsanwalt für Strafrecht ist vor allem aufgrund des großen Ermessensspielraums erforderlich, der einen offenen Ausgang beinhaltet. Wie bereits weiter oben ausgeführt ist genau aus diesem Grund essenziell, welche Angaben gegenüber der Polizei oder anderer Behörden (Gerichte, Staatsanwaltschaft) gemacht werden. Denn wie bereits erwähnt hängt das Strafmaß besonders davon ab, welches Wissen die Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt besessen haben. Spezielle Äußerungen können den Vorsatz begründen. Aus diesem Grund sind sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei auf die Aussage der Beschuldigten angewiesen. Nur auf dieser Grundlage können Strafen entsprechend bewertet werden.

Erhalten Beschuldigte eine Vorladung, sind sie nicht dazu verpflichtet, sich entsprechend zu äußern, denn lediglich wesentliche Daten wie Namen, Geburtsdatum und Adresse müssen angegeben werden. Alle anderen Angaben sollten unterlassen werden, bis der Rechtsanwalt für Strafrecht beim Polizeipräsidium eintrifft. Der Rechtsanwalt für Strafrecht wird nach einem ausführlichen Gespräch entweder zum Aussagen raten oder davon abraten. Auch besprochen werden in einem Einzelgespräch zwischen Rechtsanwalt für Strafrecht und Mandanten, welche Informationen bedenkenlos mitgeteilt werden können.

Es ist leider ein weitverbreitetes Phänomen, dass Beschuldigte ihre eigenen Fähigkeiten in diesen Fällen maßlos überschätzen. Sie glauben, dass sie in der Lage sind, diese Unannehmlichkeiten selbst regeln zu können. Diese Einstellung hat aber für die Beschuldigten dramatische Konsequenzen, denn eine einmal getätigte Aussage ist für immer in den Ermittlungsakten und kann nicht mehr entfernt werden. Und genau eine solche Aussage kann den Ausschlag über ein Strafmaß geben.

Handelt es sich nicht um sehr schwere Straftaten wie Totschlag oder Mord, kann in einzelnen Fällen der außergerichtliche Weg von dem Rechtsanwalt für Strafrecht eingeschlagen werden. Den Beteiligten (Beschuldigter, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt für Strafrecht und andere Parteien) stehen hierbei zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, damit die Straftat keine erheblichen Konsequenzen nach sich zieht. Zu diesen Möglichkeiten zählen

- Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage - Verfahrenseinstellung - Nichteröffnung des Verfahrens

Hinzu kommt, dass nur dem Rechtsanwalt für Strafrecht die Schwächen des Justizsystems bekannt sind. Dazu zählen beispielsweise die Arbeitsüberlastung, Hürden beim Strafprozess und materiell rechtliche Herausforderungen. Derartige Schwächen können vom Rechtsanwalt für Strafrecht gezielt zum Vorteil des Mandaten ausgenutzt werden, um ein möglichst mildes Ergebis zu erlangen.

Schließlich kann eine einvernehmliche Lösung mit den Ermittlungsbehörden nur unter dem Rechtsanwalt für Strafrecht und anderen juristischen Parteien erreicht werden. Denn diese wissen genau, wie sie den entsprechenden Sachverhalt aushandeln und erörtern müssen. Hinzu kommt, dass gerade diese Bereitschaft für eine einvernehmliche Lösung sehr hoch ist angesichts der vielen Herausforderungen, zu der auch die extreme Arbeitsüberlastung zählt.

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht sollte allerdings auch dann eingeschaltet werden, wenn das Strafverfahren noch gar nicht anhängig ist. In diesem Fall sind zuständige Behörden noch gar nicht eingeschaltet, weil sie von dem Straftatbestand noch keine Kenntnis erlangt haben. Auch in diesem Fall sollten Beschuldigte keine Zeit verlieren und einen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren. Zum einen verschafft es den Beschuldigten Gewissheit, ob überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Viele Beteiligten wissen nicht, in welchen Fällen es sich um eine Straftat handelt und in welchen Fällen nicht. Während die einen diesem keine große Beachtung schenken, plagen andere schon zu diesem Zeitpunkt Ängste, Zweifel und Schuldgefühle. Hinzu kommt die Ungewissheit, welche Konsequenzen drohen und was auf sie zukommt. Das kann so manchen den Schlaf rauben und sogar die Lebensqualität beträchtlich beeinträchtigen. Konsultieren Beschuldigte hingegen schon zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt für Strafrecht, kann dieser beruhigend auf die Involvierten einwirken und auch genauere Informationen bereithalten. Zumal verschafft den Beschuldigten diese Vorgehensweise Zeit, um sich auf Vernehmungen gründlich vorzubereiten. Ist dagegen ein Ermittlungsverfahren bereits in vollem Gange, fehlt diese Zeit oft, um sich ausgiebig mit der Sachlage zu beschäftigen.

Justizirrtümer sind gar nicht so selten, und so kann es passieren, dass Menschen unschuldig einer Straftat bezichtigt werden. Oft vertreten diese die Aussage: "Ich bin unschuldig, ich brauch keinen Anwalt." Allerdings ist das die falsche Einstellung, denn Recht haben und Recht bekommen ist ein gravierender Unterschied. Beschuldigte sollten auch in diesem Fall unverzüglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren, um weitreichende Konsequenzen abzuwenden. So ist es mitnichten so, dass Sie den Straftatbestand bereits bei der polizeilichen Vernehmung ausräumen können, nur weil Beschuldigte der Ansicht sind, dass sie unschuldig sind. Im Gegenteil: Es kann sogar dazu kommen, dass auf Grundlage der polizeilichen Vernehmung eine oder mehrere Hauptverhandlungen folgen und sie schließlich sogar eine Freiheitsstrafe ableisten müssen. Oft wird der berechtigte Gemütszustand, der dazu führt, dass Beschuldigte sich vehement gegen die Vorwürfe wehren, zum Anlass genommen, um den Straftatbestand noch zu bekräftigen.

Polizeiliche Behörden, die Staatsanwaltschaft und Gerichte haben in der Regel kein Interesse daran, die Unschuld zu beweisen. Oft steht die Polizei selber unter einem großen Druck, die Ermittlung zu Ende zu bringen. Ist ein erster Schuldiger gefunden, wird daran auch meistens festgehalten. Genau aus diesem Grund ist es erforderlich, auch in diesem Fall einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu konsultieren, um schwerwiegende Konsequenzen in der Zukunft abzuwenden.

Die Vorgehensweise bei einer Straftat:

Ist ein Ermittlungsverfahren eröffnet, sollte umgehend ein Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragt werden. Dabei sollte nicht irgendein Anwalt konsultiert werden, sondern einer, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat. Wichtig ist zudem, dass die Beschuldigten sich zunächst eine Erstberatung bei ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht einholen. Warum ist ein spezialisierter Anwalt so wichtig für den Ausgang eines Verfahrens? Ein Rechtsanwalt für Strafrecht weiß wie kein anderer, welche Konsequenzen bei Straftaten drohen und wie diese abgewendet oder zumindest deutlich abgemildert werden können.

Wie ich oben aufgezeigt habe, ist der Ermessensspielraum bei Straftaten sehr hoch. Aufgrund dieser aller möglich erdenklichen Szenarien kommt es entscheidend auf die Kompetenz und die Erfahrung des Rechtsanwalts für Strafrecht an.

Die Erstberatung beim Rechtsanwalt für Strafrecht kann dazu benutzt werden, um zum einen die Persönlichkeit des spezialisierten Rechtsanwaltes besser kennenzulernen, sich ein genaueres Bild von seinen Kompetenzen und der Erfahrung zu machen.

Verglichen werden kann ein Rechtsbeistand mit einer ärztlichen Konsultation. Erst wenn die Chemie zwischen Arzt und Patient stimmt und sich dieser in besten Händen fühlt, wird sich der Erfolg einstellen. Genauso verhält es sich mit der Beziehung zwischen Mandanten und Rechtsanwalt für Strafrecht. Erst wenn sich der Mandant in den allerbesten Händen fühlt und volles Vertrauen in die Kompetenz von dem Rechtsanwalt für Strafrecht hat, kann sich der Erfolg einstellen. Schließlich wird sich beim Mandaten von dem Rechtsanwalt für Strafrecht auch ein beruhigendes und sicheres Gefühl einstellen, dass das Verfahren zu einem glimpflichen Ausgang führen wird.

Befinden sich Beschuldigte bereits bei der polizeilichen Vernehmung, ist es schwerer, sich die Zeit zu nehmen, sich intensiver mit der Wahl von dem Rechtsanwalt für Strafrecht auseinanderzusetzen. Der Rechtsanwalt für Strafrecht sollte möglichst zeitnah auf der Polizeistation erscheinen und den Mandaten ausführlich beraten. Hier zeigt sich, aus welchem Grund es maßgeblich ist, schon vor Eröffnung des Ermittlungsverfahrens einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu konsultieren. Dem Mandaten steht hier genügend Zeit zur Verfügung, sich verschiedene Strafverteidiger anzusehen und Erstberatungen bei dem einen oder anderen Rechtsanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen, um zu einer fundierten Entscheidung zu gelangen. Vielleicht gibt es auch einen Rechtsanwalt für Strafrecht, der den Beteiligten schon in anderen Belangen weiterhelfen konnte und auf diesen dann zurückgegriffen werden kann.

Der wichtigste Schritt nach der Beauftragung von einem Rechtsanwalt für Strafrecht ist der Antrag auf Akteneinsicht. In der Regel kann nur der Rechtsanwalt für Strafrecht diesen Antrag stellen. Für den Rechtsanwalt für Strafrecht ist die Einsicht in die Ermittlungsakte die Grundlage, auf der er die nachfolgende Strategie entwickelt. In der Ermittlungsakte sind wichtige Informationen enthalten:

- Anzeigenerstattung
- Einleitung des Verfahrens
- Weiterer Verlauf des Verfahrens
- Zeugenaussagen
- Weitere Beweismittel


Für den Rechtsanwalt für Strafrecht stellt die Ermittlungsakte die Grundlage dar, denn nur wenn der Rechtsanwalt für Strafrecht ausreichend über alle Komponenten informiert ist, kann er den Mandaten auch erfolgversprechend verteidigen bzw. seine Strategie darauf aufbauend entwickeln.

Selbst bei einer zugestellten Anklageschrift oder einem Strafbefehl durch das Gericht sollte ein Rechtsanwalt für Strafrecht konsultiert werden, denn der Rechtsanwalt für Strafrecht kann selbst hier noch zahlreiche Strategien entwickeln, um die gegenwärtige Situation erheblich zu verbessern. Das gilt selbst für eine eindeutige Beweislage, denn auch hier kann das Strafmaß deutlich reduziert werden. So kann der Rechtsanwalt für Strafrecht bewirken, dass eine Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wird oder der Rechtsanwalt für Strafrecht kann bei Geldstrafen die Tagessatzhöhe reduzieren.

Der Strafbefehl

Haben Beschuldigte einen Strafbefehl zugestellt bekommen, ist es außerordentlich wichtig, die Einspruchsfrist zu beachten. Diese ist nur innerhalb von 2 Wochen ab Zustelldatum möglich. Dieses Datum ist auf dem gelben Brief vermerkt, der in diesem Fall an die Beschuldigen zugestellt wird. Gegen diesen Strafbefehl kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden, wenn der Beschuldigte der Annahme ist, dass der Vorwurf so nicht zutrifft oder der Tagessatz über den Einkommensverhältnissen liegt und dadurch nicht zu bewältigen ist. Denn durch den Einspruch wird die Rechtskraft verhindert. Verstreichen hingegen die 2 Wochen, ohne dass Einspruch eingelegt worden ist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und das Urteil wird durchgesetzt.

Fazit:

Das Strafrecht ist ein komplexes Gebiet und nahezu sämtliche Lebensbereiche sind davon betroffen. Jeder Einzelne kann im Verlauf seines Lebens von dem Strafrecht betroffen sind. Das Strafrecht ist dabei nicht nur äußerst komplex, sondern auch der Ermessensspielraum ist sehr groß und im Vorfeld kann niemand Auskunft darüber erteilen, welche Konsequenzen drohen - das Ende ist offen. Gerade aus diesem Grund ist es eine unabdingbare Voraussetzung, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu konsultieren und das gilt selbst für kleinere Straftaten. Denn nur ein fachkundiger Jurist wie ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann die bestmögliche Strategie entwickeln und das mildeste Strafmaß erreichen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und darauf aufbauend wird der Rechtsanwalt für Strafrecht eine individuelle Strategie erarbeiten, um das mildeste Strafmaß zu bewirken. Nur Juristen (Staatsanwalt, Richter und Rechtsanwalt für Strafrecht) können zudem außergerichtliche Möglichkeiten ergreifen und die Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldauflage bewirken oder andere Wege einschlagen.

Wer bin ich?

Zu meiner Person:
Nach dem  Abitur und ihrer Ausbildung zur Rettungssanitäterin studierte sie bis 2011 an der Universität Konstanz  Rechtswissenschaften, mit dem Abschluss des ersten Staatsexamens, Magister Iuris. Bereits während des Studium legte Rechtsanwältin Melzer ihren Schwerpunkt aufs Strafrecht und der Kriminologie. Das sich anschließende Referendariat leistete Rechtsanwältin im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz, u.a. bei der Staatsanwaltschaft Landau und in einer der führenden Fachanwaltskanzleien für Strafrecht in Mannheim, ab. Auch während des Referendariats behielt sie den Schwerpunkt Strafrecht bei.
2013 absolvierte sie in Landau ihr zweites Staatsexamen. 2014 wurde sie durch die Rechtsanwaltskammer Zweibrücken als Rechtsanwältin zugelassen. Anfang 2014 erfolgte die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb des Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht bei der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. Rechtsanwältin Melzer nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil, um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung  und der Gesetzesänderung zu sein.



3 Jahre war Frau Rechtsanwältin Melzer in einer Sozietät in Neustadt an der Weinstraße als angestellte Rechtsanwältin tätig, bevor Sie sich nunmehr selbständig gemacht hat. Frau Rechtsanwältin Melzer ist Mitglied im Neustadter Anwaltsverein sowie im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Rechtsanwältin Melzer übernimmt in der Kanzlei vordringlich Mandate auf den Gebieten des allgemeinen Strafrechts, des Jugendstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Internetstrafrechts, des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, des Insolvenzstrafrechts, des umweltstrafrechts, des Bußgeldrechts, des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie die Verteidigung bei Betrugsdelikten, Körperverletzungsdelikten, Sexualdelikten und des Führerscheinentzug.
Des Weiteren vertritt sie die Beschuldigten in den Berufungs- und Revisionsverfahren. Weil die Strafverteidigung, die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie voraussetzt und die tägliche Arbeit von Rechtsanwältin Melzer ist, kennt sie aus den Strafverfahren auch die Probleme und Empfindungen der Opfer. Vor diesem Hintergrund vertritt sie auch engagiert die Opfervertretung als Nebenklägerin. Denn gerade bei schweren Straftaten wird das Opfer teilweise seitens der Verteidigung in die Mangel genommen. Als Strafverteidigerin kennt Rechtsanwältin Melzer auch die Sichtweise eines Opfers und dessen Empfindungen und Ängste im Strafverfahren. Daher führt sie auch strafrechtliche Mandate, welche den Opfer- und Zeugenbeistand als Gegenstand haben

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